Drucksache 17 / 16 744 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 03. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2015) und Antwort Wie wirkt die Asbeststrategie des Senates, so es sie denn gibt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die aktuellen Daten wurden bei den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgefragt. Frage 1: Welche Erhebungen der Asbestbelastung im Berliner Wohnungsbestand hat der Senat in Folge der Beantwortung der Anfrage 17/13021 veranlasst und welche Ergebnisse liegen vor? Antwort zu 1: Es wurden keine Erhebungen veranlasst . Der Senat weist daraufhin, dass Fragen zur Thematik in der Beantwortung der Kleinen Anfragen 17/15584. 17/15169, 17/13021, 17/12300, 17/12292, 17/11344, 16/13952, in der schriftlichen Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 12 vom 24.06.2013 (Drs. 17/20360) und in der Beantwortung der Großen Anfrage vom 20.02.2014 (Plenarprotokoll 17/43) umfangreich erfolgte. Frage 2: Hat der Senat aktuelle Erkenntnisse, wie viele Wohnungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und wie viele bei anderen Eigentümern mit Asbest belastet sind? Frage 3: Wie hat sich die in der Antwort zur o.g. Frage aufgeführte Zahl von ca. 48.000 Wohnungen mit Vinyl -Asbest-Platten allein in landeseigenen Beständen seither verändert? Frage 4: Wie viele Wohnungen der DEGEWO wiesen am 1.1.2013 noch Asbestbauteile auf? Wie hat sich diese Anzahl in den Jahren 2013, 2014 und dem ersten Halbjahr 2015 verändert? Wie viele Sanierungen sind 2015 und 2016 geplant? Frage 5: Wie viele Wohnungen der GEWOBAG wiesen am 1.1.2013 noch Asbestbauteile auf? Wie hat sich diese Anzahl in den Jahren 2013, 2014 und dem ersten Halbjahr 2015 verändert? Wie viele Sanierungen sind 2015 und 2016 geplant? Frage 6: Wie viele Wohnungen der GESOBAU wiesen am 1.1.2013 noch Asbestbauteile auf? Wie hat sich diese Anzahl in den Jahren 2013, 2014 und dem ersten Halbjahr 2015 verändert? Wie viele Sanierungen sind 2015 und 2016 geplant? Frage 7: Wie viele Wohnungen der Stadt und Land wiesen am 1.1.2013 noch Asbestbauteile auf? Wie hat sich diese Anzahl in den Jahren 2013, 2014 und dem ersten Halbjahr 2015 verändert? Wie viele Sanierungen sind 2015 und 2016 geplant? Frage 8: Wie viele Wohnungen der WBM wiesen am 1.1.2013 noch Asbestbauteile auf? Wie hat sich diese Anzahl in den Jahren 2013, 2014 und dem ersten Halbjahr 2015 verändert? Wie viele Sanierungen sind 2015 und 2016 geplant? Frage 9: Wie viele Wohnungen der HOWOGE wiesen am 1.1.2013 noch Asbestbauteile auf? Wie hat sich diese Anzahl in den Jahren 2013, 2014 und dem ersten Halbjahr 2015 verändert? Wie viele Sanierungen sind 2015 und 2016 geplant? Antwort zu 2 - 9: Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehen aktuell weiterhin von rd. 48.000 Wohnungen aus, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest noch nicht entfernt wurde. Die Bestände sind nicht komplett auf Asbest untersucht worden. Daher könnten es mehr Wohnungen sein. Andererseits bestätigt sich nicht jeder Verdachtsfall. Von anderen Eigentümern liegen keine Angaben vor. Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben dem Senat folgende aktuellen Zahlen übermittelt: degewo: Es besteht bei 22.100 Wohnungen Asbestverdacht . Im Jahr 2016 ist die Sanierung von 800 Wohnungen geplant. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 744 2 GESOBAU: Es besteht bei 700 Wohnungen Asbestverdacht . Da nicht der ganze Bestand untersucht wurde , könnten es mehr Wohnungen sein. Im Jahr 2015 werden rd. 400 Wohnungen saniert. GEWOBAG: Es besteht bei 20.000 Wohnungen Asbestverdacht . Im Jahr 2014 wurden 1.328 Wohnungen saniert, 2015 ist die Sanierung weiterer 1.951 Wohnungen geplant bzw. schon abgeschlossen. HOWOGE: Es sind keine Wohnungen mit Asbestverdacht bekannt. STADT und LAND: Es besteht bei rd. 4.650 Wohnungen Asbestverdacht wegen Flexplatten und anderen Bauteilen. Am 1.1.2013 hatten 4.109 Wohnungen Flexplatten, aktuell noch 3.248 Wohnungen. 