Drucksache 17 / 16 755 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 30. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2015) und Antwort Sanierung von Schießständen der Berliner Polizei II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schießstätten der Berliner Polizei an welchen Standorten sind gegenwärtig geöffnet und welche sind seit wann aus welchen Gründen geschlossen und welche Kapazitäten bzw. Schießbahnen stehen aktuell in Berlin zur Verfügung? Zu 1.: Die Berliner Polizei verfügt mit aktuellem Stand über folgende Schießstätten (vgl. hierzu auch Antwort auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/13468 und 17/15416): Nr. Objekt Bahnen Nutzung Bemerkungen Eigene Objekte 1 Alemannenstraße 2 geschlossen seit Juli 2013 Belastung mit künstlichen Mineralfasern (KMF), Schallschutzmängel 2 Friesenstraße 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik 3 Gallwitzallee 2 geschlossen seit September 2012 Totalumbau notwendig wg. div. Mängel , Lüftung unzureichend 4 Kruppstraße 3 offen vollständig saniert und modernisiert, Eröffnung September 2013 5 Tempelhofer Damm 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik 6 Pankstraße 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik 7 Radelandstraße 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik 8 Ruhleben Haus 4 2 offen Geschossfang erneuert, Eröffnung August 2013 Haus 18/1 4 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik Haus 18/2 2 geschlossen seit Juli 2013 KMF-Problematik Haus 18/3 6 offen Das Haus 18 (zurzeit insgesamt 3 Schießstände) soll saniert, modernisiert und erweitert werden (SIWA-Mittel, siehe auch Antwort zu Frage 3) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 755 2 Gemietete Objekte 9 Wannsee Stand E 3 Für Polizei geschlossen seit April 2015 Kapazitätserweiterung im Januar 2015, Sperrung aller Schießstände für die Polizei wegen möglicher Gesundheitsgefährdungen nach Messung Staubkonzentration Stand F 3 Stand G 7 Stand H 7 Stand I 3 10 Bernauer Straße Halle 5 5 geschlossen seit April 2014 Lüftungsmängel, Heizung unzureichend etc. Halle 6 6 offen (bedingt) Lüftungsmängel, Heizung defekt, eingeschränkte Nutzung seit April 2013, nur Laserschießen Halle 7 4 offen (bedingt) Lüftungsmängel, eingeschränkte Nutzung seit April 2013, nur FX-Schießen Halle 8 6 offen Nur Spezialdienststellen mit Langwaffen Bahnen gesamt: 73 FX: kurz für englisch „effects“ Von den vorhandenen 73 Schießbahnen stehen zurzeit insgesamt 17 uneingeschränkt und zehn weitere eingeschränkt zur Verfügung. 2. Wie hoch beziffert sich der aktuelle Sanierungsstau der einzelnen Schießstätten und Schießstände jeweils und insgesamt? Zu 2.: Die Projektgruppe „Strategische Neuausrichtung des Schießtrainings und effizienter Betrieb der behördlichen Schießstätten“ hatte im Abschlussbericht vom August 2013 Schätzungen für die nutzerspezifischen Sanierungskosten (Schallschutz, Raumlufttechnik u. ä.) der Schießstände der Polizei Berlin vorgenommen. Sie beliefen sich auf insgesamt ca. 17 Mio. €, allerdings waren nicht alle geschlossenen Schießstände in diese Betrachtung einbezogen worden. In der genannten Summe sind auch keine Gebäudesanierungskosten enthalten. Bereits auf Basis dieser Schätzung wurde deutlich, dass sich eine vollständige Sanierung aller vorhandenen landeseigenen Standorte und des gemieteten Standorts Bernauer Straße nicht wirtschaftlich darstellen lassen wird. Die Höhe der ermittelten Kosten veranlasste die Polizei Berlin daher, sich auf wenige Standorte zu konzentrieren und statt der Sanierung die Neuplanung und Errichtung von Einsatztrainingszentren voranzutreiben. Der aktuell vorhandene Sanierungsstau je Standort ist auf der vorhandenen Datenbasis nicht abbildbar. Der Anteil der bei den Schießstätten erforderlichen Gebäudesanierung würde unter anderem eine Auswertung des von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) durchgeführten Gebäudescans nach einzelnen Nutzungsbzw . Flächenanteilen erfordern. Das ist nicht möglich. 