Drucksache 17 / 16 769 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 10. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2015) und Antwort Zukunft des Regenbogenfamilienzentrums Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die bisherige Arbeit des Regenbogenfamilienzentrums? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) fördert seit 2014 mit jährlich 25.000 EUR ein Konsultationsangebot des Lesben - und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) Berlin-Brandenburg e.V. zur Förderung von Regenbogenfamilien und steht allen 31 Familienzentren des Berliner Landesprogramms und deren Partnern zur Verfügung. Die Familienzentren des Landesprogrammes werden dabei unterstützt, „vor Ort“ passgenaue und bedarfsgerechte Angebote zu unterbreiten. Der Senat misst dem Informations- und Beratungsangebot des Berliner Regenbogenfamilienzentrums hohe Bedeutung bei. Die Arbeit des Regenbogenfamilienzentrums, das bis Ende 2015 aus Mitteln der Deutschen Klassenlotterie (DKLB) gefördert wird, ist in der Öffentlichkeit hoch anerkannt und vielfach nachgefragt. Seit der Eröffnung im März 2013 hat das Regenbogenfamilienzentrum umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien , in denen einer oder beide Elternteile lesbisch, schwul oder transsexuell sind, bereitgestellt. Die Anzahl der in diesen Familienformen lebenden Eltern und Kinder ist in den letzten Jahren stark angestiegen, auch aufgrund der Änderungen im Lebenspartnerschaftsgesetz (Ermöglichung der Stiefkind- und der Sukzessivadoption). Das Regenbogenfamilienzentrum leistet einen wichtigen Beitrag , um den damit einhergehenden angestiegenen Bedarf an Unterstützungsangeboten abzudecken. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Familienzentren und deren Kooperationspartner insbesondere zu rechtlichen Fragen, den besonderen Lebenslagen von Regenbogenfamilien und zu den Antidiskriminierungsgrundlagen geschult. Seit dem Bestehen des Konsultationsangebotes im Mai 2014 wurden bedarfsgerechte Kontakte zu allen Berliner Familienzentren sowie weiteren nicht im Landesprogramm geförderten Einrichtungen aufgenommen. Mit insgesamt 44 Veranstaltungen wurden rund 650 Personen thematisch erreicht. Ein detaillierter Sachbericht des LSVD über die Verwendung der Zuwendung sowie über die Wirkung und die Arbeitsergebnisse des Konsultationsangebotes wird der SenBildJugWiss Anfang 2016 vorgelegt. Die einzelnen Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Begleitung, Begegnung und Bildung haben sich etabliert und werden kontinuierlich ausgebaut. Seit dem Bestehen des Regenbogenfamilienzentrums wurden ca. 14.300 Menschen erreicht. Zudem war das Regenbogenfamilienzentrum auf verschiedenen Veranstaltungen, wie dem lesbisch-schwulen Stadtfest in Schöneberg, dem Christopher Street Day sowie der Kids Parade auf dem Tempelhofer Feld, präsent. Der Träger des Regenbogenfamilienzentrums , der LSVD, verfügt über eine langjährige und hohe Expertise in der Beratung von Regenbogenfamilien. 2. In welcher Höhe sind nach Auslaufen der Förderung durch die Stiftung Deutsche Klassenlotterie zum Jahresende 2015 Mittel für das Regenbogenfamilienzentrum im Haushaltsentwurf 2016/17 eingestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 769 2 Zu 2.: Der Haushaltsplanentwurf des Senats zum Doppelhaushalt 2016/17 sieht eine Förderung in Höhe von jährlich 85.000 EUR für das Regenbogenfamilienzentrum des LSVD vor. Zudem sollen im Rahmen des Landesprogrammes Berliner Familienzentren auch weiterhin jährlich 25.000 EUR für das Konsultationsangebot zur Förderung von Regenbogenfamilien in den Berliner Familienzentren bereitgestellt werden. Berlin, den 24. August 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Aug. 2015)