Drucksache 17 / 16 728 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 04. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2015) und Antwort Kinder-Notarzt-Einsatzfahrzeuge für Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass Kinder in medizinischer Hinsicht keine kleinen Erwachsenen sind und die medizinische Behandlung von Kindern und Säuglingen im Notfall spezielle Kenntnisse verlangt? Zu 1.: Der Senat teilt die Auffassung, dass die Notfallversorgung von Kindern Besonderheiten unterliegt, die spezielle Kenntnisse der Notärztinnen und Notärzte erfordern . Daher hat das Land Berlin als eines der wenigen Bundesländer durch § 5 der Notarztdienstverordnung den Erwerb spezieller Kenntnisse, z.B. im Bereich der Kinderanästhesie , für die Notfallversorgung von Kindern festgelegt. 2. Inwiefern ist der Rettungsdienst in Berlin auf diesen speziellen Bedarf von Kindern bei Notfällen eingestellt? Zu 2.: Die im Berliner Notarztdienst eingesetzten Notärztinnen und Notärzte können selbstverständlich die Notfallversorgung von Kindern übernehmen. Sie sind vertraut mit pädiatrischen Krankheitsbildern, kennen Medikamentendosierungen für pädiatrische Patientinnen und Patienten und bearbeiten diese pädiatrischen Notfälle kompetent. In der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin ist explizit eine pädiatrische Schulung vorgesehen. 3. Betreibt die Berliner Feuerwehr oder eine der Hilfsorganisationen spezielle Kindernotarzt-Einsatzfahrzeuge (Kinder-NEF) wie dies beispielsweise in München der Fall ist oder ist eine Anschaffung aktuell geplant? Zu 3.: Nein, die Berliner Feuerwehr oder eine der Berliner Hilfsorganisationen betreiben kein spezielles Kindernotarzteinsatzfahrzeug . Eine Anschaffung ist nicht geplant, da hierfür kein Bedarf gesehen wird. 4. Inwieweit unterscheidet sich die Ausstattung eines Kinder-NEFs von regulären Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)? Zu 4.: Ein Notarzteinsatzfahrzeug ist mit allen Medikamenten , Geräten und Materialien ausgestattet, die zur Versorgung pädiatrischer und erwachsener Patientinnen und Patienten notwendig sind. Kindernotarzteinsatzfahrzeuge halten häufig lediglich die Ausstattung für pädiatrische Patientinnen und Patienten vor. 5. Was kostet die Anschaffung eines Kinder-NEFs und inwieweit sind die Kosten höher als bei regulären NEFs? Zu 5.: Die Kosten eines Kinder-NEF (Fahrzeug und Ausrüstung) entsprechen ungefähr den Kosten der bisher eingesetzten Notarzteinsatzfahrzeuge. Die Kosten für die Beschaffung eines Notarzteinsatzfahrzeuges, einschließlich der medizinischen Ausstattung, betragen ungefähr 180.000 €. 6. Welche städtischen Krankenhäuser verfügen über eine geeignete Kindernotarztabteilung und könnten grundsätzlich als Standort für ein Kinder-NEF fungieren? Inwiefern hat der Senat mit diesen oder anderen Einrichtungen die Errichtung eines Systems von Kinder-NEFs erörtert und mit welchem Ergebnis? Zu 6.: Berliner Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen und eine Fachabteilung Pädiatrie führen, wären grundsätzlich für eine Gestellung von Kindernotärztinnen und Kindernotärzten geeignet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 727 2 Folgende neun Kliniken in Berlin sind NotfallKrankenhäuser mit pädiatrischer Abteilung: 1. DRK Westend 2. Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau 3. Sana Klinikum Lichtenberg 4. St. Joseph-Krankenhaus Tempelhof 5. Vivantes Klinikum im Friedrichshain 6. Vivantes-Klinikum Neukölln 7. Helios Behring 8. Helios Buch 9. Charité Virchow Eine Erörterung mit den Kliniken fand bislang nicht statt, da für eine Anschaffung von Kinder-NEF kein Bedarf gesehen wird. 7. Welche Kosten würde durch eine Umstellung der Leitstelle der Berliner Feuerwehr durch die Etablierung eines Kinder-NEF entstehen und in welchem Zeitraum könnte diese Umstellung ermöglicht werden? Zu 7.: Bei dem Notrufabfrageprotokoll (SNAP) wird bereits heute nach Alter der Patienten/innen differenziert und ein entsprechender altersabhängiger Code generiert. Sollte ein Kindernotarzteinsatzfahrzeug etabliert werden, müsste eine entsprechende Anbindung dieses Einsatzmittels an die jeweiligen Codes des Abfrageprotokolls erfolgen . Es entsteht Zeitaufwand für die Konzeption und für die Datenpflege, die Leitstellenschulung und die erforderlichen Vorarbeiten im Stabsbereich. Insgesamt würden bei einer Umstellung auf ein Kindernotarztsystem grob geschätzt Personal- und Sachkosten in Höhe von etwa 6.000 € bis 10.000 € entstehen. Weitere Aufwendungen, wie beispielsweise die Abstimmung des Notarztindikationskatalog gemäß § 4 Absatz 1 der Notarztdienstverordnung (NADV) mit den notärztlichen Stützpunktleiterinnen und Stützpunktleitern und der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung und sonstige organisatorische Maßnahmen kämen hier als Einführungskosten hinzu. Seitens der Leitstelle der Berliner Feuerwehr wäre eine Umsetzung innerhalb von etwa zwei Wochen denkbar. Die Einführung würde – sofern alle sonstigen Rahmenbedingungen geklärt sind – bei der Berliner Feuerwehr einen Zeitraum von etwa sechs Monaten in Anspruch nehmen. 8. Welche Kosten würden für den Betrieb eines Kindernotarzteinsatzfahrzeuges anfallen (bitte gegebenenfalls eine fundierte Schätzung der Kosten angeben) und inwieweit hat der Senat mit den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern erörtert, wie eine Finanzierung eines solchen Fahrzeuges und seines Betriebes erfolgen könnte? War dieses Thema auf der Tagesordnung des Beirates für den Rettungsdienst? Zu 8.: Ausgehend von den Basiswerten der Gebührenkalkulation im Rettungsdienst für die Festsetzung der Gebühr für Notarzteinsatzfahrzeuge, der derzeit in Kraft befindlichen 29. Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung, ergeben sich durchschnittliche Kosten für den Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges in Höhe von 528.100 €. Das Thema Kindernotarzt-Einsatzfahrzeuge wurde im Rahmen eines Projektes auf Verwaltungsebene unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, der Berliner Feuerwehr, des Sankt Joseph-Krankenhauses Tempelhof und der Arbeitsgemeinschaft Notarzt Berlin unter medizinischen, organisatorischen und finanziellen Aspekten erörtert. Die Kostenträger wurden informiert, eine weitergehende Klärung fand nicht statt, da für eine Anschaffung von Kinder-NEF kein Bedarf gesehen wird. Berlin, den 17. August 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2015)