3. Wann wird welche Maßnahme zur Sanierung welcher Schießstätte bzw. welches Schießstands mit Mitteln in welcher Höhe durchgeführt und welche Mittel in welcher Höhe für welche Sanierungsmaßnahme sieht der Senatsentwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 und die weitere Finanzplanung des Senats vor? 4. Wann legt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem Abgeordnetenhaus endlich das Sanierungskonzept für die Schießstätten und Schießstände der Berliner Polizei vor? Zu 3. und 4.: Auf Basis der Empfehlungen der Projektgruppe „Strategische Neuausrichtung des Schießtrainings “ hat der Polizeipräsident in Berlin unter Einbeziehung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als zentralem Dienstleister zunächst ein Konzept entwickelt, wie zum einen die Engpässe bei den Schießständen möglichst kurzfristig beseitigt oder kompensiert werden und im Hinblick auf die steigende Zahl von Auszubildenden darüber hinaus die Kapazitäten erweitert werden können. Es wird insoweit auch auf die Beantwortung der entsprechenden Frage in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15416 verwiesen. Ein Sanierungskonzept im engeren Sinn wird es nicht geben. Die Projektgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die geschlossenen Schießstände weitgehend ohne Sanierungsinvestition bleiben. Die derzeitige Planung sieht ausschließlich eine Finanzierung von teilzentralen Einsatztrainingszentren (ETZ) mit integrierten Schießstätten sowie eine verhältnismäßig geringfügige Erhaltungssanierung vor. Es sind zurzeit ETZ an fünf Standorten (Charlottenburger Chaussee, Cecilienstraße, Gallwitzallee /Eiswaldtstraße, Ruppiner Chaussee und Kruppstraße) geplant. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 755 3 Zu den Standorten: a) Charlottenburger Chaussee: Für die Sanierung/Ertüchtigung der geschlossenen Schießstände 18.1 und 18.2, den Neubau von zwei weiteren Schießständen (18.4 und 18.5) sowie notwendiger Flächen für Lager, Vorbereitungsräume und Unterkünfte für Schießstandarbeiterinnen und Schießstandarbeiter etc. stehen 13,1 Mio. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur Wachsende Stadt (SIWA) zur Verfügung. Im Mai 2015 wurde eine Projektvereinbarung mit der BIM GmbH abgeschlossen. Das Bedarfsprogramm wurde erstellt. Eine Kostenschätzung und eine Zeitplanung der BIM GmbH liegen noch nicht vor. Die Fertigstellung ist für 2019 geplant. Der Standort wird dann über sechs Schießstände mit insgesamt 21 Bahnen verfügen. b) Cecilienstraße: Zur Errichtung eines ETZ wird von der BIM GmbH in Abstimmung unter anderem mit der Polizei voraussichtlich zum Sommer 2016 eine Hauptausschussvorlage vorbereitet . Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 13 Mio. € sollen im Rahmen eines sogenannten Portfolioprojekts im Zusammenhang mit der Aufgabe des angemieteten Standorts Bernauer Str. bereitgestellt werden. In der Cecilienstraße ist ein Schießstand mit sechs Bahnen geplant. Der Fertigstellungstermin ist noch offen. c) Gallwitzallee/Eiswaldtstraße Geplant ist ein Schießstand mit vier Bahnen. Es liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der Kosten und der Finanzierung vor. Aufgrund der Erfahrungswerte aus ähnlichen Baumaßnahmen sind für die Eiswaldtstraße Kosten in Höhe von ca. 9 Mio. Euro zu erwarten. Der Fertigstellungstermin ist noch offen. d) Ruppiner Chaussee,: Es sind drei bis vier Schießstände geplant. Auch für diese Maßnahme liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich der Kosten und der Finanzierung vor. Nach Erfahrungswerten aus ähnlichen Baumaßnahmen wird von Kosten in Höhe von ca. 15 Mio. € ausgegangen. e) Kruppstraße Der Schießstand (drei Bahnen) ist in Betrieb. Für die Erweiterung zum ETZ sind ergänzende Funktionsbauten