Drucksache 17 / 16 793 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Archäologie in der Historischen Mitte I – Wann kommt das Archäologische Zentrum am Petriplatz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Planung und Umsetzung des Archäologischen Zentrums am Petriplatz? Antwort zu 1: Es liegen ungeprüfte Vorplanungsunterlagen mit Gesamtkosten in Höhe von 20,7 Mio. € vor. Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 ist der neue Koordinierungsrahmen der GRW für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Kraft getreten. Am 6. August 2015 fand ein Gespräch auf Ebene der Staatssekretäre zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt statt, um die GRW-Förderfähigkeit des Vorhabens zu klären. (Finanzierung s. Antwort zu Frage 5.) Gegenwärtig wird eine Hauptausschussvorlage zur Mitteilung gemäß § 24 Abs. 5 Landeshaushaltsordnung (LHO) über nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms aufgestellt. Frage 2: Welche weiteren Verzögerungen sind in den vergangenen anderthalb Jahren seit Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage vom 10. Februar 2014 aufgetreten und wie sind diese zu rechtfertigen angesichts dessen, dass der Architekturwettbewerb über das Archäologische Zentrum bereits im Dezember 2012 (!) entschieden wurde und es sich insgesamt um ein zwar komplexes und wichtiges , aber im Berliner Vergleich doch relativ kleines Bauvorhaben handelt? Antwort zu 2: Neben der detaillierten inhaltlichen Abstimmung des Bedarfsprogramms sowie dessen Anpassung an die Anforderungen der zukünftigen Nutzer und die damit verbundene Bedarfsänderung, die noch eine Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen sowie des Parlaments gemäß § 24 Abs. 5 Landeshaushaltsordnung bedarf, besteht gemäß GRW-Förderrichtlinien die Pflicht zur Ausschreibung der/des Betreiberin/Betreibers, wenn Einnahmen generiert werden, die zur Deckung der laufenden Betriebskosten notwendig sind. Dementsprechend musste gemäß § 7 LHO ein Interessenbekundungsverfahren zur Suche eines Betreibers durchgeführt werden, das im Juli dieses Jahres ergebnislos abgeschlossen wurde. Wie ursprünglich geplant, wird der Betrieb des Zentrums über einen neu zu gründenden LHO-Betrieb erfolgen. Hierfür liegt bereits eine abgestimmte Geschäftsanweisung vor. Frage 3: Mit welchen Gesamtkosten für das Archäologische Zentrum rechnet der Senat auf der Grundlage des aktuellen Planungsstands, mit welchen Kosten wurde ursprünglich gerechnet und wie haben sich die bisherigen Verzögerungen auf die Kostenentwicklung ausgewirkt? Antwort zu 3: Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden im Bedarfsprogramm im Jahr 2012 auf 15,5 Mio. € geschätzt. Die ungeprüften Vorplanungsunterlagen gehen aktuell von Gesamtkosten in Höhe von 20,7 Mio. € aus. Ein Zusammenhang zwischen den Verzögerungen und der Kostenentwicklung besteht – abgesehen von der zwischenzeitlich entstehenden Entwicklung des Baukostenindex – nicht. Frage 4: Welcher zusätzliche Aufwand und welche Kosten entstehen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz daraus, dass sich der ursprünglich geplante Fertigstellungstermin für das Archäologische Zentrum nicht wird halten lassen? Antwort zu 4: Die Depots des Museums für Vor- und Frühgeschichte, die noch bis Mitte nächsten Jahres im Langhansbau des Schlosses untergebracht sind, müssen an einen temporären Standort verlegt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird, über deren Höhe hier keine Kenntnis vorliegt. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hält jedoch ihr Interesse an einer dauerhaften Unterbringung des Museums für Vor- und Frühgeschichte am Petriplatz uneingeschränkt aufrecht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 793 2 Frage 5: Stehen die eingeplanten Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ trotz des anhaltenden Planungsverzugs weiterhin für das Projekt zur Verfügung? Antwort zu 5: Das archäologische Haus am Petriplatz ist auch nach den neuen Förderbedingungen als Vorhaben zur Stärkung der touristischen Infrastruktur im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) förderfähig. Seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wurde zugesagt, das Projekt auf der Grundlage geprüfter Bauplanungsunterlagen und bei Vorliegen einer geschlossenen Gesamtfinanzierung mit insgesamt bis zu 16,2 Mio. € zu fördern, wenn der nachhaltige Baubeginn vor dem Jahr 2020 liegt. Frage 6: Hält der Senat einen Baubeginn für das Archäologische Zentrum in 2016 für möglich? Antwort zu 6: Der Senat hält einen Baubeginn 2016 nicht für möglich. Frage 7: Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Archäologischen Zentrums? Antwort zu 7: Sofern die Senatsverwaltung für Finanzen und der Hauptausschuss den vorgenommenen Änderungen des Bedarfsprogramms nach § 24 Abs. 5 LHO zustimmen, ist die Fertigstellung der Baumaßnahme nach gegenwärtigem Planungsstand im II. Quartal 2020 vorgesehen . Berlin, den 02. September 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2015)