Drucksache 17 / 16 777 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 13. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2015) und Antwort Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr an der BFRA vor dem Aus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass auf einer AdHoc-Besprechung der Berliner Feuer- und Rettungsakademie (BFRA) am 11. Juni 2015 über den Stand der Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr an der BFRA gesprochen wurde? Ist es weiter zutreffend, dass als Ergebnis der Besprechung im Protokoll festgestellt wurde, dass derzeit „die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr stark gefährdet“ ist? Wenn ja: wie bewertet der Senat diese Feststellung? Zu 1.: Am 11. Juni 2015 hat eine Besprechung zum Thema Auswirkungen der Honorarregelungen auf die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren stattgefunden . Im Rahmen dieser Besprechung wurden auch Fragen des Versicherungsschutzes erörtert. Es ist nicht zutreffend, dass als Ergebnis der Besprechung festgehalten wurde, dass die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren stark gefährdet ist. In dem Protokoll der Besprechung wurde unter TOP 6 (Hinweise) festgehalten, dass die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren stark gefährdet sein könnte, wenn Ausbilderinnen und Ausbilder aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren ihre Ausbildungstätigkeit vollständig einstellen würden. Hierfür liegen dem Senat bislang keine Erkenntnisse vor. 2. Wann und wie wurde die BFRA, die für die Ausbildung in der Berliner Feuerwehr den Lehrauftrag erhalten hat, von der Aufgabe entbunden, die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr als Bestandteil der Berliner Feuerwehr durchzuführen? Zu 2.: Es trifft nicht zu, dass die BFRA vollständig von ihrem Lehrauftrag, die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren als Bestandteil der Berliner Feuerwehr durchzuführen, entbunden wurde. Die Aus- und Fortbildungsstrukturen bei den Freiwilligen Feuerwehren wurden im Nachgang zu einem externen Audit, das im Jahr 2012 durch die Firma Rinke durchgeführt wurde, neu strukturiert. In Anlehnung an die Ausbildungsstrukturen in anderen Bundesländern wurde die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren in eine auf Direktionsebene durchgeführte dezentrale Ausbildung und eine von der BFRA durchgeführte zentrale Ausbildung aufgegliedert . 3. Inwiefern sind die Dozenten von Lehrgängen der Aus- und Weiterbildung für die Freiwillige Feuerwehr im Falle eines Unfalles incl. der privatrechtlichen Haftung gegenüber Dritter, während ihrer Tätigkeit für die BFRA versichert? Zu 3.: Dozentinnen und Dozenten, die auf vertraglich geregelter Honorarbasis arbeiten, sind wie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu betrachten und müssten sich daher auch privat versichern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 4. Ist es zutreffend, dass die Ausbilder, insbesondere Honorarkräfte, bis zur Klärung der versicherungsrechtlichen Fragen ihre Tätigkeiten für die BFRA eingestellt haben? Wenn ja: Wie bewertet der Senat diesen Umstand ? Wie und mit welchen personellen und finanziellen Mitteln wird die weitere Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr aktuell und zukünftig gewährleistet? Zu 4.: Der BFRA ist bekannt, dass bei einigen der bisherigen Honorarkräfte, zumindest derzeit, keine Bereitschaft zur weiteren Ausübung einer Ausbildungstätigkeit auf Honorarbasis besteht. Die dadurch entstandenen Lücken wurden bislang weitgehend durch andere Dozentinnen und Dozenten gefüllt. 