vorgesehen. Für die Kruppstraße ist noch keine Kostenschätzung bekannt. Der Fertigstellungtermin ist ebenfalls offen. Im Entwurf für den Haushaltsplan 2016/2017 und der Finanzplanung 2015 bis 2019 sind auf Stand des Senatsbeschlusses vom 7. Juli 2015 ab dem Haushaltsjahr 2017 jeweils drei Mio. €/Jahr für Maßnahmen im Zusammenhang mit Schießstätten vorgesehen, bis einschließlich 2019 also insgesamt neun Mio. €. Damit könnte rein rechnerisch betrachtet die geplante Maßnahme in der Eiswaldtstraße finanziert werden. Für die restlichen zwei geplanten ETZ muss noch nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden. 5. Ist die Projektgruppe „Strategische Neuausrichtung des Schießtrainings“ inzwischen zu Ergebnissen gekommen und wenn ja, zu welchen und wenn nein, wann werden Ergebnisse vorliegen? 6. Plant die Senatsverwaltung für Inneres und Sport einzelne Schießstände oder Schießstätten zu schließen oder zusammenzulegen und wenn ja, welche und wann? 7. Plant die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Schießstände oder Schießstätten auszubauen und wenn ja, welche und wann? Zu 5. bis 7.: Es wird auf die Antworten zu 3. und 4. verwiesen. 8. Plant die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein großes Schießausbildungszentrum zu bauen und wenn ja, wann, wo und mit wie vielen Schießständen? Zu 8: Nein, das ist nicht geplant. 9. Inwiefern stellt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sicher, dass die Beamtinnen und Beamten der Berliner Polizei und der Bundespolizei und Anwärterinnen und Anwärter ihr Schießtraining gemäß Polizeidienstvorschrift 211 absolvieren können (bitte diese Polizeidienstvorschrift der Antwort beifügen)? Zu 9.: Über die Verfahrensweisen der Bundespolizei können keine Aussagen getroffen werden. Zur Sicherstellung der Schießaus- und Fortbildung der Dienstkräfte der Polizei Berlin wird auf den betriebsbereiten Schießständen eine effiziente ämterübergreifende Nutzung ggf. auch zu Nachtzeiten und am Wochenende durchgeführt. Die Polizeidienstvorschrift 211 ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Sie kann daher nicht als Anlage mitgesandt, sondern nur in den Räumen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingesehen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 755 4 10. Wie viele Trainingseinheiten mit scharfen Trainingsschüssen für wie viele Beamte bzw. Angestellte der Berliner Polizei wurden im ersten Halbjahr 2015 durchgeführt (bitte Fortschreibung der Tabelle in der Antwort auf die Frage 1 der Drs. 17/16014)? Zu 10.: Durchgeführte Trainingseinheiten im Rahmen des Einsatztrainings insgesamt Hiervon absolvierte Schießtrainingseinheiten im Rahmen des Einsatztrainings Trainingsverpflichtete Dienstkräfte in der Reihenfolge der Zielgruppen 1, 2 bis 3 insgesamt 2015 (Stand 1. Halbjahr) 18.539 6.505 scharfer Schuss 2.517 lasersimuliert 9.436 / 4.953 / 3.348 (Gesamt: 17.737) 11. Sind die scharfen Trainingsschüsse noch immer „auf Grundlagen- und Kontrollübungen“ (vgl. Drs. 17/13468) reduziert und wenn ja, in welchem Rahmen und inwiefern und bis wann wird Abhilfe geschaffen? Zu 11.: Ja. Eine Ausweitung ist abhängig von der Fertigstellung der geplanten neuen Einsatztrainingszentren bzw. der reaktivierten Nutzungsmöglichkeit der Schießstätte Wannsee. Eine Aussage darüber, wann das der Fall sein wird, ist zurzeit nicht möglich. Die schnellstmögliche Rückkehr zum Einsatztraining/Schießen mit dem scharfen Schuss entsprechend der Inhalte der Geschäftsanweisung Zentrale Serviceeinheit (ZSE) IV Nr. 3/2011 über das Einsatztraining der Polizei Berlin in allen dafür vorgesehenen Trainingsabschnitten ist das erklärte Ziel. 12. Wie häufig und in welchem Rahmen findet das Schießtraining für Berliner Polizeibeamtinnen und - beamte aktuell statt? Zu 12.: Ausbildung Die in der Ausbildung befindlichen Dienstkräfte der Polizei Berlin erhalten eine