Drucksache 17 / 16 764 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 07. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2015) und Antwort Bilanz zum Mietenbündnis mit den Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: In wie vielen Fällen haben MieterInnen von der Sozialklausel bisher Gebrauch gemacht? Wie viele Anträge wurden dabei bewilligt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bezirk und Haushaltsgröße? Frage 8: Wie viele neue MieterInnen wurden anhand der Quoten (50% innerhalb des S-Bahnrings und 33% außerhalb des S-Bahnrings gehen an WBS-InhaberInnen) durch die landeseigenen Wohnungsgesellschaften bisher ausgesucht? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und LWBG? Frage 12: In wie vielen Fällen gelang bei gewünschter Wohnungsverkleinerung ein Wohnungstausch? Antwort zu 1, 8 und 12: Mit dem Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten des Berliner Senats mit den städtischen Wohnungsunternehmen Berlins und dem BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) wurde verabredet, dass die Wohnungsunternehmen einmal im Jahr über das Erreichte berichten. Der Senat stellt die vom BBU erarbeiteten Berichte als Bündnisreporting dem Abgeordnetenhaus vor und veröffentlicht sie anschließend. Die Jahresberichte stehen auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsba u/de/mietenbuendnis/ zum Herunterladen zur Verfügung. Der Jahresbericht 2012/2013 führt alle wesentlichen Ergebnisse zu den verabredeten Kriterien auf. Darunter u.a. die Anzahl der bei den Wohnungsunternehmen eingereichten und bewilligten, bündnisbezogenen Härtefallanträge. Eine nach Bezirken und Haushaltsgröße differenzierte Betrachtung liegt dem Senat nicht vor. Der Jahresbericht 2014 steht kurz vor der Veröffentlichung. Frage 2: Wie viele Berliner Haushalte haben nach statistischer Schätzung augenblicklich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)? Bitte nach Bezirken, Geschlecht , Anzahl der Personen pro Haushalt, Familienstand und Höhe des monatlichen und jährlichen Brutto- und Nettoeinkommens aufschlüsseln? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 764 2 Antwort zu 2: Privathaushalte in Berlin im Jahr 2013 nach Bezirken, Haushaltsgröße und monatlichem Haushaltsnettoeinkommen Ergebnisse des Mikrozensus 2013 Bezirk / Haushaltsgröße Insgesamt Davon mit monatlichem Haushaltsnettoeinkommen von ... bis unter ... EUR Sozialwohnungsberechtigte Haushalte unter 500 500 - 700 700 - 900 900 - 1100 1100 - 1300 1300 - 1500 1500 - 2000 2000 - 2600 2600 - 4500 4500 - 5500 5500 und mehr 1 000 140% Mitte 193,8 1,0 17,2 27,2 16,5 17,3 15,2 31,7 28,5 30,1 3,5 5,5 114,6 59,1% Friedrich.-K. 155,9 0,7 10,2 21,2 17,0 13,5 13,0 24,6 23,1 25,2 3,5 4,0 90,6 58,1% Pankow 223,3 0,5 7,7 24,8 19,0 20,0 20,5 39,7 30,8 43,7 8,8 7,9 107,8 48,3% Charl.-Will. 182,4 0,7 9,6 21,2 13,2 14,6 13,7 26,3 24,7 36,5 8,5 13,4 85,2 46,7% Spandau 127,0 0,5 5,1 17,8 10,7 12,4 12,8 22,9 19,8 19,9 2,9 2,4 75,8 59,7% Steglitz-Zeh 153,3 0,2 5,1 11,0 9,3 11,1 12,9 23,8 27,2 35,3 7,1 10,3 64,0 41,8% Tem.-Schö 182,6 0,9 7,7 16,2 12,5 15,1 14,4 30,8 27,9 39,4 7,0 10,6 83,3 45,6% Neukölln 168,5 0,5 15,0 23,4 17,7 17,9 13,5 27,2 24,1 23,6 3,5 2,1 111,3 66,0% Trept.-Köp 138,0 0,3 6,8 12,4 10,5 13,1 13,4 24,9 22,3 27,1 4,4 2,8 73,7 53,4% Marz.