2015 sollen 421 Wohnungen und 2016 456 Wohnungen saniert werden. WBM: Es besteht bei rd. 1.030 Wohnungen Asbestverdacht . Am 1.1.2013 waren es 1.209 Wohnungen. 2015 und 2016 sollen je rd. 90 Wohnungen saniert werden. Frage 10: Wann hat der Senat zuletzt die privaten Wohnungseigentümer Berlins (Kapitalgesellschaften, Einzeleigentümer, Fonds, Genossenschaften u.a.) hinsichtlich der Asbestthematik konsultiert, sich nach dem Sanierungsstand erkundigt und Unterstützung angeboten? Welche Ergebnisse haben diese Gespräche erbracht und wie ist der Sanierungsstand bei den privaten Eigentümern ? Antwort zu 10: Der Senat hat keine solchen Konsultationen durchgeführt und sieht dafür auch keine Veranlassung , da die Frage des Umgangs mit Bauprodukten in die jeweilige Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer fällt, solange es keine Anlässe für öffentlichrechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen gibt. Frage 11: Welche durchschnittlichen Kosten pro Zimmer und pro Wohnung setzt der Senat für die Asbestsanierung von Wohngebäuden mit Vinyl-Asbest-Platten an? (bitte bei komplexeren Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen den Asbestanteil separat ausweisen) Antwort zu 11: Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben aktuell dazu folgende Zahlen übermittelt. Die Bandbreite der Kosten bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften liegt zwischen rd. 3.400 Euro und rd. 7.500 Euro je Wohnung, in besonderen Fällen bis zu rd. 12.000 Euro je Wohnung. Zur Zusammensetzung der Kosten hat ein Unternehmen folgende Erläuterung übermittelt , welche auch für die anderen Unternehmen in ähnlicher Weise zutrifft: Die Kosten für eine Asbestsanierung für eine durchschnittliche Wohnung (65 m²) belaufen sich auf ca. 65,00 €/m² Wohnfläche, d.h. ca. 4.225 €/ Wohnung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Wohnung im Rahmen der Fluktuation verfügbar wurde. Diese Kosten verteilen sich auf ca. 47 % tatsächliche Asbestsanierung, 47 % Wiederherstellung des ursprünglichen Wohnzustandes und ca. 6 % Laborkosten. Bei Sanierungsmaßnahmen im bewohnten Zustand sind die Kosten erheblich höher. Hier fallen zusätzliche Kosten für die Gestellung einer Ersatzwohnung , Einlagerung der Besitztümer der Mieterin bzw. des Mieters und Umzugskosten an. Diese sind nicht in den genannten Kosten enthalten. Frage 12: Hat der Senat mittlerweile ein Wohnungsregister mit Angaben zu Asbestvorkommen und Sanierungsstand aufgebaut und wie viele Wohnungen sind darin erhalten? Antwort zu 12: Nein. Dieser Entscheidung über die Erforderlichkeit liegt bei den Wohnungsunternehmen (vergl. Antwort zu Frage 10). Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben vier der sechs Unternehmen ein Register. Die HOWOGE benötigt kein Register, da sie keine Wohnungen mit Asbestverdacht hat. Die GESOBAU hat eine Dokumentation über Verdachtsfälle. Frage 13: Bei welcher Senatsstelle können Bürgerinnen im Vorfeld einer Wohnungsanmietung oder eines - erwerbes Informationen zu möglichen Risiken in der jeweiligen Wohnung abfragen? Falls das bisher nicht möglich sein sollte, ab wann will der Senat dieses Verbraucherschutzangebot installieren? Antwort zu 13: Eine solche Erhebung und insbesondere Speicherung von personenbezogenen Daten ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Darüber hinaus besteht keine rechtliche Verpflichtung der Eigentümerin oder des Eigentümers, zu diesem Zweck entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen. Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften können die Mieterinnen und Mieter sich über das Thema informieren. Sie haben detaillierte Unternehmensstrategien zum Umgang mit Asbest implementiert. Berlin, den 21. August 2015 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2015)