Drucksache 17 / 16 731 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 04. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2015) und Antwort Weiterbetrieb des Flughafens Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Sind dem Senat Überlegungen im Kreis der Flughafengesellschafter Berlin, Brandenburg und Bund bekannt, denen zufolge erwogen und geprüft werden soll, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen der Flughafen Tegel länger als sechs Monate nach dem Termin der vollständigen Inbetriebnahme des BER offen gehalten werden kann? Antwort zu Frage 1: In den Gesellschafterversammlungen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sind solche Überlegungen bislang nicht geäußert worden. Frage 2: Wenn ja, seitens welcher Gesellschafter werden diese Überlegungen aus welchen Gründen verfolgt und wie hat bzw. wird sich Berlin dazu verhalten? Antwort zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wenn nein, wie bewertet der Senat die immer wieder publizierten Überlegungen, ein Weiterbetrieb des Flughafens Tegel sei mit Blick auf die über die Erwartungen gestiegenen Passagierzahlen wünschenswert und machbar, in rechtlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht? Antwort zu Frage 3: Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg beinhaltet die Schließung des Flughafens Tegel spätestens 6 Monate nach dessen Inbetriebnahme. Dieser Beschluss ist rechtlich bindend. Auch ökonomisch ist nicht der Weiterbetrieb des Flughafens Tegel, sondern die Inbetriebnahme und der Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg die überzeugende Perspektive für den Luftverkehr in BerlinBrandenburg . Frage 4: Wie bewertet der Senat das Risiko, dass beim Ausfall einer Start- und Landebahn am BER angesichts der hohen Dichte und engen Taktung der zu erwartenden Flugbewegungen ein hoher Anteil des Luftverkehrs auf andere Flughäfen außerhalb der Region BerlinBrandenburg verlagert werden müsste, da in der Region selbst keine Ausweichkapazitäten zur Verfügung stehen werden? Antwort zu Frage 4: Das Vorhalten einer Start- und Landebahn (SLB) allein für den eher seltenen Fall eines längeren Ausfalls einer SLB ist auch international nicht üblich. Sollte es zu einer Sperrung einer SLB kommen, ist das Risiko einer notwendigen zeitlich begrenzten Verlegung von Flugverkehr als hoch einzustufen. Bei einer kurzfristigen Sperrung (bis wenige Stunden) einer SLB zu verkehrsreichen Zeiten wird es z.T. zu größeren Verspätungen bei Ankünften und Abflügen führen. Teilweise kann es zu Streichungen und/oder Umleitungen von Flügen zu Ausweichflughäfen (Leipzig, Dresden, Hannover oder auch Rostock, Schwerin und Hamburg) kommen. Bei längeren Sperrungen (mehrere Stunden bis Tage) wird es zu größeren Verspätungen bei Ankünften und Abflügen kommen. Schätzungsweise 40% oder mehr Flüge können von Flugstreichungen und/oder Umleitungen zu Ausweichflughäfen betroffen sein. Frage 5: Ließe sich aus der Sicht und nach der rechtlichen Bewertung des Senats ein Weiterbetrieb des Flughafens Tegel durch einen Berliner Volksentscheid erzwingen und wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 5: Nein, denn Erzwingen könnte das Volk im Wege eines Volksentscheids einen Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel nur durch den Erlass eines Gesetzes, für das das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz besitzt. Diese Möglichkeit besteht hier aber nicht. Denn wesentliche Entscheidungen hierfür müssten Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 731 2 durch Verwaltungsentscheidungen aufgrund von Bundesrecht getroffen werden, welches einem Berliner Volksentscheid entzogen ist. Ein Berliner Volksentscheid wäre in dieser Angelegenheit deshalb darauf beschränkt, hierzu einen bloßen Beschluss zu Gegenständen der politischen Willensbildung fassen zu können, der allerdings nur empfehlenden Charakter hätte. Frage 6: Wann rechnet der Senat nach seinem heutigen Kenntnisstand mit der Schließung des Flughafens Tegel? Antwort zu Frage 6: Die Schließung des Flughafens Tegel soll innerhalb von 6 Monaten nach Eröffnung des Flughafens BER erfolgen. Berlin, den 13. August 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2015)