Drucksache 17 / 16 765 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 10. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2015) und Antwort Wie viel Abriss ist am BER? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welche Gebäude oder Gebäudeteile (ab 250m² Grundfläche) wurden am BER seit 1. Juni 2012 abgerissen? Antwort zu Frage 1: Keine im Rahmen des BER Projektes errichteten Gebäude wurden abgerissen. Frage 2: Welche Gebäude oder Gebäudeteile (ab 250m² Grundfläche) sollen am BER bis zum 31.Oktober 2017 abgerissen werden? Antwort zu Frage 2: Im BER-Bestand sollen bis zum 31.10.2017 keine Gebäude abgerissen werden. Frage 3: Trifft es zu, dass im Zusammenhang mit einem nachträglich herzurichtenden „Taxiway“ zwei Hangars von Lufthansa und Bombardier abgerissen werden sollen? Antwort zu Frage 3: Wie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen, beabsichtigt die FBB die Verlängerung des Taxiways Charlie. Die Nutzung der an dieses Areal angrenzenden Wartungshangars ist in Folge dieser zwingend durchzuführenden Maßnahme nicht mehr möglich . Frage 4: Wie war der zeitliche Ablauf der Planung des vorgenannten „Taxiways“, wann und von wem wurde dieses Projekt beschlossen? Wie hoch sind die Kosten für die Herrichtung des „Taxiways“? Antwort zu Frage 4: Die Planung war bereits Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses und war Beschlussgegenstand im Aufsichtsrat in 2014. Frage 5: Wann und durch wen wurden die vorgenannten Hangars errichtet, wer hat die Investitionen finanziert und welcher Planung ist der Abriss geschuldet? Antwort zu Frage 5: Die Hangars wurden durch die Interflug errichtet und finanziert. Frage 6: Sind die vorgenannten Abrisse für die Fertigstellung des Terminals und die Eröffnung des BER zwingend durchzuführen? Antwort zu Frage 6: Der Abriss der Hangars steht nicht im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Terminalgebäudes . Frage 7: Welche Kosten entstehen der Flughafengesellschaft durch die Abrisse und ggf. Neuerrichtung der vorgenannten Hangars? Antwort zu Frage 7: Die Investitionen der neu zu errichtenden Wartungshangars werden durch die Nutzer der Gebäude getragen. Die Kosten für den Abriss der alten Gebäude sind noch nicht abschließend ermittelt. Frage 8: Welche weiteren Gebäude kollidieren mit der Planung von Rollbahnen, Rettungswegen, Bahnhöfen oder anderen neu geplanten Bauwerken? Antwort zu Frage 8: Der Abriss weiterer Gebäude des Altbestands ergibt sich aus der schrittweisen Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses und kann den dort zu Grunde liegenden Plänen entnommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 765 2 Frage 9: Verfolgt die Flughafengesellschaft das Ziel, Kollisionen von Gebäuden und anderen baulichen Einrichtungen im Rahmen ihrer Planungen zu vermeiden? Wie erfolgreich ist diese Strategie? Antwort zu Frage 9: Die Entscheidung über die Weiterentwicklung der Flughafeninfrastruktur folgt den wirtschaftlichen , technischen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Entscheidung zur Errichtung neuer Gebäude und dem Abriss bestehender Gebäude wird im jeweiligen Einzelfall abgewogen. Berlin, den 27. August 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2015)