Drucksache 17 / 16 736 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 04. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2015) und Antwort Arbeitsgebiete Integration und Migration (AGIM) der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten präventiven und repressiven Aufgaben nehmen die Arbeitsgebiete Integration und Migration (AGIM) der Berliner Polizei wahr? Zu 1.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgebiete Integration und Migration (AGIM) der Polizei Berlin haben u.a. die Aufgabe, Kontakte zur Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte zu pflegen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit besteht in der Netzwerkarbeit mit Bezirken, Vereinen sowie Religions- und Interessengemeinschaften . Zudem arbeiten sie eng mit den Integrationsbeauftragten der Bezirke zusammen. Neben externen Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen werden auch interne Fortbildungen bei der Polizei Berlin, vorrangig in Bezug auf die Vermittlung interkultureller Kompetenz, durch die AGIM durchgeführt. Hinzu kommen diverse Projekte, die von den AGIM betreut oder begleitet werden. Daneben gewährleisten die AGIM Beratung und Unterstützung der Polizeivollzugsbediensteten im Rahmen des täglichen Dienstes. Zu den repressiven Aufgaben gehört u.a. die Verfolgung aufenthaltsrechtlicher Verstöße. 2. Für welchen konkreten Personenkreis sind die AGIM zuständig? Zu 2.: Die Zuständigkeit der AGIM ist auf keinen konkreten Personenkreis eingeschränkt. 3. Wie sind die AGIM der Berliner Polizei konkret aufgebaut? Zu 3.: Die AGIM sind den Referaten Zentrale Aufgaben (ZA) der Direktionen (Dir) 1-6 unterstellt und gliedern sich in sechs operativ tätige Dienststellen (Dir 1-6 ZA AGIM) sowie eine für die stadtweite Sachbearbeitung zuständige Dienststelle (Dir 3 ZA AGIM 3). 4. Wie viele Mitarbeiter*innen haben die AGIM der Berliner Polizei jeweils? (Bitte nach operativ tätigen sowie sachbearbeitenden Polizeibeamt*innen in den örtlichen Direktionen sowie dem Landeskriminalamt aufschlüsseln .) Zu 4.: Den Direktionen stehen insgesamt 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die ihren Dienst im AGIM versehen. Direktion Ausrichtung Anzahl der im AGIM tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1 operativ 9 2 operativ 10 3 operativ 17 3 stadtweite Sachbearbeitung 19 4 operativ 10 5 operativ 16 6 operativ 10 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 736 2 5. Mit welchen Berliner Behörden stehen die AGIM in direktem Kontakt und welche Zusammenarbeit mit anderen Behörden gibt es? 6. In welchen (zivil)gesellschaftlichen Netzwerken sind die AGIM jeweils aktiv? Zu 5. und 6.: Die AGIM unterstützen die Kommunikation zwischen nichtstaatlichen Organisationen, Migrantenverbänden und Behörden, z.B. durch Teilnahme an Gesprächsrunden oder die Vermittlung von Kontakten. Diese Aktivitäten und Kontaktaufnahmen erfolgen anlassbezogen und werden statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGIM auch Amts- und Vollzugshilfe für andere Behörden. 7. Wie viele Kontrollen fanden jeweils durch die AGIM in den Jahren seit 2010 statt i. in Wohnungen, ii. in Unterkünften, iii. in Gaststätten, iv. in Gewerbebetrieben, v. in Bordellen, vi. auf Baustellen sowie vii. im ÖPNV? (Bitte nach Jahr und Direktion aufschlüsseln.) 8. Wie häufig haben die AGIM jeweils in den Jahren seit 2010 a. Personen kontrolliert, b. Personen vorläufig festgenommen bzw. sistiert, c. Personen erkennungsdienstlich behandelt, d. Personen eingeliefert, e. Pässe sichergestellt bzw. beschlagnahmt sowie f. Hinweise/Ersuchen bearbeitet und ermittelt? (Bitte nach Jahr, Direktion und Staatsangehörigkeit /Region aufschlüsseln.) Zu 7. und 8.: Diese Daten werden statistisch nicht erfasst . 9. In welcher Weise wirken die AGIM in Berlin an Abschiebungen mit bzw. sind direkt daran beteiligt? Zu 9.: Vollziehbar Ausreisepflichtige werden auf Ersuchen der Ausländerbehörde Berlin an ihren Aufenthaltsorten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AGIM aufgesucht und im Anschluss an Polizeidienstkräfte übergeben, welche die Ausreisepflichtigen zu einem Flughafen oder an eine Grenze überführen. Dort erfolgt in der Regel eine Übergabe an die Bundespolizei. Die Zuführung zum Flughafen wird teilweise auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AGIM selbst durchgeführt . Auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 wird verwiesen. 10. Wie viele Abschiebungen haben die AGIM in den Jahren seit 2010 durchgeführt oder war daran beteiligt? (Bitte nach Jahr, Direktion und – sofern möglich – Staatsangehörigkeit /Region aufschlüsseln.) Zu 10.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage erfolgt nicht. Im Jahr 2010 erfolgten insgesamt 533 Abschiebungen, an denen auch andere Dienststellen der Polizei Berlin beteiligt waren. Zur Anzahl der Abschiebungen in den Jahren 2011 bis 2015 wird auf die Beantwortung der Frage 1 Ihrer Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16634 verwiesen. 11. Welche Aufgaben nehmen die Polizeibeamt*innen des AGIM in „bürgerlicher Kleidung“ wahr und warum? Zu 11.: Die Dienstkräfte der AGIM versehen ihren Dienst regelmäßig in bürgerlicher Kleidung. Dies dient in erster Linie der diskreten Kommunikation mit der Polizei. 12. Wie lautet die derzeit gültige Geschäftsanweisung über die AGIM? (Bitte im Originalwortlaut beifügen.) Zu 12.: Die Geschäftsanweisung LKA Nr. 2/2004 über das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) ist mit Ablauf des 30. Juni 2009 außer Kraft getreten. Eine neue Geschäftsanweisung wird erarbeitet, wenn die aktuelle Prüfung von Struktur, Aufgaben und Anbindung der AGIM abgeschlossen ist. Berlin, den 17. August 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2015)