Drucksache 17 / 16 809 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Verfassungsfeindliche Kfz-Kennzeichen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kfz-Kennzeichen werden nicht als Wunschkennzeichen (Abkürzungen) in Berlin vergeben? Antwort zu 1: Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA und SS werden von der Zulassungsbehörde Berlin generell nicht als Wunschkennzeichen zugeteilt. Frage 2: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Kfz-Kennzeichen nicht vergeben werden können? Wo ist dies geregelt? Antwort zu 2: Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 FahrzeugZulassungsverordnung (FZV) obliegt die Zuteilung der Kennzeichen für Fahrzeuge der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde , wobei sich die Erkennungsnummer nach Anlage 2 FZV bestimmt. Die Entscheidungsfreiheit der Zulassungsbehörde bei der Kennzeichenzuteilung wird begrenzt durch § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV, wonach die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. Zur Ausgestaltung des § 8 Abs. 1 Satz 3 FZV gibt der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung Empfehlungen, die die jeweilige oberste Landesverkehrsbehörde als Weisung umsetzen kann. So besteht seit langem die Empfehlung, Buchstabenkombinationen, die auf ehemalige nationalsozialistische Vereinigungen oder einen nationalsozialistischen Bezug hinweisen, nicht zu verwenden. Frage 3: Wurde bisher „IS“ (Islamischer Staat) in Berlin vergeben? Wenn ja, wie oft generell und wie oft seit 2014? Antwort zu 3: Aktuell (Stand 24.08.2015) sind von der Zulassungsbehörde Berlin 4.585 Kennzeichen mit Erkennungsnummern aus der Buchstabenserie „IS“ zugeteilt. Der nachstehenden Übersicht kann entnommen werden , wie oft die Buchstabenserie „IS“ seit dem Jahr 2010 zugeteilt wurde und wie viele dieser Kennzeichen sog. Wunschkennzeichen sind. Jahr Anzahl der zugeteilten Kennzeichen B-IS Anzahl der Wunschkennzeichen 2010 281 277 2011 456 373 2012 414 406 2013 351 342 2014 418 385 bis 08/2015 529 378 Die Mehrheit dieser Kennzeichen ist Fahrzeugen eines Autovermieters zugeteilt. Frage 4: Gibt es Überlegungen, dem österreichischen Vorbild (seit März 2015) zu folgen, wonach Wunschkennzeichen mit „IS“ nicht mehr vergeben werden? Antwort zu 4: Nach Aussage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist derzeit eine Ausweitung der bestehenden Regelungen nicht beabsichtigt . Der Berliner Senat sieht bisher keinen Anlass für eine isolierte Regelung im Bundesland Berlin. Frage 5: Werden die Index-Listen auch in Bezug auf neue rechtsextremistischen Organisationen aktualisiert? Antwort zu 5: Die Prüfung, welche Buchstaben- bzw. Zahlenkombinationen für die Zuteilung gesperrt werden, erfolgt in alle Richtungen. Aufgrund der vielfältigen Buchstaben- und/oder Zahlenkombinationsmöglichkeiten können sich Wörter und Begriffe ergeben, die politischen, institutionellen oder sonstigen Deutungen zugänglich sind. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die theoretischen Möglichkeiten vielfältig sind und auch das nötige Wissen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 809 2 über das vom Halter oder der Halterin Gewollte bei der Kennzeichenzuteilung vorhanden sein muss. Die Halterinnen und Halter haben viele Beweggründe, bestimmte Buchstaben-Ziffernkombinationen für das Kennzeichen ihres Fahrzeugs auszuwählen, z.B. die Anfangsbuchstaben von Vor- und Zunamen oder ein Geburtsdatum. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Zulassungsbehörden, insbesondere die Zulassungsbehörde Berlin als größte Zulassungsbehörde Deutschlands mit einem sehr hohen zu verwaltenden Fahrzeugbestand, auf die möglichst umfassende Ausnutzung der möglichen Buchstabenkombinationen angewiesen ist. Berlin, den 01. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2015)