Drucksache 17 / 16 795 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Orange ist das neue Grün – Wann kommt die Unterstützung der BSR für die Bezirke? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Evaluierung der bezirklichen Grünflächenpflege, wann werden dem Abgeordnetenhaus Ergebnisse zugeleitet und ist in dieser Legislaturperiode noch mit einer Umsetzung von Projektergebnissen zu rechnen? Antwort zu 1: Die Angaben bitte ich der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/16643 zu entnehmen. Frage 2: In welcher Weise ist die Berliner Stadtreinigung in das Projekt eingebunden? Antwort zu 2: Im Rahmen des Projekts „Evaluierung der Grünflächenpflege unter Berücksichtigung von Kosten , Nutzungs- und Qualitätsanforderungen“ wird mit dem Ziel „Schöne (saubere) Stadt“ von Vertretenden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) versucht, gemeinsam mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) Optimierungsmöglichkeiten in Bezug auf Schnittstellen zwischen den verschiedenen Fachaufgaben Grünflächenpflege und Reinigung (Abfallbeseitigung ) zu bestimmen. Hinsichtlich einer grundsätzlich für denkbar gehaltenen Abgabe der bisher bei den Bezirken liegenden Aufgabe Reinigung (Abfallbeseitigung) in öffentlichen Grünund Erholungsanlagen an die BSR wurden durch die SGÄ der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau aufgabenbezogene Unterlagen an die BSR übergeben, die als Grundlage für eine beispielhafte Kalkulation von Aufwänden und Kosten zu BSR-Bedingungen dienen sollten. Frage 3: Welchen Stand haben die Verhandlungen mit der Berliner Stadtreinigung über die Unterstützung der bezirklichen Grünflächenämter bei Reinigung und Pflege der Grünanlagen? Antwort zu 3: Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgen keine Verhandlungen mit der BSR über die Unterstützung der bezirklichen SGÄ bei der Pflege der Grünanlagen. Eine Verlagerung gärtnerischer und naturschutzfachlicher Aufgaben an die BSR wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Rahmen der Bemühungen um eine verbesserte Sauberkeit im Berliner Stadtgrün werden zurzeit Gespräche über eine Verlagerung der Aufgabe der Reinigung (Abfallbeseitigung) in Grünanlagen an die BSR im Sinne von „Reinigung aus einer Hand“ geführt. Daneben bedarf es vertiefender Prüfungen, inwieweit dem Vorhaben ggf. wettbewerbsrechtliche Probleme entgegenstehen bzw. ob analog zur hoheitlichen Aufgabe der ordnungsmäßigen Straßenreinigung auch für eine allgemeine Reinigung (Abfallbeseitigung) in Grünanlagen die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage notwendig wäre. Zu einem Ergebnis der Prüfung der von den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Spandau an die BSR übergebenen Unterlagen liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bisher keine konkreten Informationen vor. Frage 4: Welche Modelle für eine intensivere Einbindung der Berliner Stadtreinigung in die Pflege öffentlicher Grünanlagen werden derzeit geprüft, mit welchen zusätzlichen Kosten ist zu rechnen und wie sollen die Bezirke in die Lage versetzt werden, ihren Anteil zu leisten ? Antwort zu 4: Eine Einbindung der BSR in die Pflege öffentlicher Grünanlagen wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht geprüft. Stattdessen wird erörtert, wie BSR und bezirkliche SGÄ ihre verschiedenen Kernkompetenzen und ihre jeweilige Fachlichkeit am besten profilieren können. Dabei werden für eine wirtschaftlich sinnvolle und fachkompetente Aufgabenerfüllung zwei sich gegenseitig bedingende Prozesse angestrebt: Die BSR verstärken unter Nutzung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 795 2 der vorhandenen Reinigungs- und Abfallentsorgungskompetenzen ihre Aktivitäten für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum, die Fachbereiche Grünflächen der SGÄ verstärken ihre Managementtätigkeiten für eine noch fachgerechtere gärtnerische Pflege des öffentlichen Grüns. Frage 6: Welchen Anteil hat die Reinigung von Parks und Grünanlagen am Etat der bezirklichen Grünflächenämter (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 6: Zur Reinigung (Abfallbeseitigung) in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gehören neben der konkreten Tätigkeit des Reinigens/Müllsammelns auch Beschaffung, Einbau, Leerung und ggf. Reparatur /Ersatz von Abfallbehältern, der Transport und ggf. die Vorsortierung und/oder Zwischenlagerung der Abfälle sowie abschließend die Übergabe an ein Entsorgungsunternehmen zur