Drucksache 17 / 16 823 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 14. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Planungen zur Ortsumfahrung Ahrensfelde vorantreiben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welchem Stand befindet sich das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Ahrensfelde gegenwärtig? Wurden in den letzten Monaten Fortschritte erzielt? Wann ist mit einer Beendigung des Verfahrens zu rechnen? Antwort zu 1: Die Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg (AV Brandenburg) plant federführend und in Abstimmung mit dem Land Berlin auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung den auf Berliner und Brandenburger Landesgebiet verlaufenden Abschnitt der Bundesfernstraße B 158. Der Trassenabschnitt liegt zwischen der Anschlussstelle AS Berlin-Hohenschönhausen (A 10) in Brandenburg und der Märkischen Allee im Berliner Bezirk Marzahn -Nord. Die Gesamtlänge des Planungsabschnittes beträgt ca. 4,6 km. Ein sehr kurzer als Ortsumgehung Ahrensfelde (OU B 158) geplanter Straßenbauabschnitt (ca. 670,00 m) liegt überwiegend als freie Strecke unmittelbar an der Landesgrenze auf dem Berliner Stadtgebiet. Das Straßenbauvorhaben als Bestandteil des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen (vordringlicher Bedarf) ist fiskalisch ausschließlich der AV Brandenburg zugeordnet und wird über das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur finanziert. Berlin ist geringfügig an den Planungs- und Verwaltungskosten beteiligt. Mit dem Antrag auf Durchführung des Anhörungsverfahrens vom 03.09.2011 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planfeststellungsunterlagen haben vom 26.09.-25.10.2011 öffentlich ausgelegen (Einwendungsfrist 08.11.2011). Mit Prüfungsmitteilung vom 01.08.2011 wurde das Vorhaben parallel durch den Bundesrechnungshof (BRH) einer Prüfung unterzogen. In der Prüfungsmitteilung werden die zu Grunde gelegten Grundlagen für die gewählte Vorzugsvariante, die eine Troglösung („Tunnel“) vorsieht , von Seiten des BRH in Frage gestellt. Dies führte dazu, dass ein Erörterungstermin als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens bisher nicht durchgeführt werden konnte. Im März 2015 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages der Sichtweise des BRH angeschlossen und für eine Überprüfung der bisher vorgesehenen Vorzugsvariante ausgesprochen. Die vom BRH initiierten Prüfungsaufträge sind durch die AV Brandenburg aufgenommen und dauern noch an. Erste Prüfaspekte befinden sich zum Teil in der Auswertung . Eine Aussage zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist gegenwärtig nicht möglich. Frage 2: Wie bewertet der Berliner Senat die Kritik des Bundesrechnungshofes an der angedachten sog. „Trog-Lösung“, wonach auf den Tunnel verzichtet werden soll? Was beinhalten die Stellungnahmen von Berlin und Brandenburg dazu an das Bundesverkehrsministerium ? Verzögert sich das Verfahren durch die Intervention weiter? Frage 3: In welchem Stadium befinden sich Berlin und Brandenburg in den Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsministerium bzgl. der „Trog-Lösung“ und möglicher Alternativen? Hält der Senat es für sinnvoll an der „TrogLösung “ festzuhalten? Wer trüge in diesem Fall die Kosten ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 823 2 Antwort zu 2 und 3: Auf der Basis der bisher vorliegenden Planfeststellungsunterlagen vertritt das Land Berlin weiterhin die Auffassung, dass die gewählte Vorzugsvariante nach Abwägung aller relevanten Aspekte nach wie vor die geeignetste technische Lösung darstellt. Die aktuell vom Bund initiierte Überprüfung der Vorzugsvariante , insbesondere unter dem Aspekt der gewählten Troglösung, richtet sich an den federführenden Vorhabenträger , die AV Brandenburg. Erst auf der Grundlage der noch in Bearbeitung befindlichen Untersuchungsergebnisse wird eine Stellungnahme und die Abstimmung über das weitere Vorgehen möglich sein. Eine Präzisierung der bisherigen