Drucksache 17 / 16 802 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Umsetzung von angekündigten Maßnahmen gegen „kriminelle Clans“ seit 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum ist der Begriff der „kriminellen Clans“ für die Berliner Polizei nicht relevant, obwohl der Innensenator genau diese „mit der gleichen Härte bekämpfen [wollte] – mit allem, was das Gesetz erlaubt.“ (siehe http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/henkel-harte-handgegen -kriminelle-clans, Stand: 14.07.2015)? 2. Welchen Begriff verwendet die Polizei anstelle von „kriminellen Clans“ und mit welcher Definition? 3. Inwieweit wird ein quantitativer Unterschied zwischen kleinen und „Groß-Clans“ vorgenommen? Zu 1.-3.: Der im Alltagssprachgebrauch übliche Begriff „kriminelle Clans“ unterliegt keiner verbindlichen Definition und wird von der Polizei Berlin daher nicht verwendet. Er sagt weder etwas zur Rolle oder zum Status von Personen aus polizeilicher Sicht noch etwas zur Größe oder Struktur einer Familie oder zum jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis aus. Im Fokus polizeilicher Ermittlungen stehen Straftaten und Straftäter bzw. Straftäterinnen . Die Familienzugehörigkeit von Straftätern bzw. Straftäterinnen unterliegt jedoch keiner statistischen Erfassung, da grundsätzlich gegen Straftäter bzw. Straftäterinnen unabhängig von ihrer Familienzugehörigkeit ermittelt wird. 4. Welche Maßnahmen hat die Innenverwaltung, nach den im oben genannten Bericht beschriebenen Ankündigungen , im Kampf gegen „kriminelle Clans“ veranlasst? Zu 4.: Bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde im Jahr 2013 eine Projektstudie mit dem Titel „Kriminelle Angehörige arabischstämmiger Clans“ durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie sind als Verschlusssache eingestuft und werden hier nicht weiter erörtert. Mit der Neustrukturierung des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin zum Januar 2015 ist in der Abteilung 4 (Organisierte Kriminalität (OK)) ein Kommissariat „Täterorientierte Ermittlungen (Schwerkriminelle Täter aus arabischstämmigen Strukturen)“ etabliert und ausgestattet worden. Turnusmäßige Arbeitstreffen mit den zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaft und anderen LKA-Fachdienststellen, hier insbesondere mit dem Bereich der Finanzermittlungen, fördern die vertrauensvolle und zielführende Zusammenarbeit. 5. Welche Maßnahmen wurden bei der Justizverwaltung durchgeführt? Zu 5.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird eine ganzheitliche, täterorientierte Ermittlungskonzeption sowie eine sog. "Null-Toleranz"-Strategie verfolgt. In Umsetzung dieser Konzeption erfolgen ständige (z. T. wöchentliche) Besprechungen, Fall- und Täteranalysen auf den Ebenen der Behördenleitung/der OK-Hauptabteilungsleitung /OK-Abteilungsleitungen, der Leitung der Hauptabteilung 3 sowie der Abteilungsleitung für Kapitalverbrechen (untereinander als auch miteinander). Zusätzlich finden turnusmäßige Besprechungen zur Umsetzung und Erkenntnisgewinnung mit den zuständigen Dienststellen im LKA Berlin, insbesondere dem LKA 4, statt. 6. Welche Maßnahmen wurden bei der Gewerbeaufsicht durchgeführt? Zu 6.: Gewerberechtlich oder gewerbeaufsichtsrechtlich werden mögliche Clan Strukturen nicht eigens erfasst . Gewerbetreibende oder Personen, die ein Gewerbe anmelden, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 802 2 7. Welche Maßnahmen wurden bei der Ausländerbehörde durchgeführt? Zu 7.: Beim Vorliegen einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung wird in der Ausländerbehörde zentral im Sachgebiet „Ausweisungen bei schweren Straftaten “ einzelfallbezogen nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes geprüft, ob aufgrund vorliegender Ausweisungsgründe der Aufenthalt beendet werden kann. 8. Welche Maßnahmen wurden bei der Steuerfahndung durchgeführt? Zu 8.: Die Überprüfung von Steuerfällen erfolgt unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens. Die Berliner Steuerverwaltung geht grundsätzlich sämtlichen Hinweisen nach, die auf ein steuerliches Vergehen hinweisen . Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist sie verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten . 9. Wie bewertet die Innenverwaltung die getroffenen Maßnahmen im Kampf gegen „kriminelle Clans“ bzw. Familien seit 2013? Zu 9.: Kurzfristige Erfolge im Kampf gegen Schwerkriminelle aus arabischstämmigen Strukturen stellen sich durch die Inhaftierung von Intensivtätern bzw. Intensivtäterinnen ein. Dennoch bedarf es weiterhin eines langen Atems, um die Strukturen nachhaltig zu beeinflussen und erfolgreich zu sein. Das gilt auch für täterorientierte Ermittlungen im OKBereich , egal welchem ethnischen Hintergrund die Tatverdächtigen entstammen. Berlin, den 1. September 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2015)