Drucksache 17 / 16 725 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 03. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2015) und Antwort Anträge auf Entscheidungen nach § 172 StPO (Klageerzwingungsverfahren) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO (Klageerzwingungsverfahren) sind vor dem Kammergericht in den zurückliegenden fünf Jahren gestellt worden? Zu 1.: In den Jahren 2010 bis 2014 sind Anträge auf gerichtliche Entscheidungen nach § 172 Strafprozessordnung (StPO) - einschließlich Prozesskostenhilfeanträge - in folgender Anzahl gestellt worden: 2010 = 258 2011 = 204 2012 = 245 2013 = 207 2014 = 195 Beim Abzug der reinen Prozesskostenhilfeanträge stellen sich die Eingänge wie folgt dar: 2010 = 200 2011 = 181 2012 = 205 2013 = 143 2014 = 149 2. In wie vielen Fällen hat das Kammergericht den Anträgen stattgegeben? 3. In wie vielen Fällen hat das Kammergericht die Anträge als unzulässig oder unbegründet verworfen? 4. Liegen Angaben vor, was jeweils zur Unzulässigkeit oder Unbegründetheit führte, und wenn ja, welche Gründe lagen ggf. vor? Zu 2. bis 4.: Statistische Erhebungen über den Ausgang der Klageerzwingungsverfahren werden nicht durchgeführt. Hierzu hat jedoch die Vorsitzende Richterin des 3. Strafsenats folgende Erfahrungswerte mitgeteilt: Etwa drei bis vier Anträgen wurde stattgegeben. Die überwiegende Anzahl der Anträge ist bereits unzulässig. Gründe der Unzulässigkeit sind vorrangig Formverstöße nach § 172 Abs. 1 bis 3 StPO. Berlin, den 17. August 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2015)