Weiterverwertung, jeweils mit den entsprechenden Kosten. Die bezirklichen SGÄ führen die Reinigung (Abfallbeseitigung) im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen zu Lasten des Grünpflegebudgets aus; zum Teil wird eigenes Personal eingesetzt, zum Teil erfolgt eine Vergabe an private Unternehmen. Die Kosten für die vorgenannten Leistungen im Zusammenhang mit der Reinigung werden als Sach- und ggf. Personalkosten durch entsprechende Buchungen auf den grünanlagenbezogenen Produkten der Berliner Kosten - und Leistungsrechnung (KLR) abgebildet, lassen sich aber in der Auswertung nicht sicher der Reinigung zuordnen , u.a. da für diese Leistung seit 2009 in der KLR kein eigenes Produkt mehr existiert. Die bis 2008 im ehemaligen Produkt Abfallbewirtschaftung abgebildeten Aufwendungen für die Reinigung (Abfallbeseitigung) öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen einschließlich öffentlicher Spielplätze fließen heute zuzüglich von nicht durch die Bezirke beeinflussbaren Aufwands- und Kostensteigerungen in die Buchungsergebnisse von insgesamt fünf Produkten ein (4 x Grünanlagenpflege, 1 x Pflege von Spiel- und Bewegungsräumen). Bei einer im Jahr 2011 im Zusammenhang mit der Initiative „Kein Müll im Park“ (http://www.keinmuellimpark.berlin.de) durchgeführten Umfrage bei den zuständigen Bezirken bestätigte sich anhand der Rückmeldungen von sechs Bezirken die auch im vormaligen Produkt Abfallbewirtschaftung abgebildete Gesamtsumme von jährlich mehreren Millionen Euro Kosten für die Reinigung (Abfallbeseitigung) in öffentlichen Grünanlagen. Zu beachten ist dabei zusätzlich, dass trotz der Anstrengungen der Bezirke nach dem subjektiven Empfinden vieler Menschen weiterhin viele Parks als vermüllt wahrgenommen wurden und werden – würde dort noch mehr bzw. öfter gereinigt, wären auch die anfallenden Kosten noch höher. Eine aktuelle Übersicht mit belastbaren Zahlen zu allen in Berlin anfallenden Aufwendungen für die Reinigung (Abfallbeseitigung) in öffentlichen Grünanlagen liegt dem Senat zurzeit nicht vor. Frage 5: Wie hoch sind die Zuweisungen an die Bezirke für die Unterhaltung der Öffentlichen Grünanlagen 2015 (Produkte 78445, 78446, 78447, 78448, 78445) in 2015 (gegliedert nach Bezirken)? Frage 7: Wie hat sich der Etat der Bezirke für die Grünanlagenunterhaltung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 5 und 7: Der beigefügten Anlage ist die Zuweisung 2012-2016 zu entnehmen. Über den Einsatz der zugewiesenen Beträge entscheiden die Bezirke im Rahmen ihrer Globalsummenverantwortung. Für die Jahre 2012-2014 erfolgte ein Vergleich mit den tatsächlich angefallenen Kosten in Summe über die vier Pflegeaufwandsprodukte der Grünflächenpflege (Nr. 78445 – 78448). Bei der Analyse ist zu beachten, dass die Budgetberechnung auf den von den Bezirken eingesetzten Mitteln (Kosten) des Vor-Vorjahres basiert. Steigender Mitteleinsatz führt somit (mit zweijähriger Verzögerung) zu steigenden Budgets (und andersherum). Berlin, den 28. August 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2015) Senatsverwaltung für Finanzen - Referat II D - 19.08.2015 Anlage 2015 2016 Bruttobudget Kosten (ges.) Abw. Zuw./ Ist Bruttobudget Kosten (ges.) Abw. Zuw./ Ist Bruttobudget Kosten (ges.) Abw. Zuw./ Ist Bruttobudget Bruttobudget 31 Mi 16.864 16.745 120 17.222 17.162 60 17.538 17.630 -92 17.501 18.314 32 FK 6.140 6.731 -591 6.421 6.546 -126 6.396 6.805 -410 6.250 6.649 33 PK 11.056 9.548 1.509 10.349 9.272 1.077 9.849 9.396 453 9.368 10.016 34 CW 7.532 8.433 -901 7.558 7.696 -138 8.219 8.790 -571 7.957 8.816 35 Sp 7.530 8.199 -670 7.280 8.479 -1.198 7.588 8.890 -1.302 7.806 8.115 36 SZ 8.610 8.551 59 8.799 8.708 92 9.179 9.144 34 9.221 9.463 37 TS 5.526 6.564 -1.038 5.770 6.151 -382 5.849 6.898 -1.049 5.837 6.477 38 Nk 5.490 6.381 -891 5.839 6.250 -411 6.255 6.034 221 5.962 6.206 39 TK 8.617 9.115 -498 8.355 8.827 -472 8.610 9.503 -893 8.751 9.027 40 MH 8.596 8.194 402 8.123 8.490 -367 8.234 8.506 -272 8.404 8.593 41 Lb 9.018 9.342 -324 9.152 9.706 -554 9.440 10.113 -673 9.591 10.112 42 Rd 6.780 5.740 1.040 6.229 5.687 542 6.556 6.368 188 6.563 6.604 Summe 101.759 103.543 -1.784 101.097 102.975 -1.878 103.713 108.080 -4.367 103.212 108.391 Bruttobudgets*) der Produkte 78445 - 78448 Öffentliche Grünanlagen AK I - IV *) ohne Zuweisung kurzfristig umzunutzende Friedhofsflächen gem. Friedhofsentwicklungsplan (FEP), Erweiterungsflächen und geschl. Friedhöfe 2012 2013 2014Bezirk (in T€) S17-16795 s1716795_Anlage