Drucksache 17 / 16 833 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2015) und Antwort Schulabgänger*innen ohne Abschluss in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler*innen haben in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 jeweils die Abiturprüfung nicht bestanden ? (Bitte pro Schuljahr und pro Bezirk aufschlüsseln .) Zu 1.: Im Schuljahr 2013/14 haben in Berlin von 12.210 Prüflingen 364 die Abiturprüfung nicht bestanden. Das entspricht einer Quote von 3,0 %. Im Schuljahr 2014/15 haben 12.822 Schülerinnen und Schüler an der Abiturprüfung teilgenommen, davon haben 367 die Prüfung nicht bestanden. Das entspricht einer Quote von 2,9 % (siehe Anlage 1). 2. Wie viele Schüler*innen haben in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 jeweils den Mittleren Schulabschluss (MSA) nicht bestanden? (Bitte pro Schuljahr und pro Bezirk aufschlüsseln.) 3. Wie viele Schüler*innen haben in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 jeweils die Berufsbildungsreife (BBR) und wie viele Schüler*innen haben in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 jeweils die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) nicht bestanden? (Bitte pro Schuljahr und pro Bezirk aufschlüsseln.) Zu 2. und 3.: Da die Auswertung der statistischen Erhebung der Schulabschlüsse für das Schuljahr 2014/2015 noch nicht abgeschlossen ist, können die Fragen zurzeit nur für das Schuljahr 2013/2014 beantwortet werden. Die Berufsbildungsreife (BBR) kann in der Jahrgangstufe 9 erworben werden und die Teilnahme an der vergleichenden Arbeit ist verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschulen (ISS) und der Gemeinschaftsschulen (GemS). Die Schülerinnen und Schüler nehmen verbindlich an vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik teil und müssen für den Erwerb des BBR bestimmte Voraussetzungen in den Jahresnoten erreichen (vgl. Tabelle 1 der Anlage 2). Schülerinnen und Schüler der Gymnasien erlangen mit der Versetzung in die 10. Klasse die BBR. Wer die BBR in der Jahrgangsstufe 9 nicht erworben hat, kann dies in der Jahrgangsstufe 10 nachholen. Im Jahre 2014 haben 1221 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an den vergleichenden Arbeiten der Berufsbildungsreife (BBR) teilgenommen. Von 805 Schülerinnen und Schülern sind vollständige Datensätze vorhanden. Hiervon haben 176 Schülerinnen und Schüler die BBR erworben. Das entspricht 22 %. Von den Schülerinnen und Schülern, die im 10. Jahrgang an Abschlussprüfungen (BBR, eBBR/MSA) teilgenommen haben, haben 2,8 % die BBR nicht erreicht. Auf Grund der geringen Fallzahl wird aus Datenschutzgründen auf eine Differenzierung nach Schulen und nach Bezirken verzichtet und die Ergebnisse werden daher auch nicht in der Tabelle 1 der Anlage 2 erfasst. Die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) und der Mittlere Schulabschluss (MSA) werden am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben. Bei den Prüfungen handelt es sich um sogenannte Kombi-Prüfungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler einen der beiden Abschlüsse erreichen können. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich, die die Berufsbildungsreife erworben haben (siehe Tabelle Nr. 2 der Anlage 2). Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 können allerdings auch freiwillig an den Prüfungen zum MSA/eBBR teilnehmen, auch wenn sie die BBR in der Jahrgangsstufe 9 noch nicht erworben haben, dies allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Schaffen sie die Prüfungen nicht, können sie die vergleichenden Arbeiten für die BBR nachschreiben und erreichen somit ggf. den Schulabschluss BBR. Außerdem können Schülerinnen und Schüler mit dem Förderstatus „Lernen“ den berufsorientierenden Abschluss (BOA) erwerben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 833 2 4. Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Senats notwendig, um die Zahl der Berliner Schulabgänger/- innen ohne Abschluss zu verringern und welche dieser Maßnahmen setzt der Senat bis wann um? Zu 4.: Der Senat hat im März 2015 das von der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, vorgelegte Landeskonzept für Berufs- und Studienorientierung beschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler bekommen damit künftig entsprechend ihren Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten sowie ihrer Leistungsbereitschaft Angebote zur weiteren Förderung ihrer Berufswahlkompetenz und nehmen an Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung (BSO) teil. Die Integrierten Sekundarschulen und die Gymnasien erhalten für die Funktion des Koordinators bzw. der Koordinatorin der