-Helle 133,6 0,0 8,1 13,6 11,5 14,2 11,6 23,0 20,7 23,7 4,5 2,6 80,5 60,3% Lichtenberg 149,1 0,1 5,8 19,5 11,2 14,9 15,1 29,7 24,4 23,2 3,7 1,6 88,5 59,3% Reinickend. 124,9 0,4 5,0 11,6 8,5 11,1 11,2 22,3 18,4 25,9 4,8 5,7 64,2 51,4% Berlin 1932,5 5,8 103,3 219,9 157,7 175,0 167,3 326,9 291,7 353,7 62,2 68,9 1 039,5 53,8% Angaben zur derzeitigen Anzahl von Anspruchsberechtigten für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) liegen dem Berliner Senat in aggregierter Form berlinweit vor. Demnach gibt es derzeit 26.082 WBS-Inhaber. Frage 3: Bei wie vielen MieterInnen wurde bei Mieterhöhungsverfahren die individuelle Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens gedrosselt? Antwort zu 3: Entsprechend den Vereinbarungen des Mietenbündnisses leisten die städtischen Wohnungsunternehmen einen freiwilligen Verzicht auf mögliche Mieteinnahmen , sofern eine der Personenzahl im Haushalt angemessene Wohnungsgröße besteht und die Miete eines Haushaltes das nachzuweisende Nettohaushaltseinkommen um 30% bzw. bei schlechten Energiekennwerten der Wohnung um 27% übersteigen sollte. Bei der Betrachtung der Wohnungsgröße und Angemessenheit werden auch besondere persönliche Situationen der Haushalte berücksichtigt. Angaben über die Inanspruchnahme der Regelung werden im jährlichen Reportingbericht veröffentlicht (vgl. Antwort zu Frage 1). Frage 4: Wie viele der MieterInnen haben trotzdem die Wohnung verlassen müssen? Frage 6: Wurde den MieterInnen, die durch die Mieterhöhung zum Auszug bewegt wurden, eine Ersatzwohnung angeboten? Wenn ja, wie vielen wurden eine Ersatzwohnung erfolgreich vermittelt? Antwort zu 4 und 6: Die im Mietenbündnis getroffenen Härtefallregelungen erweisen sich als wirksam. In nahezu allen Fällen, in denen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein Mietverzicht geleistet wurde, verbleiben die Haushalte in ihren Wohnungen. Lediglich zwei Wohnungsbaugesellschaften berichteten von Umzügen. Die Gesobau gab an, dass zwei Haushalte trotz der Reduzierung der Nettokaltmiete auf 30% des Haushaltsnettoeinkommens ihre Wohnung verlassen wollten. Beiden Haushalten wurden Ersatzwohnungen der Gesobau angeboten. Dabei kam es zu einer erfolgreichen Vermittlung. Bei der Stadt und Land wurden insgesamt 27 Haushalten Ersatzwohnungen angeboten und erfolgreich vermittelt. Frage 5: Welchen Anteil daran bilden TransferleistungsBeziehende nach SGB II und SGB XII? Antwort zu 5: Haushaltsbezogene Angaben über die Einkommenssituation bzw. den Anspruch auf Transferbezug nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII werden durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften weder vorgehalten noch systematisch ausgewertet. Frage 7: In wie vielen Fällen ist es den landeseigenen Wohnungsgesellschaften gelungen, MieterInnen seit Bündnisbeginn in Modernisierungsverfahren befindlichen Wohnungen zu halten bzw. zumindest im eigenen Bestand umzusetzen ? Falls nein: welcher Anteil von MieterInnen konnte nicht im jeweils eigenen Bestand versorgt werden und wo sind diese Haushalte verblieben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 764 3 Antwort zu 7: Im Rahmen der Berichterstattung zum Mietenbündnis werden darüber keine detaillierten Angaben erhoben. