Drucksache 17 / 16 718 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 29. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2015) und Antwort Asbest in der Leitstelle der Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange wird die aktuell laufende Asbestreinigung in der Leitstelle der Berliner Polizei laufen und welche Kosten entstehen durch die Reinigung? Inwieweit können bei Dritten Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden? Zu 1.: Aufgrund des Verdachts einer durch unsachgemäße Baumaßnahmen an den Brandschutzklappen ausgelösten Asbestbelastung wurde die Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin am Abend des 15. Juli 2015 aus fürsorgerischen Gründen geräumt. Anschließend wurde die Schadstoffbelastung in allen betroffenen Räumen geprüft. Laut vorliegendem Gutachten wurde in den ausgewerteten Materialien keine Asbestbelastung, sondern lediglich in geringem Umfang eine Belastung mit sogenannten künstlichen Mineralfasern nachgewiesen. Dennoch wurde ein Sanierungsplan erstellt. Um das Vorhandensein gesundheitsschädlicher Substanzen auszuschließen, wurde zwischenzeitlich in allen betroffenen Räumen der Einsatzleitzentrale eine vollständige , mit einer Asbestsanierung vergleichbare Reinigung durchgeführt. Die Arbeiten wurden am 7. August 2015 planmäßig beendet und die Räumlichkeiten nach erfolgten Messungen am 10. August 2015 wieder freigegeben. Die Reinigungskosten sind noch nicht endabgerechnet. Eine Schadenersatzforderung wird geprüft. 2. Welche Asbestbelastung wurde in der Leitstelle festgestellt? Zu 2.: Es wurde keine Asbestbelastung festgestellt. 3. Welche Auswirkungen auf den Betrieb und die Effizienz der Leitstelle und der Berliner Polizei insgesamt hatte das aktuelle Provisorium? Welche Einschränken bestehen aktuell? Zu 3.: Die Notrufannahme befindet sich seit dem Abend des 15. Juli 2015 mit nunmehr 13 Arbeitsplätzen zur Notrufabfrage und einem Arbeitsplatz für die Wachführung in den Räumen der Hauptvermittlung (HV) am Platz der Luftbrücke. Alle Arbeitsplätze sind mit dem Einsatzleitsystem ausgestattet, eine Rufnummernübermittlung sowie die Übertragung der Standortdaten der Anruferinnen und Anrufer in das Einsatzleitsystem ist hier jedoch nicht möglich. Die Aufzeichnung der Notrufgespräche erfolgt wieder seit dem 17.Juli 2015. Die Einsatzsteuerung an die Funkwagenstreifen der Abschnitte wird ohne Einschränkungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzleitzentrale, die in den Lagediensten der örtlichen Direktionen 1-6 eingesetzt werden, gewährleistet. Die Auskunfts- und Fahndungsstelle (AusFaSt) war mit drei Arbeitsplätzen ohne Funkanbindung zur telefonischen Abfrageannahme ebenfalls vorübergehend in den Räumlichkeiten der HV untergebracht. Am 5. August 2015, 12:00 Uhr, wurde die AusFaSt in ihren Betriebsraum zurückverlagert und ist seitdem wieder im Vollbetrieb . Seit dem 5. August 2015, 14:00 Uhr, ist auch das Bürgertelefon wieder in Betrieb. Die Funktionalitäten aller sonstigen Zusatzaufgaben neben der Notrufannahme und der Einsatzsteuerung sind in der derzeitigen Konstellation gesichert. Seit dem 3. August 2015 erfolgt die Einweisung von neun weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Dienstbereichen zur temporären Unterstützung, um Leistungseinbußen ausschließen zu können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 718 2 4. Seit wann ist dem Senat die Asbestbelastung der Räumlichkeiten bekannt und welche Maßnahmen hat der Senat seitdem ergriffen, um eine Verseuchung der Räume und eine Gefährdung der Mitarbeiter zu verhindern? 5. Welche Maßnahmen plant der Senat, um eine erneute Asbestverseuchung in der Leitstelle für die Zukunft, insbesondere auch für die Zeit bis zur möglichen Errichtung einer kooperativen Leitstelle mit der Berliner Feuerwehr , auszuschließen? Zu 4. und 5.: Siehe hierzu die Beantwortung zu Frage 1 und Frage 2. 6. Welche anderen Liegenschaften der Berliner Polizei sind nach Kenntnis des Senates mit Asbest belastet und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen, eine Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter zu verhindern? Zu 6.: Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) bemüht, den bestehenden Sanierungsstau in den Liegenschaften abzubauen und u.a. auch Schadstoffsanierungen durchzuführen. Asbest wurde bis ca. Ende der 80er Jahre häufig verbaut und ist in erster Linie gesundheitsgefährdend, wenn die asbesthaltigen Flächen beschädigt sind und sich Asbestfasern lösen können. Grundsätzlich werden bei anstehenden Gebäudesanierungen im SILB bei komplexeren Sanierungsmaßnahmen im Vorgriff Schadstoffgutachten erstellt und bei kleineren Baumaßnahmen Prüfungen durch beauftragte Fachplaner vorgenommen. Aktuell wird z.B. in der Rollbergstraße (Abschnitt 55) das Linoleum erneuert. Da der Kleber auf dem alten Teppich asbesthaltig war, wurde eine entsprechende Schadstoffbeseitigung durchgeführt. Eine im Rahmen der Sanierung des Objekts Alemannenstraße (Abschnitt 43) erforderliche Asbestbeseitigung (Reste von asbesthaltigen Brandschutzpappen im Flur im Bereich der Fenster und in einer WC-Anlage) konnte zwischenzeitlich abgeschlossen und die Freigabe zum 11. August 2015 erfolgen. Wie üblich wird während der Sanierung der betroffene Bereich gesperrt. Berlin, den 06. August 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2015)