umfassende einheitliche Grundbeschulung mit bis zu 1.500 Schuss (davon bis 1.200 Schuss mit der Pistole) im Rahmen des Vorbereitungsdienstes . Aufgrund unterschiedlicher Ausbildungsstrukturen und -zeiträume bzw. dienstlicher Verwendungen nach Ausbildungsende findet die Grundbeschulung für Dienstkräfte aller Laufbahngruppen an 19 Tagen, für Tarifbeschäftigte an 15 Tagen statt. Die Ausbildung hat hierbei Vorrang vor der Fortbildung. Fortbildung Das Schießtraining im „scharfen Schuss“ ist derzeit grundsätzlich für alle davon betroffenen Dienstkräfte auf das einmalige erfolgreiche Absolvieren der Grundlagenund Kontrollübung reduziert. Darüber hinaus können nach Maßgabe freier Kapazitäten weitere Schießtrainingseinheiten absolviert werden. Das Absolvieren der Grundlagen- und Kontrollübung im scharfen Schuss findet hierbei losgelöst von den restlichen Inhalten des Einsatztrainings statt. Das lasersimulierte Schießen wird regelmäßig im Rahmen der ganzheitlichen Halb- bzw. Ganztagesseminare durchgeführt. 13. Wie viele Schießtraining-Ausbilderinnen und - Ausbilder verrichten ihren Dienst aktuell insgesamt und an den jeweiligen Schießstätten und wie gestaltet sich die Personalentwicklung bis 2025? Zu 13.: Es wird auf die Antwort zur Frage 2 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13468 vom 20. März 2014 verwiesen. Die Zahlen haben sich durch reguläre Personalfluktuationen nur marginal verändert. Die tatsächliche Anzahl der in den Schießstätten Dienst verrichtenden Dienstkräfte orientiert sich an der Anzahl der Schießbahnen und den jeweiligen Übungsinhalten. Sie ist daher nicht pauschal benennbar. Eine Zuordnung von festem Personal zu einzelnen Schießständen existiert nicht. Insgesamt versehen rund 145 hauptamtliche Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer ihren Dienst in den Direktionen 1 bis 6, der Direktion Zentrale Aufgaben (Dir ZA) und beim Landeskriminalamt (ohne Führungspersonal, angestellte Sportlehrerinnen und Sportlehrer und Spezialeinsatzkräfte ). Davon sind rund 65 Dienstkräfte fest dem Bereich Einsatztraining-Schießen zugeordnet. Hinzu kommen rund 80 nebenamtliche Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Bereitschaftspolizei und in den Referaten der Direktion ZA sowie 70 Einsatztrainerinnen- und Einsatztrainer-Schießen an der Landespolizeischule (ZSE IV). Letztere gewährleisten die Durchführung der Schießausbildung für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger aller Laufbahngruppen (einschließlich aller Polizeiangestellten ), die Aus- und Fortbildung der Einsatztrainerinnen - und Einsatztrainer-Schießen für alle Ämter und Direktionen und das Einsatztraining-Schießen für alle vollzugspolizeilichen Dienstkräfte der Landespolizeischule und bei SenInnSport. Die nebenamtlichen Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Dir ZA versehen ihren Dienst regulär in den dortigen Gliederungseinheiten und gewährleisten darüber hinaus u.a. Teile des Einsatztrainings -Schießen für Einsatzkräfte der Dir ZA in enger Abstimmung mit den hauptamtlichen Einsatztrainerinnen und Einsatztrainern auch außerhalb der werktäglichen Dienstzeiten und der zeitlichen Grenzen der Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit (DV Flex). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 755 5 Da ein Großteil des Personals des Einsatztrainings in allen Direktionen und Ämtern gleichzeitig für verschiedene Teilbereiche qualifiziert ist und multifunktional eingesetzt wird, ist eine zahlengenaue Zuordnung zum Einsatztraining -Schießen in Abgrenzung zu den anderen Bereichen des Einsatztrainings nicht möglich. Eine belastbare Aussage über die Personalentwicklung im Bereich Einsatztraining /Schießen kann aufgrund der bevorstehenden Umstrukturierung innerhalb der Polizei Berlin nicht gemacht werden. Berlin, den 25. August 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2015)