Drucksache 17 / 16 797 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek und Harald Wolf (LINKE) vom 17. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Kapazitätsermittlung bei der BVG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht. Frage 1: Wie viele Personen können in einem Bus und der Straßenbahn pro Quadratmeter stehen? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Zur Bemessung der gesamten Stehplätze in einem Bus oder einer Straßenbahn werden vier Fahrgäste pro Quadratmeter unterstellt.“ Frage 2: Wann wurde dieser Standard durch wen festgelegt , hält der Senat diesen Standard für realistisch? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Kapazitätsbemessung erfolgt nach dem gültigen VDV 1 -Standard. Dieser ist auch in den Verkehrsvertrag zwischen Senat und BVG eingeflossen.“ Der VDV-Standard berücksichtigt jedoch nach Ansicht des Senats nicht angemessen den erhöhten Platzbedarf von Fahrgästen mit Gepäck, Kinderwagen, Rollstühlen u.a.m.. Zudem ist nach Erkenntnissen des Senats die Einhaltung des Fahrplans bei Bussen mit einer 100%igenAuslastung nach VDV-Standard problematisch, da i.d.R. alle Gangflächen als Stehplatzflächen mitgerechnet werden und sich dadurch der Fahrgastwechsel bei Vollauslastung erheblich verzögert. 1 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Das Land Berlin hat deswegen im Verkehrsvertrag mit der BVG vereinbart, dass in einem 20-Minuten-Intervall das Fahrgastaufkommen in keinem Streckenabschnitt größer als 65% der Gesamtkapazität aus Sitz- und Stehplätzen (Berechnung nach VDV-Standard) sein soll. Höhere Auslastungen sind laut Verkehrsvertrag nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen (u.a. Großveranstaltungen ) zulässig. Frage 3: Wonach richten sich die Herstellerangaben für die Anzahl von Stehplätzen in Bussen und Bahnen? Durch wen wurden diese Angaben auf Plausibilität getestet ? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Diese Frage kann durch die BVG nicht verlässlich beantwortet werden. Genaue Angaben zu Ihrer Bemessung der Anzahl von Stehplätzen in Bussen und Bahnen können nur die Hersteller machen. Die BVG trifft für ihre Fahrzeuge eine eigene Kapazitätsbemessung, die sich nach dem gültigen VDV-Standard richtet.“ Frage 4: Wie gehen in die Berechnung der Stehplatzkapazität Personen mit Gepäck, Kinderwagen, Rollstühlen u.a.m. ein? Antwort zu 4: Hierzu berichtet die BVG AöR: „In die Berechnung der Stehplatzkapazität werden Personen mit Gepäck, Kinderwagen und Rollstühle nicht gesondert miteinbezogen. In der Bemessung der Gesamtkapazität eines Fahrzeugs, wonach in einem 20-MinutenIntervall das Fahrgastaufkommen in keinem Streckenabschnitt größer als 65% der Gesamtkapazität aus Sitz- und Stehplätzen sein soll, werden Gepäck, Kinderwagen und Rollstühle allerdings berücksichtigt.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 797 2 Frage 5: Welche Angaben über die Auslastung auf einzelnen Linien bzw. die Gesamtauslastung bei Bussen und Straßenbahnen ergäben sich theoretisch, wenn die eher alltagstaugliche Zahl 1,5 Personen pro m² unterstellt werden würde? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Da die Annahme von 1,5 Personen pro Quadratmeter unterhalb der jetzigen Bemessungsgrundlage liegt, würde die Gesamtauslastung bei Omnibus und Straßenbahn steigen. Eine linienbezogene Betrachtung liegt nicht vor.“ Berlin, den 02. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Sep. 2015)