Drucksache 17 / 16 827 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 17. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2015) und Antwort Querungsmöglichkeiten nördliche Berliner Allee in Weißensee – Sicherheit für die Fußgänger Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die Taktzeiten der Lichtsignalanlagen im Bereich der nördlichen Berliner Allee in Verbindung mit den Straßenbahnzeiten (ich verweise auf die Schriftlichen Anfrage vom 11. Juni 2014 zu „Lärmminderungsmaßnahmen für die Berliner Allee, die Buschallee und die Langhansstraße in Pankow“ (Drucksache 17 / 13 986)? Frage 2: Besteht die Möglichkeit diese Schaltzeiten zu Gunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger zu verändern ? Antwort zu 1 und 2: Die Lichtsignalanlagen (LSA) im Bereich der nördlichen Berliner Allee haben Umlaufzeiten (Zeitdauer von einem Grünbeginn bis zum nächsten Grünbeginn) von tagsüber 90 Sekunden und nachts von 70 Sekunden. Die LSA verfügen allerdings über verkehrsabhängige Steuerungen, insbesondere zur Priorisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), so dass die konkret geschalteten Freigabezeiten für alle Verkehrsteilnehmer von Umlauf zu Umlauf variieren können. Eine Umverteilung der Grünzeiten zu Gunsten der Fußgängersignalisierung hätte hauptsächlich Auswirkungen auf den ÖPNV, der in diesem Bereich mit zahlreichen Linien betroffen wäre. Frage 3: Ist es dem Senat seit Juni 2014 gelungen, die Finanzierungmöglichkeiten zu prüfen und die notwendigen Finanzmittel im Haushaltsentwurf 2016/2017 einzustellen ? Antwort zu 3: Vom Bezirksamt (BA) Pankow wurde die Investitionsmaßnahme „Neubau der Berliner Allee von Pistoriusstraße/Albertinenstraße bis Rennbahnstraße“ beantragt (BA Pankow, Kapitel 3800, Titel 73802) und ist mit einem Baubeginn ab 2019 in die Finanzplanung 2015 – 2019 aufgenommen und bestätigt worden. Frage 4: Welchen Bearbeitungsstand hat der komplexe Planungsansatz im Verlauf des letzten Jahres erreicht? Antwort zu 4: In einem ersten Schritt wird eine Machbarkeitsstudie zur Erarbeitung von Varianten für die Gestaltung der Berliner Allee durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt werden. Aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Straßenraumes ist hier eine Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche der Verkehrs-arten notwendig. Neben der verkehrlichen Funktion gilt es, die Lärmauswirkungen zu mindern. Frage 5: Wann ist mit dem Abschluss der Planung zu rechnen? Antwort zu 5: Es wird ein zeitgerechter Planungsablauf zur Sicherung eines Baubeginns ab 2019 angestrebt. Frage 6: Welche Übergangslösungen sind zur Sicherung von Leib und Leben der Kinder und älteren Menschen bis zur Umsetzung der anstehenden Planungen möglich und wann werden diese durchgeführt? Antwort zu 6: Hier sind keine in Aussicht genommenen Maßnahmen oder Gefahrenlagen bekannt. Auch straßenverkehrsbehördlich angeordnete Interimslösungen bedürfen gemäß § 45 Abs. 9 der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) einer konkreten Gefahrenlage. Für die sichere Querung der Berliner Allee stehen im Abschnitt zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz (ca. 1,7 km) 7 LSA und weitere unsignalisierte Querungsstellen zur Verfügung. Berlin, den 28. August 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2015)