Drucksache 17 / 16 740 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 04. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2015) und Antwort Alles ganz ungefährlich auf der B101 (Marienfelder Alle) Ecke Stegerwaldstraße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verkehrsunfälle mit Fußgängerund Zweiradbeteiligung hat es in den vergangenen 15 Jahren an der Kreuzung Marienfelder Allee/Stegerwaldstraße gegeben? (Bitte nach Jahren aufgliedern) Antwort zu 1.: Die Auflistung der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle an der Kreuzung Marienfelder Allee / Stegerwaldstraße kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr Verkehrsunfälle (VU) insgesamt VU mit Beteiligung von Fußgängerinnen bzw. Fußgängern VU mit Beteiligung von motorisierten Zweiradfahrerinnen bzw. Zweiradfahrern VU mit Beteiligung von Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrern 2000 3 0 0 0 2001 2 0 0 0 2002 5 0 0 0 2003 3 0 0 0 2004 3 1 1 0 2005 3 0 0 0 2006 5 1 1 0 2007 3 0 0 0 2008 2 0 0 0 2009 2 0 0 0 2010 1 0 0 0 2011 1 0 0 0 2012 1 0 0 0 2013 11 0 0 0 2014 4 0 0 0 2015* 5 0 0 0 * Es wurden die registrierten Verkehrsunfälle mit Stand 30.06.2015 zugrunde gelegt. Frage 2: Ist die für die B101 zuständigen Behörde in den letzten 15 Jahren von der BVV Tempelhof-Schöneberg , dem Bezirksamt oder anderen offiziellen Einrichtungen aufgefordert oder ersucht worden, an der benannten Kreuzung eine Fußgängerampel einzurichten? 2.1. Wenn ja, durch wen und wann? 2.2. Wenn ja, warum wurde auf die Errichtung einer Ampel verzichtet? Antwort zu 2.: Ja. Antwort zu 2.1:  Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Marienfelde (29.12.1999)  Landesamt für Gesundheit und Soziales (20.12.1999)  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (November 2000, die Zuständigkeit für die Anordnungen von Lichtzeichenanlagen (LZA) lag seinerzeit noch beim Polizeipräsidenten in Berlin) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 740 2  Landesamt für Gesundheit und Soziales (14.1.2004)  Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Antrag vom Kinder- und Jugendparlament 2012 Antwort zu 2.2: Am 21. 3. 2001 wurde nach Entscheidung der zuständigen Senatsverwaltung eine Lichtzeichenanlage (LZA) angeordnet. Für die im Land Berlin notwendigen neuen Lichtzeichenanlagen stehen im Haushalt nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Anhand von stadtweit einheitlichen Kriterien werden in Abstimmung mit dem Polizeipräsidenten daher Prioritäten festgelegt, in welcher Reihenfolge die Anlagen zu bauen sind. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens erzielt die Marienfelder Allee grundsätzlich eine hohe Priorität, allerdings ist das Verkehrsunfallaufkommen, insbesondere auch hinsichtlich der Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgängern, über die Jahre unauffällig. Die Nutzung des Gebäudes Marienfelder Allee 66/80 ist auch einem ständigen Wechsel unterlegen. Im Dezember 2010 wurde das ehemalige Zentrale Aufnahmelager für die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zur Verfügung gestellt. Nach der damaligen Einschätzung sollte diese Nutzung Ende 2012 enden. Zu diesem Zeitpunkt waren dort 54 Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht. Mehrere durchgeführte Verkehrszählungen führten zu dem Ergebnis, dass der Querungsbedarf nicht so hoch ist, dass der Bau einer Lichtzeichenanlage zwingend notwendig ist. In der Arbeitsgruppe zur Förderung des Fußgängerverkehrs wurde 2010 entschieden, zur Verbesserung der Querung eine Mittelinsel zu bauen. Diese wurde im Sommer 2012 nördlich der Stegerwaldstraße gebaut. Auf der Nordseite der Stegerwaldstraße befinden sich eine Kita und ein Spielplatz, südlich das Wohnheim. Die Mittelinsel wurde bei der letzten Prüfung zum Bau einer LZA im Jahr 2014 auf der Grundlage aktueller Unfallauswertungen und einer Verkehrszählung aus 2012 als für die Querungssicherung ausreichend angesehen. Anhand einer aktuellen Verkehrszählung wird diese Einschätzung derzeit überprüft. Frage 3: In welcher Art und Weise geht die Einschätzung von Anwohner*innen und Anliegern (insbesondere auch Schulen, Kitas, Wohnheimen, Tagesstätten usw.) zur Gefährlichkeit von Kreuzungen, Straßen oder Verkehrssituationen in die Bewertung durch die Verkehrslenkung Berlin oder andere Behörden ein, die über die Errichtung von Ampeln zu entscheiden haben? Antwort zu 3.: Die Verkehrslenkung Berlin prüft die eingehenden Anträge in jedem Einzelfall. Die Beurteilung der Gefährdungssituation erfolgt zum einen anhand objektiver Daten (Verkehrszählung, Unfallauswertung) aber regelmäßig auch durch Besichtigungen vor Ort. Bei einer stadtweiten Betrachtungsweise wird die Beurteilung von Verkehrssituationen durch die Verkehrslenkung Berlin nicht immer mit der Einschätzung von Anwohnerinnen und Anwohnern bzw. Anliegerinnen und Anliegern übereinstimmen . Besonders schützenswerte Einrichtungen werden bei der Beurteilung im besonderen Maße berücksichtigt . Berlin, den 19. August 2015 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2015)