Drucksache 17 / 16 768 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 10. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2015) und Antwort Welche Vorbereitungen trifft der Senat für die Gründung eines sexualwissenschaftlichen Instituts in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe in welchem Titel hat der Senat Mittel in den Haushaltsentwurf 2016/2017 eingestellt, um die Vorbereitungen zur Gründung eines sexualwissenschaftlichen Instituts in Form eines „Queeren Geschichtshauses “ zu ermöglichen? Falls keine Mittel hierzu eingestellt wurden, warum nicht? 2. Wann genau mit Mitteln in welcher Höhe ist die Erhebung des voraussichtlichen Bedarfs für die Gründung eines solchen Instituts vorgesehen (vergleiche Zwischenbericht zum Beschluss des Abgeordnetenhauses „Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt weiterentwickeln (II) – Geschichtsdokumentation und Forschung“ Drs. 17/2196)? 3. Gibt es schon Ergebnisse der „gründlichen Prüfung der Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten durch den Senat“ zur Gründung eines solchen Instituts und wenn ja, welche? Zu Frage 1 bis 3: Es wurden noch keine finanziellen Mittel in den Haushaltsentwurf zum Haushaltsgesetz 2016/2017 eingestellt. Wie in der Schriftlichen Anfrage (Drs. 17/15298) vom 03. Februar 2015 bereits mitgeteilt wurde, gibt es in Berlin eine Vielzahl von Einrichtungen, Projekten und Institutionen , die jeweils einzelne Tätigkeitsbereiche in Zusammenhang mit queerer Geschichte abdecken. Diese stehen untereinander in vielfältigen Kooperationsbeziehungen . Der Senat wird sich zunächst auf die Unterstützung des Aspekts der Sammlung, Archivierung und (historischen ) Forschung konzentrieren. Dabei wird zunächst die Entwicklung eines engen Verbundes der diversen in Berlin vorhandenen Archive mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen (LSBTI-) Bezug unterstützt. Hierzu ist im Laufe des Jahres 2015 ein Fach- und Kooperationsgespräch geplant. Erst in einem nächsten Schritt erscheint eine Erhebung des voraussichtlichen Bedarfs für die Einrichtung eines solchen Instituts sinnvoll. Es wird eine gründliche Prüfung der Unterstützungs -und Fördermöglichkeiten durch den Senat sowie eine kontinuierliche Kooperation zwischen dem Senat, den Archiven mit Bezug zur LSBTI-Forschung und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren angestrebt. Wie in der Mitteilung zur Kenntnisnahme (Drs. 17/2196) vom 30. März 2015 an das Abgeordnetenhaus bereits dargelegt worden ist, können Aussagen zu den Gesamtkosten, die in diesem Zusammenhang durch die Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses vom 15. Januar 2015 zur „Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt weiterentwickeln (II) – Geschichtsdokumentation und Forschung“ (Drs. 17/1991) entstehen, zurzeit nicht abschließend getroffen werden. Ich verweise ferner auf den noch kommenden Schlussbericht zum oben erwähnten Abgeordnetenhausbeschluss , der erst Ende 2015 erstellt werden kann. Berlin, den 28. August 2015 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2015)