Drucksache 17 / 16 747 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 28. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. August 2015) und Antwort Warum fährt der Bus 147 mitten in der Stadt nur bis 18 Uhr und sonntags gar nicht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Versorgung mit einem barrierefreien Angebot des Öffentlichen Personennahverkehr in der Luisenstadt? Antwort zu 1.: Im Bereich der Luisenstadt stehen mit den U-Bahnhöfen Märkisches Museum und Spittelmarkt (beide U-Bahnlinie U2) und dem S-Bahnhof Jannowitzbrücke (S-Bahn-Linien 5, 7 und 75) barrierefrei zugängliche Schnellbahnhöfe zur Verfügung. Weitere barrierefreie Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stehen mit den Buslinien M29, 140, 147, 165, 265, N8, N40, und N65 zur Verfügung. Die U-Bahnhöfe Jannowitzbrücke, Heinrich-HeineStraße und Moritzplatz sind bislang noch nicht barrierefrei zugänglich. Entsprechend der Prioritätenliste der Arbeitsgemeinschaft „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ (siehe auch Antwort zu Frage 2) soll der U-Bahnhof Jannowitzbrücke (Bestandteil der Prioritätenliste 2011-2016) in 2016 mit einem Aufzug ausgestattet werden. Die U-Bahnhöfe Moritzplatz und Heinrich-Heine-Straße stehen auf der Prioritätenliste 2017-2020 und sollen im Zeitraum von 2017- 2018 mit einem Aufzug ausgestattet werden (in Abhängigkeit von dem jeweiligen Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens ). Über die zuvor benannten, bereits vorhandenen barrierefreien ÖPNV-Angebote ist die barrierefreie Erreichbarkeit des Gebietes der Luisenstadt auch im Zeitraum bis zum Einbau von Aufzügen an den genannten UBahnhöfen gewährleistet. Vor diesem Hintergrund bewertet der Senat das derzeitige barrierefreie ÖPNV-Angebot in der Luisenstadt als gut. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge der im Jahr 2014 umgesetzten Mehrleistungen im ÖPNV im Rahmen der wachsenden Stadt insbesondere entlang der Köpenicker Straße mit den Linien 165 und 265 eine merkbare Taktverdichtung und somit eine qualitative und kapazitative Verbesserung des barrierefreien ÖPNVAngebotes im Bereich der Luisenstadt erfolgt ist. Frage 2: Welche Untersuchungen gibt es dazu? Antwort zu 2.: Rahmenvorgaben und Maßnahmen zur weiteren barrierefreien Ausgestaltung des ÖPNV werden grundsätzlich im Nahverkehrsplan des Landes Berlin berücksichtigt und die Umsetzung im Rahmen des zugehörigen Monitorings untersucht. Für den weiteren barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen ist die im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ aufgestellte Prioritätenliste maßgebend. Diese wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt. Die Auswahl der Bahnhöfe erfolgt dabei auf Grundlage der Bedeutung (z. B. Aufkommensschwerpunkte wie Altenoder Behinderteneinrichtungen) und der Netzwirkung (z. B. Umsteigebahnhof) der einzelnen U-Bahnhöfe sowie der vorhandenen Möglichkeiten, alternative barrierefreie Verkehrsmittel zu nutzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 747 2 Frage 3: Ab welcher Nachfrage bestellt der Senat zusätzliche Fahrten einer Buslinie? Welche Buslinien wurden im vergangenen Jahr erweitert? Antwort zu 3.: Zusätzliche Fahrten können aus verschiedenen Gründen (u. a. steigende Nachfrage, Fahrgastpotential , bauliche Entwicklung, Absicherung der Daseinsvorsorge ) bestellt werden. Wenn Buslinien deutliche Nachfragesteigerungen aufweisen und sich die Auslastung den verkehrsvertraglichen Grenzwerten (regelmäßige Auslastung von 65% der Sitz- und Stehplätze [4 Personen/m²]) annähert bzw. diese überschreitet, prüfen Aufgabenträger und BVG eine zusätzliche Kapazitätsgestellung durch größere Fahrzeuge oder zusätzliche Fahrten. Mehrbestellungen stellen jedoch keinen Automatismus dar, da aufgrund der stadtweit bestehenden Nachfragesteigerungen, der begrenzten Mittelverfügbarkeit und dem erforderlichen Vorlauf zur Gewährleistung zusätzlicher Ressourcen (Personale und Fahrzeuge) stets eine Einzelfallprüfung, Priorisierung und Auswahl von Maßnahmen erforderlich ist. Mit den bewilligten zusätzlichen Mitteln für Mehrleistungen im ÖPNV im Rahmen der wachsenden Stadt wurden im Jahr 2014 Taktverdichtungen und Ausweitungen der Betriebszeiten auf folgenden Buslinien umgesetzt: • M27, • M29, • M41, • M44, • TXL, • X9, • X33, • X34, • X76, • X83, • 120, • 122, • 136, • 171, • 172, • 184, • 194, • 220, • 236, • 245, • 248, • 250, • 256, • 165/265, • 269, • 282, • 296, • 309. Frage 4: Wann plant der Senat eine von den AnwohnerInnen gewünschte Ausweitung der Fahrtzeiten des Bus 147? Antwort zu Frage 4.: Eine konkrete Ausweitung des Betriebsprogramms der Linie 147 ist derzeit nicht in Planung . Eine Ausweitung des Betriebsprogramms der Linie 147 wird von Senat und BVG nach Evaluation der in der Luisenstadt bereits umgesetzten Verbesserungen auf den Linien 165 und 265 geprüft. Frage 5: Was würde es kosten, wenn der Bus 147 auch nach 18 Uhr und sonntags fahren würde? Antwort zu 5.: Die Einführung eines Sonntagsbetriebs der Linie 147 sowie die Ausweitung der Bedienzeiten an allen Verkehrstagen im Abschnitt zwischen dem UBahnhof Märkisches Museum und dem Ostbahnhof würden für das Land Berlin als Besteller der Verkehrsleistung je nach Umfang des Betriebsprogramms Mehrkosten von rund 100.000 bis 150.000 EUR pro Jahr bedeuten. Frage 6: Hat der Senat Kenntnis davon, dass in der Vergangenheit Unterschriftenlisten zu diesem Zweck an die BVG überreicht wurden? Frage 7: Warum wurde nicht darauf reagiert? Antwort zu 6. und 7.: Der Senat hat hiervon keine Kenntnis. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der BVG sind keine Unterschriftenlisten bekannt.“ Berlin, den 19. August 2015 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2015)