Drucksache 17 / 16 752 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 06. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2015) und Antwort Unterbringung von Geflüchteten in Neukölln (III) – Geplante Unterkunft in der KarlMarx -Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hält der Senat an seinen Planungen fest, in der Karl-Marx-Straße (Nähe Grenzallee) eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten? 2. Wann haben die Vorgespräche bzw. die Verhandlungen mit der privaten Betreiberfirma Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH (vormals: SoWo Berlin GmbH) bezüglich der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Standort Karl-Marx-Straße erstmals begonnen? 3. In welchem Stadium befinden sich derzeit die Verhandlungen mit der Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH bezüglich des Baus und Betriebs der geplanten Flüchtlingsunterkunft in der Karl-Marx-Straße? 4. Warum ziehen sich die Verhandlungen inzwischen seit mindestens acht Monaten hin? 8. Besteht die Möglichkeit, dass die Unterkunft KarlMarx -Straße bis Ende 2015 gebaut und bezogen werden kann und wenn nein, bis wann rechnet der Senat mit der Bezugsfertigkeit? Zu 1. bis 4. und 8.: Die Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH wird in der Karl-Marx- Straße 269-273, 12057 Berlin-Neukölln, voraussichtlich ab dem 01.03.2016 eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer Gesamtkapazität von 324 Unterkunftsplätzen zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern , Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und anderen von Berlin bestimmten Personen errichten. Nach der aktuellen Zeitplanung besteht keine Möglichkeit, dass die Unterkunft Ende 2015 gebaut und bezogen wird. Dies ist aufgrund der Herrichtungsdauer von sechs bis acht Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung nicht möglich . Die Verhandlungen zu dem Objekt Karl-MarxStraße wurden ab Herbst 2014 zwischen der Berliner Unterbringungsleistelle (BUL) und der SoWo GmbH aufgenommen und im Juli 2015 abgeschlossen. Die Verhandlungsdauer war durch die Komplexität der zu klärenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen bedingt. Mittlerweile ist ein Betreibervertrag unterzeichnet worden, in dem ein sukzessiver Belegungsbeginn ab 01.03.2016 vorgesehen ist. 5. Seit wann liegt der Vorgang der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zur Genehmigung vor und welche Anmerkungen hat die Fachaufsicht dazu gemacht? 6. Sollten die Verhandlungen bzw. die Genehmigung durch die Fachaufsicht bereits abgeschlossen sein: Wieso wurden die Verträge mit der Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH noch nicht unterschrieben? 7. Verhandelt der Senat auch mit anderen Betreibern als der Tamaja Soziale Dienstleistungen GmbH über den Bau und Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft in der KarlMarx -Str.? Wenn ja, mit welchen Betreibern? Zu 5. bis 7.: Der Vorgang wurde der Fachaufsicht erstmals am 30. April 2015 zur Zustimmung übermittelt. Nach Sichtung und Prüfung der übersandten Unterlagen wurde festgestellt, dass der SoWo GmbH zu diesem Zeitpunkt noch keine unterschriftsreife Fassung eines Betreibervertrages vorgelegen hatte. Zudem hatte sie den Rücktritt vom Mietvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks erklärt und das Grundstück am 27.04.2015 an den Eigentümer zurückübergeben. Unter diesen Rahmenbedingungen war eine Zustimmung der Fachaufsicht nicht möglich. Aufgrund der Anmerkungen der Fachaufsicht fand am 03.07.2015 ein Gesprächstermin mit allen Beteiligten zur Klärung der offenen Fragestellungen statt. Dabei wurden u. a. Aspekte der vertraglichen Kontrolle der Bauleistungen , des Finanzierungskonzepts der SoWo GmbH und der Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 752 2 Wirtschaftlichkeit erörtert. Nach diesem Gespräch wurden der Betreibervertrag und die Kalkulation letztmalig angepasst . Am 05. August 2015 wurde die Zustimmung der Fachaufsicht zum Abschluss eines Betreibervertrages erteilt. Die Unterschrift des Betreibervertrages ist dann am 06. August 2015 erfolgt. Aufgrund der abgeschlossenen Verhandlungen verhandelt der Senat nicht mit anderen Betreibern. 9. Sind weitere Flüchtlingsunterkünfte seitens des Senats für den Bezirk Neukölln abschließend geprüft bzw. geplant und wenn ja, in welchem Zeitrahmen sollen sie realisiert werden? 10. Falls weitere Unterkünfte in Neukölln geplant sind, welche Liegenschaften werden dabei in Betracht gezogen? Zu 9. und 10.: Derzeit sind keine weiteren Unterbringungsmöglichkeiten in Neukölln geplant. 11. In welcher Form wird das LAGeSo die Anwohner *innen informieren und einbeziehen, falls weitere Unterkünfte realisiert werden? 12. Mit welchem zeitlichen Vorlauf soll die Information stattfinden, und in welcher Form sollen die Zivilgesellschaft und das Bezirksamt eingebunden werden? Zu 11. und 12.: Grundsätzlich sollen über eine Wohnumfeldinformation sowie die Einbindung von Stadtteilzentren und der damit verbundenen Koordination ehrenamtlichen Engagements die Anwohnerinnen und Anwohner über neue Unterkünfte informiert werden und zur Unterstützung der Flüchtlinge beitragen. Berlin, den 21. August 2015 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2015)