Drucksache 17 / 16 742 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 04. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2015) und Antwort Fahrscheinlose BVG: Nulltarif in den Straßenbahnen M8 und M10 am 29. August 2015? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine vollständige Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Trifft der Bericht aus der Berliner Zeitung vom 31. Juli 2015 zu, demzufolge am 29. August 2015 die Straßenbahnlinien M8 und M10 ganztägig und auf ganzer Länge kostenlos genutzt werden können? Antwort zu 1: Die BVG teilt dazu mit: „Ja, der Bericht trifft zu.“ Frage 2: Welche Ziele verfolgt die BVG A.ö.R. mit dieser Nulltarif-Aktion? Antwort zu 2: Die BVG teilt dazu mit: „Es handelt sich um eine Werbemaßnahme der BVG, um die neue Straßenbahnverbindung zum Hauptbahnhof bekannt und durch eine Schnupperfahrt erlebbar zu machen . Die Aktion dient vorwiegend der Fahrgast- und Angebotsinformation aber auch der Neukundengewinnung. Die Aktion ist außerdem für die Anwohnerinnen und Anwohner des Neubauabschnitts gedacht, die Einschränkungen durch die Baumaßnahmen hinnehmen mussten.“ Frage 3: Ist eine wissenschaftliche Evaluation geplant, und wenn ja, a. welche Erkenntnisse erhofft sich die BVG A.ö.R. davon? b. wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? Antwort zu 3: Die BVG teilt dazu mit: „Nein, es ist keine wissenschaftliche Evaluation geplant . Es handelt sich ausschließlich um eine werbliche Aktion im Rahmen des Events zur Eröffnung des neuen Straßenbahnabschnitts zum Hauptbahnhof.“ Frage 4: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkommen rechnet der Senat auf den betroffenen Linien aufgrund der kostenlosen Nutzungsmöglichkeit? Antwort zu 4: Die BVG teilt dazu mit: „Von der kostenlosen Nutzungsmöglichkeit profitieren ausschließlich jene Fahrgäste, deren Start- und Zielort auf den Linienwegen von M8 und M10 liegen und die nicht über einen Zeitfahrausweis oder eine andere Fahrtberechtigung verfügen. Die Nachfragewirkung der kostenlosen Nutzbarkeit der Linien M8 und M10 ist von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängig, zum Beispiel von der Vorab-Berichterstattung in den Medien oder dem Wetter. Eine Prognose der Nachfragewirkung ist daher nicht möglich.“ Frage 5: Werden zusätzliche Straßenbahnzüge oder zusätzliches Personal eingesetzt, um ein erwartbar höheres Fahrgastaufkommen bewältigen zu können? Antwort zu 5: Die BVG teilt dazu mit: „Auf den Linien M8 und M10 werden die jeweils größtmöglichen Fahrzeuge des Typs Flexity eingesetzt.“ Frage 6: Welche Kosten entstehen durch die NulltarifAktion am 29. August 2015 aufgrund von a. Fahrgeld-Einnahmeausfällen, b. zusätzlich eingesetzten Straßenbahnzügen, c. zusätzlichem Personal, d. Werbemaßnahmen, e. wissenschaftlicher Evaluation, f. sonstigen Kosten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 742 2 Antwort zu 6: Die BVG teilt dazu mit: „Zu a: Es ist absehbar, dass auch am Aktionstag ein Großteil der Fahrgäste als Zeitkartenbesitzer ohnehin über einen Fahrausweis verfügt oder von der samstags ganztägig gültigen Mitnahmeregelung vieler Zeitfahrausweise profitiert. Eine weitere große Fahrgastgruppe wird sich mit Öffentlichen Verkehrsmitteln über die Linienwege von M8 und M10 hinaus bewegen und entsprechend ebenfalls Fahrausweise benötigen. Lediglich jene Fahrgäste , deren Start- und Zielpunkt auf dem Linienweg liegen, profitieren somit von der Gratisnutzung, werden über die Aktion aber gleichzeitig auf das verbesserte verkehrliche Angebot aufmerksam gemacht. Einem kurzfristigen Einnahmeausfall steht der werbliche Effekt entgegen , der langfristig ein Nachfragewachstum und damit zusätzliche Einnahmen auslösen dürfte. Zu b: Keine Zu c: Keine Zu d: Keine, die Aktion wird im Rahmen der Kommunikation des neuen Verkehrsangebots beworben. Zu e: Keine, da nicht vorgesehen. Zu f: Nicht bekannt.“ Frage 7: Hält der Senat eine anteilige Fahrgeldrückerstattung bzw. Fahrgeldreduzierungen für Monats-, Jahresund Abonnementkarten-Kund*innen aufgrund dieser Nulltarif-Aktion für erforderlich, und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Der Senat hält keine anteilige Fahrgeldrückerstattung oder Fahrgeldreduzierung für erforderlich . Die Fahrgelderlöse stehen aufgrund des Nettoverkehrsvertrages mit der BVG dieser zu. Die BVG handelt eigenverantwortlich und sieht keine Rückerstattungen vor. Frage 8: Falls anteilige Fahrgeldrückerstattungen erforderlich sein sollten, wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Anteilige Fahrgeldrückerstattungen sind nicht vorgesehen .“ Frage 9: Wie bewertet der Senat die geplante Nulltarif -Aktion auf den Straßenbahnlinien M8 und M10 am 29. August 2015, und war der Senat an der Entscheidung und den Planungen beteiligt? Antwort zu 9: Der Senat war an der Entscheidung und Planung der von der BVG geplanten Nulltarif-Aktion auf den Straßenbahnlinien M8 und M10 am 29. August 2015 nicht beteiligt. Er bewertet diese Aktion positiv. Diese Werbeaktion dient vorwiegend der Fahrgast- und Angebotsinformation und voraussichtlich der Neukundengewinnung . Die Stadt wird durch die neuen Straßenbahnverbindungen zum Hauptbahnhof auch für Touristinnen und Touristen attraktiver und trägt dem Anspruch an die wachsende Stadt Rechnung. Frage 10: Aus welchen Mitteln wird die NulltarifAktion auf den Straßenbahnlinien M8 und M10 am 29. August 2015 finanziert? Antwort zu 10: Die BVG teilt dazu mit: „Da, wie unter Frage 6 erläutert, für die im Rahmen der Kommunikation des neuen Verkehrsangebots geplante Aktion keine zusätzlichen Kosten anfallen, ist eine Planung von zusätzlichen Mitteln nicht notwendig.“ Frage 11: Welche Nulltarif-Aktionen hat es in den Jahren seit 2005 im Berliner ÖPNV und SPNV gegeben, und wie bewertet der Senat diese? Antwort zu 11: Die BVG teilt dazu mit: „Es gab seit 2005 keine Aktionen mit einer vollständig kostenfreien Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Berliner Stadtgebiet. Im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung initiierten „autofreien Sonntags“ am 1. Juni 2008 gab es das Angebot der Berliner Verkehrsunternehmen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und DB Regio AG zur Nutzung von Einzelfahrscheinen als Tageskarten.“ Frage 12: Welche weiteren Nulltarif-Aktionen sind im Berliner ÖPNV und SPNV geplant? Antwort zu 12: Die BVG teilt dazu mit: „Keine. Es handelt sich lediglich um eine einmalige, zeitlich und räumlich sehr begrenzte werbliche Aktion im Rahmen der Kommunikation des neuen Verkehrsangebots .“ Berlin, den 19. August 2015 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2015)