Berufs- und Studienorientierung zusätzlich je Schule aufwachsend sechs Stunden. Im Schuljahr 2015/16 erhalten die ISS zwei, die Gymnasien eine Stunde . Gemeinsam mit der Berufsberaterin bzw. dem Berufsberater der Agenturen für Arbeit und einer Lehrkraft eines Oberstufenzentrums bilden diese das Berufs- und Studienorientierungsteam (BSO Team) an den ISS. Dieses ist eng verzahnt mit der Jugendberufsagentur, die ebenfalls im März 2015 vom Senat beschlossen wurde. Im Rahmen des Dualen Lernens und durch die BSO Teams werden Inhalte schulischen Lernens mit Inhalten aus dem Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitsleben sinnvoller verknüpft. Schülerinnen und Schüler erkennen dadurch eine realistische Perspektive für den Weg ins Berufsleben und damit auch mehr Sinnhaftigkeit im schulischen Lernen . Die Notwendigkeit von Schulabschlüssen als Zugangsvoraussetzung in eine duale Ausbildung oder ein Studium wird deutlicher und dadurch die Anstrengungsbereitschaft für das Erreichen eines Schulabschlusses erhöht. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort zu Frage 8 in der Kleinen Anfrage Nr. 17/12329. 5. Hält der Senat es für notwendig, zu Reduzierung der Zahl der Berliner Schulabgänger*innen ohne Abschluss die Lehrkräfteausstattung pro Schule auf 105% bis 110% zu erhöhen, mehr Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen einzustellen, sodass ein breites Fachkräfteteam Sozial- und Leistungsprobleme von Schüler*- innen auffangen kann und mit individueller Förderung mehr Schüler*innen zu erfolgreichen Abschlüssen verhelfen kann? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, inwiefern trägt der Senat im Haushaltsentwurf 2016/17 dafür Sorge, dass mehr pädagogische Fachkräfte an Schulen beschäftigt werden können? Zu 5.: Nein. Eine erhöhte Lehrkräfteausstattung und mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter tragen nicht automatisch dazu bei, dass mehr Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Schulabschluss erreichen . Die Verbesserung der Lernbedingungen erfolgt qualitativ, unter anderem durch eine Verstärkung der Berufs- und Studienorientierung, die ab diesem Schuljahr realisiert wird (vgl. Antwort zu Frage 4). Berlin, den 07. September 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2015) Schriftliche Anfrage 17/16833 Anlage 1 1. Nicht bestandene Abiturprüfungen in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 Bezirk Abiturprüfung nicht bestanden 2013/2014 2014/2015 absolut in Prozent absolut in Prozent Mitte 48 5,3 43 4,7 Friedrichshain / Kreuzberg 22 2,8 41 4,7 Pankow 21 2,1 9 0,8 Charlottenburg / Wilmersdorf 43 2,8 37 2,4 Spandau 31 3,7 21 2,5 Steglitz / Zehlendorf 36 2,2 32 1,9 Tempelhof / Schöneberg 24 2,0 23 1,9 Neukölln 50 5,1 53 5,6 Treptow / Köpenick 17 2,2 28 3,0 Marzahn / Hellersdorf 16 2,4 16 2,5 Lichtenberg 28 4,0 27 3,5 Reinickendorf 28 2,4 37 2,9 Berlin (öffentliche Schulen) 364 3,0 367 2,9 Berlin (inkl. Privatschulen) 369 2,9 376 2,7 Schriftliche Anfrage 17/16833 Anlage 2 1. Bestehensquote für die Berufsbildungsreife im 9. Jahrgang im Schuljahr 2013/14 2. Bestehensquote für MSA/eBBR im 10. Jahrgang im Schuljahr 2013/14 Bezirk Teilnahme an der BBR davon BBR bestanden BBR nicht bestanden in Prozent absolut in Prozent absolut Mitte 1289 53 % 677 47 % 612 Friedrichshain/ Kreuzberg 1069 62 % 662 38 % 407 Pankow 1084 79 % 853 21 % 231 Charlottenburg/ Wilmersdorf 904 74 % 667 26 % 237 Spandau 1529 71 % 1090 29 % 439 Steglitz/ Zehlendorf 965 81 % 785 19 % 180 Tempelhof / Schöneberg 1568 77 % 1214 23 % 354 Neukölln 1786 57 % 1014 43 % 772 Treptow / Köpenick 1103 81 % 894 19 % 209 Marzahn / Hellersdorf 1150 69 % 795 31 % 355 Lichtenberg 1247 78 % 974 22 % 273 Reinickendorf 1431 69 % 993 31 % 438 Insgesamt 15.125 70% 10.618 30 % 4.507 Bezirk Teilnahme MSA/eBBR davon MSA bestanden davon eBBR bestanden MSA/eBBR nicht bestanden absolut absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent Mitte 1583 1135 71,6 % 259 16,4 % 189 11,9% Friedrichshain/ Kreuzberg 1335 1075 80,5 % 173 13,0% 87 6,5 % Pankow 2055 1803 87,7 % 118 5,7 % 134 6,5 % Charlottenburg/ Wilmersdorf 2291 2015 88,0 % 125 5,5 % 151 6,6 % Spandau 1765 1381 78,2 % 211 12,0 % 173 9,8 % Steglitz/ Zehlendorf 2250 2089 92,8 % 79 3,5 % 82 3,6 % Tempelhof / Schöneberg 2389 2009 84,1 % 209 8,8 % 171 7,2 % Neukölln 2067 1511 73,1 % 335 16,2 % 221 10,7 % Treptow / Köpenick 1519 1318 86,8 % 111 7,3 % 90 5,9 % Marzahn / Hellersdorf 1328 1089 82,0 % 157 11,8 % 82 6,2 % Lichtenberg 1397 1162 83,2 % 146 10,5 % 89 6,4 % Reinickendorf 1789 1484 83,0 % 189 10,6 % 116 6,5 % Insgesamt 21.768 18.071 83,0 % 2112 9,7 % 1585 7,3 % S17-16833 S1716833-Anlage 1 S1716833-Anlage 2