Drucksache 17 / 16 834 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2015) und Antwort Was macht die Polizei an Berliner Schulen? – Aktuelle Zahlen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig hat die Berliner Polizei in den Jahren 2013 bis heute schulpflichtverletzende Kinder und Jugendliche während der Schulzeit aufgegriffen und Schulen zugeführt? (Bitte die Tabelle in der Anfrage 17/11673 ergänzen.) Zu 1.: Von der Polizei Berlin werden keine gezielten Einsätze durchgeführt, um schulpflichtverletzende Kinder und Jugendliche aufzugreifen. Anfallende Kinder und Jugendliche werden in der Regel den Erziehungsberechtigten übergeben und nur im Einzelfall/als Ausnahme der Schule zugeführt. In diesem Zusammenhang wird auf die bestehende Meldepflicht der Schulen an die Schulverwaltung zu Vorkommnissen in der Schule und zur Schuldistanz hingewiesen . Schulzuführungen im Rahmen der Amtshilfe Jahr 2012 2013 2014 2015* gesamt 28 63 20 21 Direktion 1 Pankow, Reinickendorf 5 31 5 12 Direktion 2 Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau 1 10 7 5 Direktion 3 Mitte 0 4 1 0 Direktion 4 Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg 0 1 1 0 Direktion 5 Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln 14 1 0 3 Direktion 6 Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick 8 16 6 1 Quelle: Verlaufsstatistik, Freie Recherche im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung vom 26.08.2015; *Recherchezeitraum 01.01.2015 bis einschl. 25.08.2015 2. Wie häufig führte in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 die Berliner Polizei in Schulen Veranstaltungen durch? Bitte nach Schuljahren und Bezirken auflisten. a) In wie vielen Fällen handelte es sich hierbei um Maßnahmen zur Verkehrserziehung? b) In wie vielen Fällen handelte es sich hierbei um “Anti-Gewalt-Veranstaltungen” (AGV)? c) In wie vielen Fällen handelt es sich hierbei um “themenbezogene Informationsveranstaltungen” (TIV)? d) In wie vielen Fällen kamen hierbei die Projekte “Konrad passt auf”, “Bobbi Bär und Hansi Hase”, “Durch den Tag mit Lilly und Mo” und wie häufig kam das “Brummi”-Projekt zum Einsatz? e) In wie vielen Fällen hielt in den genannten Jahren die Berliner Polizei Vorträge oder Unterrichtsreihen zum Themenkomplex Medienkompetenz und Kinder- und Jugendschutz? f) Zu welchen weiteren Themen führte die Polizei in den genannten Schuljahren Veranstaltungen an Schulen durch? Zu 2.: Bei der Beantwortung dieser Frage wurden ausschließlich Veranstaltungen –ohne Frage 2 a)- an allgemeinbildenden Schulen im Land Berlin betrachtet. Veranstaltungen an Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen, an Berufsschulen oder in der Erwachsenenbildung (wie z. B. an Erzieherschulen) wurden nicht gezählt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 834 2 Die Daten wurden der beim Landeskriminalamt geführten Präventionsdatenbank entnommen, in die unter anderem die an Schulen durchgeführten Veranstaltungen von den durchführenden Dienstkräften der örtlichen Direktionen eingetragen werden. Im Schuljahr 2013/2014 führte die Polizei Berlin danach insgesamt 3618 Veranstaltungen in Schulen durch, im Schuljahr 2014/2015 waren es 3422 (ohne Maßnahmen der Verkehrserziehung). Zu 2.a): Die polizeilichen Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention werden gesondert monatlich erfasst. Valide Zahlenwerte können aufgrund der Erfassung lediglich für volle Monate/Jahre und nicht bezogen auf die Schuljahre (Schuljahr 2013/14 = Zeitraum vom 01.08.2013 – 31.08.2014 und Schuljahr 2015/15 = Zeitraum vom 01.09.2014 – 31.07.2015) angegeben werden. Die Erfassung der Maßnahmen erfolgt regional auf Basis der sechs örtlichen Polizeidirektionen, eine Auflistung getrennt nach Bezirken ist daher nicht möglich. Verkehrssicherheitsberaterinnen bzw. Verkehrssicherheitsberater der Polizei Berlin unterweisen in den Berliner Grund-, Berufs- und Sonderschulen sowohl Kinder als auch Jugendliche zur Thematik „Verkehrserziehung“, eine Trennung nach Schultyp und Zielgruppe erfolgt bei der Erfassung nicht. Die Angaben bezüglich der Maßnahmen zur Verkehrserziehung werden in der untenstehenden Tabelle dargestellt. Anzahl der Veranstaltungen - Zielgruppe Kinder/junge Fahrerinnen bzw. Fahrer: Direktion 1 Direktion 2 Direktion 3 Direktion 4 Direktion 5 Direktion 6 Veranstaltungen Schuljahr 08. 2013 – 08. 2014 2.694 1.393 773 2.077 1.347 2.455 Schuljahr 09. 2014 – 07. 