Drucksache 17 / 16 783 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 14. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2015) und Antwort Polizeieinsatz am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) am 7. August 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeidienstkräfte welcher konkreten Untergliederungseinheiten waren am 07.08.2015 auf dem Gelände des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Einsatz? Zu 1.: Es wurden 195 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) folgender Gliederungseinheiten eingesetzt: 41 PVB der Direktion 3 9 PVB des Landeskriminalamtes (LKA) 143 PVB der Direktion Zentrale Aufgaben, 1. Bereitschaftspolizeiabteilung 2 PVB des Stabes des Polizeipräsidenten. 2. Zu wie vielen Ingewahrsamnahmen, Personalienfeststellungen und Festnahmen von Personen ist es bei dem unter 1. genannten Einsatz jeweils gekommen und in wie vielen Fällen waren Journalist*innen mit und ohne Presseausweis davon betroffen? Zu 2.: Im Rahmen des Einsatzes kam es zu einer Freiheitsentziehung , einer Freiheitsbeschränkung und fünf Identitätsfeststellungen. In einem Fall war ein Pressevertreter mit Presseausweis betroffen. Ob Pressevertreter ohne Presseausweis von polizeilichen Maßnahmen betroffen waren, ist nicht bekannt. 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in diesem Zusammenhang gegen Personen aufgrund welchen Tatvorwurfs eingeleitet? Zu 3.: Es wurden sechs Verfahren wegen Verdachts des Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte, des besonders schweren Landfriedensbruchs, des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Darüber hinaus wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verdachts falscher Namensangabe gefertigt. 4. Wie viele Strafanzeigen wurden im Rahmen des unter 1. genannten Einsatzes gegen Polizeibeamt*innen aufgrund welchen Tatvorwurfs erstattet? Zu 4.: Keine. 5. Waren im Rahmen des unter 1. genannten Einsatzes Zivilpolizist*innen eingesetzt? Wenn ja, wie viele aus welchen konkreten polizeilichen Untergliederungseinheiten , in welchen Zeiträumen, in welchen Bereichen des Grundstücks und mit welchem konkreten dienstlichen Auftrag jeweils? Zu 5.: Zur Aufklärung und Intervention im gesamten Bereich des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wurden 12 PVB folgender Gliederungseinheiten in bürgerlicher Kleidung eingesetzt: 3 PVB der Direktion 3 9 PVB des LKA. 6. Aus welchen konkreten Anlässen wurde durch Polizeibeamt *innen welcher Untergliederungseinheit zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage Pfefferspray eingesetzt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 783 2 7. Ist dem Senat bekannt, dass es gegen 17:00 Uhr zwischen Haus L und Haus J auf dem Gelände des LAGeSo zu einem Pfeffersprayeinsatz gegen eine Personengruppe kam, bei dem Kinder einer offensichtlich unbeteiligten Flüchtlingsfamilie von Pfefferspray getroffen und verletzt wurden und wenn ja, wie beurteilt der Senat diesen Umstand? 8. Teilt der Senat die Auffassung, dass der unter 7. genannte Pfeffersprayeinsatz dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zuwider lief, indem ein nicht zielgerichtet einsetzbares Einsatzmittel mit einer Reichweite von bis zu sieben Metern gegen eine eng zusammenstehende Personengruppe eingesetzt wurde, sodass auch Unbeteiligte getroffen wurden, die nicht Ziel der polizeilichen Maßnahme waren? Zu 6. bis 8.: Aus einer Gruppe von bis zu 250 Personen heraus wurden mehrere Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte vor Haus J gegen 17.00 Uhr bedrängt. Das Pfefferspray wurde daraufhin mittels Reizstoffsprühgerät gegen drei Personen als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Rahmen der Notwehr/Nothilfe gemäß § 32 Strafgesetzbuch (StGB) eingesetzt. Ob andere Personen beeinträchtigt wurden, ist nicht bekannt. Ein weiterer Pfeffersprayeinsatz im Sinne der Fragen 7 und 8 ist dem Senat nicht bekannt. 9. Sind gegen die Polizeidienstkräfte, die an dem unter 7. genannten Pfeffersprayeinsatz beteiligt waren, Ermittlungsverfahren oder disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden? Wenn ja, mit welchen konkreten Tatvorwürfen und wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Nein. Der Einsatz des Pfeffersprays im Zusammenhang mit dem zu Frage 6 geschilderten Sachverhalt war rechtmäßig . Für Ermittlungen von Amts wegen liegen zudem keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor. 10. Nahmen die unter 1. genannten Polizeidienstkräfte entsprechend ihrer Aus- und Fortbildung im Umgang mit Reizstoffsprühgeräten Maßnahmen der Ersten Hilfe an Personen vor, die auf dem Gelände des LAGeSo mit Pfefferspray in Kontakt gekommen sind, oder veranlassten Polizeidienstkräfte Maßnahmen Erster Hilfe? Wenn ja, welche und an wie vielen Personen? Zu 10.: Maßnahmen der Ersten Hilfe konnten nicht vorgenommen oder veranlasst werden, weil sich die Personen , die mit dem Pfefferspray in Kontakt gekommen waren, in verschiedene Richtungen entfernten. 11. Sind dem Senat Vorfälle bekannt, bei denen der vom LAGeSo eingesetzte Sicherheitsdienst die Bitte von wartenden Geflüchteten um notärztliche Hilfe abgelehnt hat oder bei denen Rettungssanitäter*innen die Mitnahme von Geflüchteten in Rettungsfahrzeugen wegen fehlender Personaldokumente verweigerten und wie bewertet der Senat entsprechende Vorfälle? 12. Haben Rettungssanitäter*innen der Berliner Feuerwehr Geflüchteten, die am LAGeSo um ärztliche Versorgung baten, die Mitnahme in den Rettungsfahrzeugen verweigert? a) Wenn ja, aus welchem Grund? b)Wenn ja, wie bewertet der Senat dies? Zu 11. und 12.: Am 07.08.2015 sind insgesamt 5 Einsätze an der Turmstraße im Leitstellensystem der Berliner Feuerwehr hinterlegt. Jeder Einsatz wurde mit einem Rettungswagen beschickt und es erfolgte bei jedem Einsatz ein Transport einer Patientin/eines Patienten in eine Klinik. Es liegen keine Hinweise vor, dass Rettungswagenbesatzungen die Mitnahme von Patientinnen oder Patienten verweigerten. Zum Verhalten des eingesetzten Sicherheitsdienstes liegen dem Senat keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Berlin, den 01. September 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2015)