Drucksache 17 / 16 803 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Nutzung sozialer Netzwerke im salafistisch-dschihadistischen Millieu Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Benutzerkonten bzw. Profile der Dienste Facebook, YouTube und Twitter werden dem salafistischdschihadistischen MillIeu in Berlin zugerechnet? (Auflistung nach Diensten erbeten) Zu 1.: Die salafistisch-jihadistische Szene in Berlin nutzt intensiv die sozialen elektronischen Medien und Internetdienste Facebook, YouTube und Twitter. Die Möglichkeiten einer lückenlosen Erfassung aller von diesem Personenkreis genutzten Benutzerkonten beziehungsweise Profilen ist aufgrund der Komplexität des Internets nicht möglich. Konkrete Angaben zum Umfang können daher nicht getroffen werden. 2. Wie haben sich diese Zahlen seit 2011 verändert? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wer ist für die Überwachung bzw. Beobachtung salafistisch-dschihadistischer Benutzerkonten auf erwähnten Plattformen zuständig? Zu 3.: Bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte auf salafistisch-jihadistische Bestrebungen erfolgt die Überwachung beziehungsweise Beobachtung durch den Berliner Verfassungsschutz, sofern ein Berlin-Bezug besteht. Die bei der Berliner Polizei für den Phänomenbereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus zuständige Dienststelle im Landeskriminalamt führt anlassbezogen beziehungsweise im Rahmen von Strafermittlungsverfahren Ermittlungen zu salafistisch-jihadistischen Benutzerkonten, Profilen und Internetseiten auf den erwähnten Plattformen durch. Eine anlassunabhängige, planmäßige Beobachtung und Überwachung findet nicht statt. 4. Wie bewertet der Senat die Idee zur Einrichtung einer Task-Force beim Verfassungsschutz im Bereich der Online-Überwachung von salafistisch-dschihadistischen Benutzerkonten? Zu 4.: Die Frage berührt Einzelheiten zur operativen Arbeit des Berliner Verfassungsschutzes, die nicht im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage beantwortet werden können, weil dadurch Details zu Arbeitsmethoden und Vorgehen der Behörde bekannt würden und die Wirksamkeit nachrichtendienstlicher Aufgabenerfüllung gefährdet wäre. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine in der Frage benannte Arbeitseinheit positiv bewertet werden würde oder nicht. Die Antwort des Senats muss insoweit als Verschlusssache des Grades „VS – Geheim“ nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin eingestuft werden und kann auf Wunsch in einer Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz , dem der Fragesteller angehört, in geheimer Sitzung erteilt werden. Berlin, den 27. August 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2015)