Drucksache 17 / 16 745 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 04. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2015) und Antwort Berlin zum Mitmachen – Wann kommt die Beteiligungsplattform des Senats? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es dem Senat gelungen, die zentrale Partizipationsplattform mein.Berlin inzwischen drei Jahre nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses "Berlin zum Mitmachen" wie geplant zu starten? Frage 9: Wann ist mit dem Start von mein.Berlin zu rechnen? Antwort zu 1 und 9: Die Plattform mein.Berlin wird noch im August 2015 freigeschaltet. Frage 2: Welche Partizipationsverfahren wurden als Pilotprojekte für die Online-Plattform im Juni 2015 gestartet , wie es im letzten Zwischenbericht zum oben genannten Abgeordnetenhausbeschluss angekündigt wurde? Antwort zu 2: Die Online-Beteiligung im Rahmen des Verfahrens zur Zukunft des Tempelhofer Feldes ist als Pilotverfahren zur Entwicklung der Plattform genutzt worden. (https://tempelhofer-feld.berlin.de/). Daneben wurde das Beteiligungsmuster, das künftig für alle Kiezkassen verwendet werden soll, am Beispiel der Kiezkasse für AltTreptow im Echtbetrieb umgesetzt. Das Ergebnis des abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens ist unter https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/bue rgerbeteiligung/kiezkassen/artikel.24866.php einsehbar. Frage 3: Hat der Rat der Bürgermeister dieses Projekt wie geplant in seiner Mai-Sitzung zur Übernahme durch die Bezirke beschlossen und wenn ja, wann ist mit dem Start zu rechnen? Antwort zu 3: Der Rat der Bürgermeister hat nach Befassung seiner Ausschüsse für Stadtentwicklung, Umwelt und Kleingartenwesen sowie für Bauen, Wohnen und Verkehr in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 unter Auflagen zugestimmt. Die Auflagen werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm ) erfüllt. Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Bebauungsplanverfahren der SenStadtUm wird voraussichtlich im September 2015 stattfinden. Frage 4: Welche Funktionalitäten wird die Plattform den teilnehmenden Behörden zur online-gestützten Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren bieten? Antwort zu 4: Die Anforderungen an die Funktionalitäten wurden in zwei Richtungen entwickelt: Zum einen sollten möglichst viele denkbare Anwendungen abrufbar sein, zum anderen sollte die Konfiguration von OnlineVerfahren überschaubar und damit handhabbar bleiben. Es gibt zunächst folgende Funktionalitäten die je nach Verfahren eingesetzt werden: - Vorschlag, Kommentar, - Diskussion, - Änderungsvorschläge (eines vorhandenen Vorschlages ) sowie Texte abschnittweise diskutieren. - Bewertung, - Verortung (in einem Kartenausschnitt); Planungsstände auf einer Karte verorten und diskutieren (z.B. Schautafeln Alexanderplatz - Integration der online Verfahren in einen (auch analogen) Gesamtprozess u.a. durch eine Kalenderfunktion Diese Funktionalitäten können parallel oder auch in einem Prozess nacheinander eingesetzt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 745 2 Alle Verfahren erscheinen auf der zentralen Plattform wie auch dort, wo das jeweilige Thema fachlich angesiedelt ist und können parallel in den Internetseiten der jeweiligen Fachstellen mit vollem Funktionsumfang eingebettet werden (iframe). Es sind sowohl technische wie konzeptionelle Erweiterungen möglich, die sich durch die Praxis und die Erfahrungen beim Umgang mit der Plattform ergeben. Frage 5: Werden Funktionen der Plattform auch Dritten zur Verfügung gestellt, die beispielsweise im Rahmen geplanter Baumaßnahmen eine frühzeitige Bürgerbeteiligung jenseits formaler Bebauungsplanverfahren durchzuführen gedenken? Frage 6: Falls nein, wie wird die Einbindung onlinegestützter Beteiligungsverfahren nicht-behördlicher Träger in die Plattform gewährleistet? Antwort zu 5 und 6: Eine unmittelbare Integration von privaten Verfahren in die Plattform mein.Berlin.de ist nicht geplant, da die Plattform explizit und ausschließlich die vom Land Berlin initiierten und durchgeführten Beteiligungsverfahren abbilden soll. Bei der Auswahl der Betreibersoftware für die Plattform meinBerlin wurde jedoch darauf geachtet, dass es sich um eine „open source“- Software handelt. Damit werden auch alle Weitentwicklungen der Software „Adhocracy“ allgemein nutzbar, die durch die Erarbeitung der Plattform meinBerlin entstanden sind. Frage 7: Wird die Plattform wie vom Abgeordnetenhaus gefordert in der Lage sein, laufende und anstehende Planungen und die damit in Zusammenhang stehenden Beteiligungsangebote im Rahmen einer auf den Berliner Stadtplan bezogenen Visualisierung räumlich zu verorten ? Antwort zu 7: Ja (s. auch Antwort zu 4.). Frage 8: Werden auch Beteiligungsangebote jenseits geplanter Baumaßnahmen oder stadtplanerischer Sachverhalte über diese Plattform vermittelt und wenn ja, welche? Antwort zu 8: Die Plattform soll zukünftige alle Beteiligungsverfahren der Berliner Verwaltung umfassen und ist für alle Bereiche und Fragestellungen der Berliner Verwaltung einsetzbar – von Bürgerhaushalten und Kiezkassen bis zur Meinungsbildung bei zentralen politischen Themen. Berlin, den 14. August 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2015)