Ergebnisse oder etwaiger Alternativen ist von daher im Vorgriff nicht möglich. Auch eine Konkretisierung von Kostentragungsaspekten ist aus den vorgenannten Gründen derzeit nicht möglich . Nach derzeitiger Planung, so auch die Sichtweise des Bundesrechnungshofs (BRH), verläuft die OU B 158 – aus östlicher Richtung gesehen – von der Landesgrenze bis zum Knotenpunkt mit der Ahrensfelder Chaussee als freie Strecke, für die der Bund der Straßenbaulastträger ist. Die gedeckelte Troglösung befindet sich im Streckenabschnitt der freien Strecke. Darüber hinaus hat der Straßenbaulastträger eines Vorhabens die hiermit verbundenen notwendigen Folgemaßnahmen (Anpassung und Anschluss) an anderen Anlagen mit zu bewältigen. Der ab dem Knoten mit de Ahrensfelder Chausse stadteinwärts verlaufende Abschnitt der B 158 ist nach Auffassung des Landes Berlin eine Folgemaßname des Straßenbauvorhabens des Bundes . Entsprechend der laufenden Untersuchungen und der sich anschließenden Abstimmungserfordernisse ist es gegenwärtig nicht darstellbar, zu welchem Zeitpunkt das Anhörungsverfahren weitergeführt werden kann. Frage 4: Hält der Senat die Erkenntnisse und Untersuchungen zur Entwicklung der nordöstlichen Verkehrsströme für ausreichend, um die Planung für die Ortsumfahrung Ahrensfelde zügig abzuschließen? Wenn nein, welche Untersuchungen müssten aus Sicht des Senats noch vorgenommen werden? Antwort zu 4: Im Rahmen der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen sind innerhalb der Verkehrlichen Untersuchung eine Vielzahl an verkehrlichen Belangen eingestellt und überprüft worden anhand derer eine differenzierte Variantenbetrachtung erfolgte und aus der die aktuell diskutierte Troglösung als Vorzugsvariante hervorgegangen ist. Auf Grund des auf Bundesebene ausgesprochenen Überprüfungserfordernisses befinden sich die relevanten Unterlagen aktuell in der Überprüfung. Die Ergebnisse sind abzuwarten. Erst hiernach ist eine aktualisierte aussagekräftige Einschätzung zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit für den nordöstlichen Verflechtungsbereich möglich. Frage 5: Wie bewertet der Berliner Senat die sog. „Berlin-Brandenburger-Erklärung“ vom 21. April 2015, in der Berlin und Brandenburg von Vertretern betroffener Bezirke, Kommunen und Unternehmensverbänden aufgefordert werden, sich nun „finanziell und organisatorisch“ intensiv an der Umsetzung des Projektes zu beteiligen? Welche Spielräume sieht der Senat für Berlin, die Projektplanung voranzutreiben und zu beschleunigen? Antwort zu 5: Die „Berlin-Brandenburger-Erklärung“ entfaltet eine wichtige unterstützende Wirkung zur Umsetzung des im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ausgewiesenen Vorhabens Ortsumfahrung Ahrensfelde (OU B 158) durch die AV Brandenburg. Frage 6: Ist dem Berliner Senat bekannt, ob die mehr als 1000, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen , Stellungnahmen und Einwendungen neue Planungen erforderlich gemacht haben? Sind aufgrund der Vielzahl von Einwendungen größere Neuplanungen zu erwarten? Antwort zu 6: Der mit den Einwenderinnen und Einwendern sowie mit den Trägern öffentlicher Belange vorgesehene Erörterungstermin hat noch nicht stattgefunden . Auch das Anhörungsverfahren ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgeschlossen. Die folgende Antwort bezieht sich somit auf den bisherigen Stand des Verwaltungsverfahrens : Resultierend aus den bisher vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen erfolgten Anpassungen in den ausgelegten Planfeststellungsunterlagen. Die Änderungen bewegen sich im üblichen Anpassungserfordernis der Planfeststellungsunterlagen und lösten keine Umplanungen im besonderen Umfang aus (sog. Planänderungen). Eine (anhand der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen) durch erhebliche Umplanung ausgelöste Neuauslegung der Planunterlagen ist nach aktuellem Stand des Verwaltungsverfahrens nicht erforderlich. Berlin, den 04. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2015)