5. Ist geplant, zukünftig auf den Einsatz von Honorarkräften für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr zu verzichten? Wenn ja: wie soll die Ausbildung in Zukunft organisiert werden? Wenn nein: wieso nicht und welche Lösung für die unter 3.abgefragten versicherungsrechtlichen Fragen hat der Senat ergriffen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 777 2 Zu 5.: Auf den Einsatz von Honorarkräften für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren kann auch künftig nicht verzichtet werden, da das vorhandene Stammpersonal (Lehrkräfte) der BFRA durch die Laufbahnausbildung für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, die Rettungsdienstausbildung und die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Berufsfeuerwehr zwingend erforderlichen Ausbildungen bereits stark gefordert ist. Auch dort findet eine Verstärkung durch Honorarkräfte statt. Für das Haushaltsjahr 2016 wurden zur Unterstützung des vorhandenen Stammpersonals an der BFRA 7,5 Lehrerstellen angemeldet, um jedenfalls die zusätzlichen Belastungen durch die Einführung des Notfallsanitätergesetzes abzufedern. Neben der nach wie vor bestehenden Möglichkeit, dass Honorarkräfte sich privat versichern, können Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes die Ausbildertätigkeit - gegebenenfalls im Rahmen einer Nebentätigkeit - ausüben , so dass die Ausbildungstätigkeit unter den Dienstunfallschutz des § 31 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) fällt. Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren kann eine zufriedenstellende Lösung in der Form gefunden werden, dass die Ausbildertätigkeit in das Feuerwehrgesetz aufgenommen wird. Da zu erwarten ist, dass die Aufnahme der Ausbildertätigkeit in das Feuerwehrgesetz noch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wird, wird als Übergangslösung die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei bestehenden Unfallversicherungsträgern sowie der Neuabschluss entsprechender Gruppen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträge für diesen Personenkreis favorisiert und geprüft. 6. Wie viele Aus- und Fortbildungen für die Freiwillige Feuerwehr wurden jeweils in den Jahren 2013-2015 durchgeführt? Wie viele Aus- und Fortbildungen mussten jeweils abgesagt werden? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln ) Zu 6: durchgeführt storniert Dozentenausfall gesamt 2013 Januar 17 4 21 Februar 24 4 28 März 20 2 22 April 28 14 42 Mai 18 14 32 Juni 11 11 22 Juli 10 14 24 August 15 6 21 September 20 8 28 Oktober 23 12 35 November 17 6 23 Dezember 12 4 16 314 durchgeführt storniert Dozentenausfall gesamt 2014 Januar 16 4 20 Februar 21 3 24 März 31 4 35 April 25 4 29 Mai 21 7 28 Juni 20 10 1 31 Juli 14 9 23 August 16 7 23 September 24 8 2 34 Oktober 37 4 41 November 25 3 28 Dezember 11 2 1 14 330 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 777 3 durchgeführt storniert Dozentenausfall gesamt 2015 Januar 24 5 29 Februar 20 5 25 März 35 3 38 April 28 4 32 Mai 23 7 30 Juni 22 13 1 36 Juli 12 9 3 24 August 1 8 6 15 229 Gesamtergebnis 641 218 14 873 873 In den Jahren 2013 – 2015 wurden insgesamt 873 Aus- und Fortbildungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren geplant. Hiervon wurden 641 Lehrgänge durchgeführt, 218 Lehrgänge wurden aus technischen Gründen (Wartungsintervalle bzw. Systemstörungen oder defekte Übungsanlagen) oder aufgrund von Unterbuchung storniert, 14 Lehrgänge mussten aufgrund von kurzfristigem Dozentenausfall abgesagt werden. 