Drucksache 17 / 16 750 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 06. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2015) und Antwort Unterbringung von Geflüchteten in Neukölln (I) – Zukunft der Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bis zu welchem Datum ist der Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße derzeit sichergestellt ? 2. Wird die Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße über den November 2015 hinaus als Flüchtlingsunterkunft betrieben werden? 3. Fand wie beabsichtigt Ende Juli 2015 ein Folgetermin zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und der neuen Grundstückseigentümerin Caldas S.à.r.l. zu einer möglichen Nutzungsverlängerung statt, um auf dem Grundstück über den 1. Januar 2016 hinaus weiterhin Flüchtlinge unterbringen zu können ? Wenn ja, wann, wer hat an diesem Treffen teilgenommen und welches Ergebnis wurde bei diesem Termin erzielt? 4. Gibt es derzeit ein Kauf- oder Nutzungsangebot vonseiten Caldas S.à.r.l. an das Land Berlin für das Grundstück? Wie sieht dieses Angebot konkret aus und ist es nach Ansicht des Senats wirtschaftlich? 5. Sind weitere Termine zwischen LAGeSo und Caldas S.à.r.l. beabsichtigt? Wenn ja, wann und mit welchem Ziel? 6. Was passiert mit den rund 400 Bewohner*innen in dem Fall, dass die Unterkunft nicht weiter betrieben werden kann? 7. Was passiert mit den beiden Gebäuden der derzeitigen Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße, die das LAGeSo durch die private Betreiberfirma PeWoBe für 8,2 Mio. Euro hat errichten lassen? 8. Wie hoch schätzt der Senat die Rückbaukosten für den Fall, dass es zu keiner Nutzungsverlängerung für das Grundstück kommen sollte und die Grundstückseigentümerin Caldas S.à.r.l. darauf bestehen sollte, dass das Grundstück geräumt übergeben wird? Wer hat die Rückbaukosten zu tragen? 9. Wird der Heimbetrieb in dem Fall, dass es zu einer Nutzungsverlängerung des Grundstücks zur Flüchtlingsunterbringung kommen sollte, neu ausgeschrieben werden oder wird die PeWoBe weiterhin Betreiber der Flüchtlingsunterkunft sein? Zu 1. bis 9.: Am 27. Juli 2015 fand ein Termin zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo ) (unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als Fachaufsichtsbehörde) und einem Vertreter der Eigentümergesellschaft des Grundstücks statt. Seitens der Eigentümerin wurde die grundsätzliche Bereitschaft einer weiteren mietweisen Nutzungsüberlassung des Grundstücks an das Land Berlin für die Unterbringung von Flüchtlingen geäußert. Konkrete Konditionen wurden in dem Gespräch noch nicht verhandelt. Dies bleibt der nachfolgenden Prüfung der Möglichkeiten vorbehalten, die auch Fragen der Wirtschaftlichkeit enthalten wird. Vom weiteren Verlauf dieser Prüfung und der Verhandlungen mit der Eigentümerin wird abhängig sein, ob die Einrichtung zukünftig weiter betrieben werden kann und wie zukünftig weiter mit den Gebäuden umgegangen wird. Sollte es zu einer Nutzungsverlängerung für das Grundstück kommen, würde der Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft neu ausgeschrieben. Für den bisher nur theoretischen Fall, dass die Unterkunft nicht weiter betrieben werden kann, müsste die Verlegung und Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner in andere Einrichtungen erfolgen. Müsste das Grundstück geräumt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 750 2 an die Eigentümerin übergeben werden, würden die Abrisskosten nach bisheriger Schätzung etwa 600.000,- Euro brutto betragen. Die Unterbringung der Flüchtlinge in der Haarlemer Straße ist zunächst noch bis zum 30. November 2015 gesichert; der letzte Monat bis zum Auslaufen des Betreibervertrags am 31. Dezember 2015 ist vertraglich für einen vollständigen Rückbau vorgesehen. Die weitere Terminplanung wird sich an dem Stand der Verhandlungen orientieren. Berlin, den 25. August 2015 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Aug. 2015)