Drucksache 17 / 16 820 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Polizeistrukturreform – Zur Landespolizeischule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat die PG EES zur Landespolizeischule gebracht? Zu 1.: Im Rahmen der grundsätzlichen Strukturüberlegungen der Projektgruppe Einsatzeinheiten und Stäbe (PG EES) wurden eine kritische Betrachtung der Landespolizeischule (LPS) und die Bewertung ihrer Strukturen ebenfalls für notwendig erachtet. Ein Ergebnis dieser Betrachtung war der Vorschlag, die LPS aus der Zentralen Serviceeinheit (ZSE) herauszulösen und in ein eigenständiges Amt umzuwandeln, insbesondere vor dem Hintergrund steigender qualitativer und quantitativer Herausforderungen in der Ausbildung. Zur Identifizierung der in diesem Zusammenhang bestehenden Veränderungsbedarfe sowie zur Skizzierung erster Reorganisationsansätze wurden zwei externe Experten mit der Erstellung einer Vorstudie beauftragt. Im Ergebnis hat die Vorstudie die Notwendigkeit einer Verselbstständigung der LPS bestätigt und Anhaltspunkte für grundsätzliche Veränderungsbedarfe der Lehr- und Lernmethoden , der Ausbildungsinhalte sowie der Organisationsform ergeben. 2. Stehen eine mögliche Reform, Neugliederung oder Anbindung der Landespolizeischule bevor? Zu 2.: Eine konkretisierende Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Vorstudie ist im Rahmen einer Projektierung ab September 2015 vorgesehen. Allgemeiner Konsens besteht in der Frage der Verselbstständigung der LPS. Die weiteren Vorschläge des Expertenteams werden zunächst intern diskutiert, bevor Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet werden beziehungsweise deren Umsetzung erfolgt. 3. Bedarf es hierzu eines externen Sachverständigen? Wenn ja, wie sehen die Vorstellungen diesbezüglich aus? Zu 3.: Ja. Es ist vorgesehen, die Projektierung durch die beiden externen Experten begleiten zu lassen, die die Vorstudie erstellt haben. Hierzu wird derzeit eine gesonderte Hauptausschussvorlage erstellt. 4. Wird hierzu ein Beratergremium installiert? Zu 4.: Da die Projektierung als Teilprojekt unter dem Dach der Projektgruppe zur Umsetzung der Ergebnisse der PG EES (PG EES II) erfolgt, wird auf die dort bestehenden Gremienstrukturen zurückgegriffen, wobei alle relevanten Fachinstanzen und Führungskräfte beteiligt werden. Ein separates Beratergremium ist nicht vorgesehen . Die Entscheidung über eine Umsetzung der in der Vorstudie empfohlenen Maßnahmen erfolgt nicht ohne eine vorherige intensive Prüfung sowie Bewertung sowohl auf polizeilicher Ebene als auch aus Sicht des Senats . Berlin, den 28. August 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2015)