Drucksache 17 / 16 821 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Polizeistrukturreform – Zum Personal und freien Stellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Personal soll durch die „Verschlankung“ der Stäbe freigesetzt werden bzw. wo sollen die zukünftigen Stellen angegliedert werden? Zu 1.: Im Rahmen der aktuellen Planungen zur Umsetzung der Neustruktur des Stabes des Polizeipräsidenten (PPr Stab) werden zahlreiche Aufgaben und Stellen des PPr Stabes in verschiedene Organisationseinheiten der Polizei, schwerpunktmäßig in die zukünftige Direktion Einsatz, aber auch in verschiedene Serviceeinheiten und in das Justiziariat verlagert. Die stellenmäßigen Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 2. Ist es richtig, dass ca. 55 freigesetzte Stellen in den Referaten für „Zentrale Aufgaben“ (Dir X ZA FüGr) komplett wegfallen? Zu 2.: Nein. Die durch Auflösung der Referate „Zentrale Aufgaben“ der örtlichen Direktionen im Bereich der Führungsgruppen nicht mehr benötigten Stellen finden in der künftigen Direktion Einsatz Verwendung. 3. Sind alle Beschäftigten, welche frei werden, uneingeschränkt woanders bei der Berliner Polizei einsetzbar ? Zu 3.: Nein. (siehe Antwort zu Frage 5) 4. Ist es richtig, dass die gesamten Organisationsveränderungen durch die PG EES einen dreistelligen Millionenbetrag kosten? Wenn nicht, wie viel dann? Zu 4.: Nein. Derzeit wird die zusammenhängende Unterbringung der neu eingerichteten 3. Bereitschaftspolizeiabteilung (3. BPA) geprüft. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Über Kosten lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen treffen. 5. Wie wird konkret mit sozialen Härtefällen unter den Beschäftigten umgegangen, die von der Stelle abgezogen werden? Zu 5.: Bei Vorliegen sozialer Härte werden gemeinsam mit der Beschäftigten/dem Beschäftigten, der Dienststelle und den Beschäftigtenvertretungen Einzelfalllösungen erarbeitet. Berlin, den 28. August 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2015)