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass es durch die umfangreichen, haushaltsbezogenen Maßnahmen der Wohnungsbaugesellschaften bei der Umsetzung ihrer Modernisierungsvorhaben gelingt, den Haushalten nach Abschluss der Maßnahmen einen Rückzug in ihre ehemalige Wohnung zu ermöglichen und dadurch die vorhandene nachbarschaftliche Struktur in den Häusern zu erhalten. Frühzeitig werden den Haushalten adäquate Umsetzwohnungen für den Zeitraum der Modernisierung angeboten. Die Angebote werden oftmals von der Mieterschaft genutzt, wobei viele Haushalte auch regelmäßig dauerhaft in der ursprünglich als Übergangswohnung gedachten Alternativwohnung verbleiben. Darüber hinaus bieten die Wohnungsbaugesellschaften diverse Services an, um ihren Mieterhaushalten die Abläufe, die mit einer Modernisierung einhergehen, so angenehm wie möglich zu gestalten (Modernisierungsberatung, Umzugsservice , etc.). Frage 9: Was spricht aus Sicht des Senats gegen die Einführung einer SGB II-Quote bei Wohnungsneuvergaben? Antwort zu 9: Die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen ist als Unternehmenszweck in den Satzungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften festgelegt. Dies schließt die Versorgung von SGB II berechtigten Haushalten mit ein. Entsprechend verfolgen die Gesellschaften in ihrer jeweiligen Neuvermietungspolitik bereits die Berücksichtigung besonderer Bedarfsgruppen. Dabei haben die Gesellschaften auch die Stabilität und Ausgeglichenheit der Quartiere im Blick, um die soziale Integrationskraft der Nachbarschaften zu erhalten. Frage 10: Wie hoch war insgesamt die Fluktuation bei den Landeseigenen Wohnungen? Bitte aufschlüsseln nach LWBGs, Bezirk und Angabe von absoluten Zahlen? Antwort zu 10: Im vom BBU erarbeiteten Gesamtbericht zum wohnungswirtschaftlichen Fachcontrolling der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins 2014 ermittelt der BBU eine Fluktuationsrate bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften von insgesamt 7,3%. Bezirksbezogene Angaben zur Fluktuationsrate liegen dem Senat nicht vor. Frage 11: Wie wurden dabei Menschen mit einem WBS mit „besonderem Wohnbedarf“ berücksichtigt? Antwort zu 11: Nach Angaben des BBU kam es in 2014 beim bündnisrelevanten Wohnungsbestand insgesamt zu 416 Neuvermietungen an Inhaber eines gültigen WBS mit besonderem Wohnbedarf. Frage 13: In wie vielen Fällen wurde eine Wohnung in vergleichbarer Lage bzw. in unmittelbarer Umgebung der „Alt-Wohnung“ angeboten bzw. dann auch tatsächlich vermittelt ? Antwort zu 13: Es kann davon ausgegangen werden, dass im Falle des Wohnungstausches der Umzug im unmittelbaren Umfeld und im Bestand der Wohnungsbaugesellschaft realisiert werden konnte. Detaillierte Angaben liegen dem Senat dazu nicht vor. Frage 14: Wie oft wurde bei strittigen Fällen die Schiedsstelle zur Vermittlung beauftragt? Frage 15: In wie vielen Fällen gelang es eine Lösung zu finden und welche Streitinhalte wurden dabei hauptsächlich behandelt? Antwort zu 14 und 15: In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 20. März 2014 zu „Schiedsstellen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften “ Drucksache 17/13 459 verwiesen. Frage 16: Welche landeseigenen Wohnungsgesellschaften haben in den letzten vier Jahren Mieterhöhungen ausgesprochen und welche prozentualen Erhöhungen waren das