7. Ist es zutreffend, dass auf Grund eines Mangels an Ausbildern turnusmäßige Atemschutz-Fortbildungen abgesagt werden müssen? Wenn ja: Inwiefern haben diese Absagen aktuell oder in absehbarer Zeit Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft von Freiwilligen Feuerwehren ? Zu 7: Bis zu der Beantwortung dieser Anfrage musste keine turnusgemäße Atemschutzfortbildung aufgrund eines Mangels an Ausbilderinnen und Ausbildern abgesagt werden. 8. Mussten einzelne Wachen ihre Einsatzbereitschaft wegen nicht durchgeführten Aus- bzw. Fortbildungen reduzieren oder einstellen bzw. ist ein solcher Schritt für dieses oder nächstes Jahr zu befürchten? Wenn ja: wie bewertet der Senat diesen Umstand? Zu 8: Eine Reduzierung oder Einstellung der Einsatzbereitschaft einer Freiwilligen Feuerwehr trat bisher nicht ein. Dies wird auch für das Jahr 2016 nicht befürchtet. 9. Erfolgte eine Festlegung zwischen der Behördenleitung und dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren zur Sicherstellung der Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr? Wenn ja: Wann erfolgte die Abstimmung und welche Ergebnisse hatte diese Abstimmung ? Zu 9: Das Thema Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren wurde im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Jour Fixe zwischen dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren, seinem Vertreter und der Behördenleitung erörtert. Eine Festlegung ist nicht erfolgt . 10. Wie hoch ist der Personalbedarf, den der BRFA zur Verfügung gestellt werden muss um einen Regelausbildungsbetrieb für die Freiwillige Feuerwehr sicherzustellen ? (es wird um Differenzierung der Regelausbildung laut FwG sowie den einschlägigen Dienstvorschriften und Geschäftsanweisungen zum einen und der Fortbildung zur Aufrechterhaltung der persönlichen Einsatzbereitschaft zum anderen gebeten. Dabei ist der Ausbilderbedarf für die einzelnen Lehrgänge nach Personal und Lehrstunden aufzuschlüsseln.) Zu 10: Auf der Grundlage der Basisdaten gemäß des Audits der Firma Rinke (2012) für die Anwesenheitswochen einer Ausbilderin bzw. eines Ausbilders (VZÄ) von 32,64 Wochen und bei wöchentlich zu leistenden Lehrstunden von 27 Unterrichtseinheiten (UE) ergibt sich, dass pro Lehrkraft 881 UE/Person und Jahr angesetzt werden können. Wenn der Regelausbildungsbetrieb für die Freiwilligen Feuerwehren vollumfänglich durch die BFRA geleistet werden soll, bedarf es zusätzlichen Personals für die Ausbildung selbst in Höhe von 11,4 Planstellen (10.027 UE : 881 UE/Person und Jahr = 11,4 Planstellen ). Für die differenzierte Darstellung und Ermittlung des Personalbedarfes sind die angebotenen Lehrgänge zunächst in vier Kategorien (Art 1 – 4) aufzuteilen. Für die nach dem Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin (FwG) innerhalb der ersten zwei Jahre der Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr zu absolvierende Grundausbildung (Art 1), bestehend aus Truppmann -, Atemschutzgeräteträger-, Rettungshelfer- und Atemschutznotfall-Grundlehrgang ist ein Personalbedarf von 4,5 Planstellen erforderlich (3.968 UE : 881 UE/Person und Jahr). Die Durchführung der für die Aufrechterhaltung der persönlichen Einsatzbereitschaft erforderlichen jährlichen Atemschutzüberprüfung gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) und der Rezertifizierung Reanimation, der Motorkettensägen- und Absturzsicherung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (Art 2) erfordert 2,2 Planstellen (1.948 UE : 881 UE/Person und Jahr). