Drucksache 17 / 16 719 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 29. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2015) und Antwort Stadtumbau Ost – aktive und ruhende Fördergebiete Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der im Senatsbeschluss vom 20.08.2002 benannten 26 Stadtgebiete sind noch heute Stadtumbaugebiete gemäß §§ 171 a und b BauGB und welche verbindlichen Festlegungen wurden mit dem Beschluss getroffen? Antwort zu 1: Mit Senatsbeschluss vom 20.08.2002 wurde die Förderkulisse Stadtumbau Ost beschlossen. Hierzu gehörten Gebiete des Bundeswettbewerbs Stadtumbau Ost, förmlich festgelegte Sanierungsgebiete nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB), QuartiersmanagementGebiete und Großsiedlungen des komplexen Wohnungsbaus . Zusätzlich wurde der Einsatz von Fördermitteln in förmlich festgelegten Entwicklungsgebieten nach § 165 BauGB ermöglicht. Die Gebiete überlagerten sich zum Teil räumlich. Nach § 245 (1) EAG Bau gilt „ ... ein von der Gemeinde bis zum 20. Juli 2004 im Hinblick auf die Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 a des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen beschlossenes Gebiet sowie ein hierfür aufgestelltes städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde als Stadtumbaugebiet und städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171 b BauGB...“. Mit Ausnahme der mittlerweile förmlich aufgehobenen Sanierungsgebiete und Entwicklungsgebiete sind alle damals beschlossenen Gebiete noch Stadtumbaugebiete. Darüber hinaus wurden keine weiteren verbindlichen Festlegungen getroffen. Frage 2: Für welche Gebiete wurden in der Folge des o.g. Senatsbeschlusses städtebauliche Entwicklungskonzepte eingereicht und welche bildeten die Grundlage für die Ausweisung von Stadtumbaugebieten? Antwort zu 2: In Folge des Senatsbeschlusses wurden keine städtebaulichen Entwicklungskonzepte eingereicht. Für die Gebiete des Bundeswettbewerbs Stadtumbau Ost lagen die Stadtumbaukonzepte, für die anderen Gebiete andere planerische Grundlagen vor. Sie bildeten die Grundlage für die Ausweisung von Stadtumbaugebieten durch den o.g. Senatsbeschluss. Frage 3: Welchen baurechtlichen Status haben die im Senatsbeschuss vom 20.08.2002 genannten Stadtgebiete, die in der Folge nicht in die aktive Fördergebietskulisse des Stadtumbaus aufgenommen wurden? Antwort zu 3: Die Gebiete sind Stadtumbaugebiete gem. § 171 b BauGB. Frage 4: Gibt es den Status von ruhenden bzw. „schlafenden “ Stadtumbaugebieten und worauf gründet sich dieser Status? Antwort zu 4: Die Begriffe „ruhende“, „schlafende“ oder „inaktive“ Stadtumbaugebiete werden synonym verwendet für Stadtumbaugebiete, in denen bislang kein Fördermitteleinsatz erfolgt ist oder (ggf. temporär) nicht mehr erfolgt. Frage 5: Welche Stadtgebiete im Ostteil der Stadt sind seit 2006 als Stadtumbaugebiete nach § 171 BauGB festgesetzt worden und auf der Basis welcher städtebaulichen Konzepte? Antwort zu 5: Mit Senatsbeschluss vom 07.03.2011 wurde das Gebiet Frankfurter Allee Nord im Bezirk Lichtenberg als Fördergebiet des Stadtumbaus Ost gem. § 171 b BauGB beschlossen. Grundlage waren im Jahr 2010 abgeschlossene vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 719 2 Frage 6: Welche festgesetzten Stadtumbaugebiete sind seit 2002 als solche wieder aufgehoben worden? Antwort zu 6: Es sind keine Stadtumbaugebiete als solche aufgehoben worden (siehe auch Antwort zu 1). Frage 7: In welcher Weise korrelieren die Bundesmittel für den Stadtumbau Ost mit der Dimension der aktiven und passiven (ruhenden) Gebietskulisse? Antwort zu 7: Es gibt keine Korrelation der Bundesmittel und der Dimension der nicht ruhenden und ruhenden Gebietskulisse. Berlin, den 07. August 2015 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Aug. 2015)