durchschnittlich? Antwort zu 16: Alle Wohnungsbaugesellschaften führten in den letzten vier Jahren Mieterhöhungen durch. Die durchschnittlichen Erhöhungen erfolgten dabei von einem unterschiedlichen Ausgangsniveau und sind daher untereinander schwer zu vergleichen. Als Referenzrahmen sollten die im jährlichen Bündnisreporting dargelegten durchschnittlichen Bestandsmieten der bündnisrelevanten Wohnungen herangezogen werden (vgl. Antwort zu 1). WBG Anzahl aller zur Wiedervermietung anstehenden bzw. aller bis Stichtag beendeten Mietverträge in 2014 degewo 4.752 Gesobau 2.897 GEWOBAG 3.723 HOWOGE 4.974 Stadt und Land 2.765 WBM 1.555 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 764 4 WBG Durchschnittliche Bestandsmiete – Nettokalt (Soll) €/m² 2011 2012 2013 2014 degewo 5,18 5,26 5,40 5,54 Gesobau 4,81 4,97 5,13 5,35 GEWOBAG 5,16 5,26 5,39 5,52 HOWOGE 5,27 5,37 5,53 5,59 Stadt und Land 4,90 4,99 5,21 5,32 WBM 5,33 5,39 5,53 5,68 Frage 17: Ich bitte um Auflistung der Einkommensverteilung der BewohnerInnen in den landeseigenen Wohnungen sowie um die Aufschlüsselung nach WBS-Berechtigte mit eigenem Einkommen und WBS-Berechtigte mit ALG IIBezug seit der Einführung des Mietenbündnisses. Falls dies nicht möglich ist: aus welchen Gründen sieht der Senat keine Veranlassung zu prüfen, ob wirklich breite Schichten in den landeseigenen Wohnungen versorgt werden? Antwort zu 17: Siehe Antwort zu Frage 5. Mit der Einführung des Mietenbündnis in 2012 und dessen Fortschreibung in 2014 wurde durch zahlreiche Initiativen und Maßnahmen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sichergestellt , dass sie ihrem satzungsgemäßem Auftrag gerecht werden, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen und dabei insbesondere Haushalte zu berücksichtigen , die sich aufgrund ihrer sozialen Situation nicht selbst ausreichend mit Wohnraum am Markt versorgen können. Die in den Jahresberichten zum Mietenbündnis abgebildeten Erfolge bei der Neuvermietung von Wohnungen an WBSBerechtigte zu Mieten nach dem Berliner Mietspiegel stellen einen Beleg dafür dar, dass die Gesellschaften ihrem satzungsgemäßem Auftrag gerecht werden. Frage 18: Wie viele WBS-Beziehende ohne eigenes Einkommen haben sich für eine Wohnung bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften beworben und wie viele davon haben ein Wohnungsangebot bekommen? Falls dies nicht erfasst wird, wäre dies rechtlich möglich und was spricht aus Sicht des Senats dagegen? Antwort zu 18: Dem Berliner Senat liegen dazu keine Angaben vor. Eine rein auf die Anzahl bezogene strichlistenartige Erhebung dürfte – vorbehaltlich einer intensiven, datenschutzrechtlichen und deshalb im Rahmen dieser Beantwortung nicht abschließend zu leistenden Prüfung – möglich sein. Der damit verbundene Aufwand bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften wird allerdings als sehr hoch eingeschätzt und dürfte angesichts des bestehenden, umfangreichen und aussagekräftigen Controllingverfahrens zum Mietenbündnis schwer vermittelbar sein. Frage 19: Wie stellt der Senat sicher, dass MieterInnen mit geringen Einkommen und besonderen sozialen Problemlagen vor Verdrängung besonders geschützt werden und vorrangig Wohnungen erhalten? Antwort zu 19: Mit dem Abschluss des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten 2012 und der Bündnisfortschreibung 2014 wurde zwischen den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, dem BBU und dem Berliner Senat ein ganzheitliches Konzept erarbeitet und weiterentwickelt sowie in der alltäglichen Geschäftspolitik der Wohnungsbaugesellschaften verankert, das u.a. die in der Fragestellung herausgestellte Versorgung besonders einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen mit Wohnraum konzeptionell beantwortet. Die in den Jahresberichten zum Mietenbündnis niedergelegten Ergebnisse bestätigen den damit eingeschlagenen Weg des Berliner Senats. Frage 20: Aus welchen Gründen können die jeweiligen Bezirksämter die Quoten-Regelungen oder die Einhaltung der Berliner Einkommensgrenze für den WBS nicht überprüfen bzw. kontrollieren? Antwort zu 20: Bei den im Mietenbündnis vereinbarten Quoten der Wiedervermietung an WBS-Inhaber handelt es sich um gesamtstädtische Quoten. Frage 21: Gibt es mittlerweile das IT-gestützte Controllingsystem , um entsprechend der Vereinbarungen des Mietenbündnisses zu berichten? Welche Inhalte und Informationen werden dabei wann, wie und öffentlich zugänglich gemacht ? Falls nein, mit welcher Begründung? Antwort zu 21: Ja, die Jahresberichte zum Mietenbündnis werden IT-gestützt erarbeitet. Die Ergebnisse der jährlichen Auswertung der Einhaltung der Kriterien des Mietenbündnisses werden dem Abgeordnetenhaus vorgestellt und anschließend redaktionell aufbereitet veröffentlicht (vgl. Antwort zu 1). Wesentliche Inhalte der Jahresberichte sind unter anderem: die Vermittlung der wohnungs- und mietenpolitischen Ziele und Ergebnisse des Mietenbündnisses als integrales Konzept zur Sicherung bezahlbaren Wohnens in Berlin; die durchschnittliche Bestands-/Neuvertragsmieten per 31.12. des Jahres; die Neuvermietungen an WBS-Berechtigte ; die Anzahl der Mieterhöhungen nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anzahl der Anträge auf Erlass/Teilerlass von Mieterhöhungen; Verzicht der Nettokaltmiete bei Mieterhöhungen im Bestand; Potenzialverzicht im Bestand (15% in 4 vs. 15 % in 3 Jahren). Darüber hinaus werden die jeweiligen Schwerpunkte der Wohnungsbaugesellschaften im Berichtszeitraum des Jahresberichtes vorgestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 764 5 Frage 22: Welche landeseigene Wohnungsgesellschaften haben jeweils wie viele Wohnungen im Jahr 2012 und 2013 angekauft, um den jeweiligen Bestand zu erhöhen (Bitte aufschlüsseln nach Wohnungsgesellschaft, Anzahl der Wohnungen und bezirklicher Lage)? Antwort zu 22: Wohnungsankäufe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften 2012 und 2013 Bezirk/Gesellschaft Degewo Gewobag HOWOGE Stadt und Land WBM Gesamt Mitte 1.257 68 1.234 2.559 Friedrichshain-Kreuzberg 374 12 363 749 Pankow 630 57 687 Charlottenburg-Wilmersdorf 219 127 346 Spandau 2.200 48 2.248 Steglitz-Zehlendorf 84 45 17 146 Tempelhof-Schöneberg 186 45 19 250 Neukölln 120 1.199 42 322 1.683 Treptow-Köpenick 306 926 21 1.253 Lichtenberg 90 1.234 1.324 Reinickendorf 194 52 246 Gesamt 120 6.739 2.656 379 1.597 11.491 Frage 23: Wie viele Wohnungen davon waren ehemalige Sozialwohnungen? Antwort zu 23: Von den 2012 und 2013 angekauften Wohnungen waren 1.497 Sozialwohnungen. Berlin, den 26. August 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2015)