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 777 4 Für die im Rahmen der natürlichen Fluktuation des Personals durch Erreichen der Altersgrenze bzw. Austritt aus dem Ehrenamt durchzuführenden bedarfsgerechten Funktionslehrgänge (Truppführer, Kraftfahrer, Maschinist , Bootsausbildung, Sprechfunker, Gruppen- und Zugführer , Wehrleiter, Art 3) ist zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ein Personalbedarf von 2,8 Planstellen erforderlich (2.472 UE : 881 UE/Person und Jahr). Für die restlichen Lehrgänge zur Qualitätssicherung der Ausbildung im Rahmen von Fortbildungen im Bereich Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, für die Ausbildung der Trainer und für den Umgang mit psychisch belastenden Einsätzen (Art 4) sind 1,9 Planstellen erforderlich (1.639 UE : 881 UE/Person und Jahr). Der aktuelle Ausbilderbedarf für die einzelnen Lehrgänge nach Personal und Lehrstunden (UE) ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Nr. Lehrgang [Beschreibung gemäß Lehrgangskatalog BFRA] Anzahl Lehrgänge / Veranstaltungen Dauer in UE Mittlere Anzahl Personal Art UE Gesamt 1 Freiwillige Feuerwehr (FF) Truppmann - Abendlehrgänge 5 120 2,3 1 1380 2 FF Truppmann - Tageslehrgang 1 120 2,3 1 276 3 FF Atemschutzgeräteträger-Lehrgang 8 27 3 1 648 4 FF Atemschutznotfall-Grundlehrgang 8 24 3 1 576 5 FF Rettungshelfer-Lehrgang 4 80 3,4 1 1088 6 Atemschutzübungsstrecke 119 4 3 2 1428 7 FF Reanimation Grundzertifizierung 2 8 2 2 32 8 FF Rezertifizierung Reanimation 50 2 2 2 200 9 FF Absturzsicherung-Grundeinweisung 6 16 2 2 192 10 FF Kettensägen-Lehrgang (Modul 1 und 2) 3 16 2 2 96 11 FF Sprechfunker-Lehrgang 4 36 2,6 3 374 12 FF Maschinisten-Lehrgang 4 64 2,9 3 742 13 FF Kraftfahrerausbildung incl. Fahrerlaubnis Kl. C 4 16 2 3 128 14 FF Fahrsicherheitstraining Teil 1 2 8 2 3 32 15 FF Fahrsicherheitstraining Teil 2 4 8 2 3 64 16 Unterweisung f. Kraftfahrer von DienstKfz . 4 4 1 3 16 17 FF Wassernoteinsätze 1 40 1,6 3 64 18 FF Truppführer-Lehrgang 3 40 2,4 3 288 19 FF Gruppenführer-Lehrgang 3 80 2 3 480 20 FF Gruppenführer - mdl.-prakt. Leistungsnachweis 4 3 1 3 12 21 FF Zugführer-Lehrgang 1 80 2 3 160 22 FF Wehrleiter-Lehrgang 2 16 2 3 64 23 FF Atemschutznotfall-Ausbilderlehrgang 1 16 2 4 32 24 FF Kettensägen-Ausbilderfortbildung 3 8 2 3 48 25 FF Ausbilder Fw - Absturzsicherung 8 16 2 4 256 26 Fortbildung für Ausbilder FF Absturzsicherung 2 8 1,8 4 29 27 FF Fortbildung zum Umgang mit psychisch belastenden Einsätzen 3 8 1 4 24 28 FF Fortbildung-Wachbezogene Einsatzmittel -u. Einsatztrupppflege (WEB) 3 4 2 4 24 29 FF Fortbildung-IGNIS 3 Berichtswesen 4 8 2 4 64 30 Ausbilder Fw-Atemschutzgeräteträger 4 16 2 4 128 31 Trinkwasserhelfer-Ausbildung für Fw und Hio 4 8 2 4 64 32 FF Fortbildung Tür öffnen 1 4 1 4 4 33 FF Truppführer Funktions-Fortbildung 6 12 2 4 144 34 FF Gruppenführer-Fortbildung 2 8 2 4 32 35 FF Ausbilder in der Feuerwehr (Stützpunktausbilder ) 4 40 2 4 320 36 FF Wehrleiter-Fortbildung 1 8 2 4 16 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 777 5 37 Training im Brandübungshaus (BÜH) Eisenhüttenstadt 1 8 2 4 16 38 Brandschutzerziehung Einführungsseminar 1 8 2 4 16 39 Fortbildung Feuerwehrtechnisches Trainingszentrum Grünheide 2 8 2 4 32 40 Workshop Ausbilder FeuerwehrMaschinist 3 8 2 4 48 41 Workshop Ausbilder FeuerwehrRettungsdienst 10 8 2 4 160 42 Workshop Ausbilder FeuerwehrAtemschutz (Atemschutzgeräteträger) 6 8 2 4 96 43 Workshop Ausbilder FeuerwehrSprechfunk 1 8 2 4 16 44 FF Ausbildung Sportübungsleiter 2 24 2 4 96 45 Seminar Einsätze mit Straßenbahnen 1 3 2 4 6 46 FF Geländefahrtraining 1 8 2 4 16 Gesamtsumme 10.027 Berlin, den 26. August 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2015)