2015 1 2.343 1.205 687 1.816 1.502 2.122 1 Augustwerte liegen noch nicht vor Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 834 3 Zu 2.b): Im Schuljahr 2013/14 wurden 1.519 Termine als AGV durchgeführt, im Schuljahr 2014/15 waren es 1325. Die Aufteilung auf die einzelnen Direktionen ist der u. a. Tabelle zu entnehmen. Eine Aufteilung auf Bezirksebene ist sowohl aufgrund der Abfragemodalitäten der Präventionsdatenbank als auch der nicht vollständigen Übereinstimmung von Direktions- und Bezirksgrenzen nicht möglich. Anti-Gewalt-Veranstaltungen: Schuljahr 2013/2014 2014/2015 05.08.2013 - 22.08.2014 23.08.2014 - 26.08.2015 Gesamt: 1.519 1.325 Dir 1: 256 224 Dir 2: 267 136 Dir 3: 183 93 Dir 4: 353 374 Dir 5: 272 293 Dir 6: 188 205 Darüber hinaus wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle „Verhaltensorientiertes Training“ ( Zentrale Serviceeinheit IV B 3) Termine als AGV durchgeführt durchgeführt. Es handelt sich hierbei um besonders qualifizierte Dienstkräfte der Polizei Berlin, die z. B. an Schulen mit Förderschwerpunkt Veranstaltungen durchführen. Im Kalenderjahr 2013 führte diese Dienststelle 12 Termine als AGV durch, im Kalenderjahr 2014 waren es 28 Termine. AGV ZSE IV B 3 Schuljahr 2013/2014 05.08.2013- 22.08.2014 2014/2015 23.08.2014 - 26.08.2015 Gesamt: 12 28 Dir 1 0 1 Dir 2 7 9 Dir 3 0 1 Dir 4 4 12 Dir 5 1 1 Dir 6 0 4 Zu 2.c): Alle themenbezogenen Informationsveranstaltungen an Schulen, die nicht als AGV einzustufen sind, fallen unter den Begriff TIV. TIV: Schuljahr 2013/2014 2014/2015 05.08.13 - 22.08.14 23.08.14 - 26.08.15 Gesamt: 2.099 2.097 Dir 1: 399 432 Dir 2: 324 260 Dir 3: 52 24 Dir 4 428 419 Dir 5 504 505 Dir 6: 392 457 Zu 2.d): Bobbi Bär und Hansi Hase: Schuljahr 2013/2014 2014/2015 05.08.13 - 22.08.14 23.08.14 - 26.08.15 Gesamt: 83 70 Dir 1: 27 19 Dir 2: 0 4 Dir 3: 0 1 Dir 4: 2 4 Dir 5: 13 8 Dir 6: 41 34 Einfach sicher: Durch den Tag mit Lilly und Mo: Schuljahr 2013/2014 2014/2015 05.08.13 - 22.08.14 23.08.14 - 26.08.15 Gesamt: 143 146 Dir 1: 9 0 Dir 2: 6 0 Dir 3: 8 12 Dir 4: 70 49 Dir 5: 18 23 Dir 6: 32 62 Sicher mit Brummi – bääärenschlau!: (ausschließlich durch ZSE IV B 3) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 834 4 Schuljahr 2013/2014 2014/2015 05.08.13 - 22.08.14 23.08.14 - 26.08.15 Gesamt: 161 144 Dir 1: 19 25 Dir 2: 48 25 Dir 3: 6 4 Dir 4: 35 47 Dir 5: 15 11 Dir 6: 38 32 Der Einsatz der Puppenbühne der Dir 2 („Konrad passt auf“) ist in der Präventionsdatenbank wie folgt erfasst : Jahr Veranstaltungen 2013 29 2014 39 2015 6 einschließlich August Zu 2.e): Zum Themenkomplex Förderung der Medienkompetenz liegt die originäre Zuständigkeit bei der Landesmedienanstalt Berlin/Brandenburg (mabb). Diese unterhält die Medienkompetenzzentren der Bezirke, in denen ausgebildete Medienpädagoginnen bzw. Medienpädagogen in Schülerworkshops oder Vorträgen Medienkompetenz vermitteln. Die Präventionsbeauftragten der Abschnitte (PrävBA) bieten daneben bereits seit Jahren im Rahmen ihrer Kapazitäten themenbezogene Veranstaltungen (TIV) an, die ebenfalls unter den Begriff „Medienkompetenz“ fallen, so beispielsweise zu den Phänomenen Cybermobbing , -bullying, -grooming, -stalking, -sexism. Als Grundlage ihres Angebots dienen den PrävBA die aktuellen Medien aus dem Programm der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). TIV zum Thema Medienkompetenz: Schuljahr 2013/2014 2014/2015 05.08.13 - 22.08.14 23.08.14 - 26.08.15 Gesamt: 16 40 Dir 1: 5 7 Dir 2: 0 3 Dir 3: 6 4 Dir 4: 0 0 Dir 5: 0 1 Dir 6: 5 25 Zu 2.f): Die Polizei Berlin führt Veranstaltungen zu unterschiedlichsten Themenfeldern an Berliner Schulen durch, wobei weder das Portfolio der angebotenen Veranstaltungen noch die Durchführung dieser statisch sind. Es wird zum einen auf allgemeine Entwicklungen reagiert, so z. B. durch die Einführung der TIV „Messer machen Mörder“, die auf Betreiben des LKA 1 - hier konkret der Mordkommissionen – initiiert wurde. Zum anderen wird in der Veranstaltung selbst auf Fragen und Interessen der Zielgruppe eingegangen. Es werden TIV unter anderem zu den Themen 1. Mai, Zivilcourage, Mobbing, Wissen und Bildung als Schutzfaktor gegen Rechtsextremismus, „AHA“-Konzept (Aufmerksamkeit, Hilfe, Appell), Dunkle Jahreszeit, Drogen (beschränkt auf die Betrachtung der strafrechtlichen Relevanz), Brandstiftung, Misshandlung von Schutzbefohlenen/Kindern, Sexualstraftaten zum Nachteil von Schutzbefohlenen und Kindern, interkulturelle Kompetenz oder Zwangsehen angeboten. Die Behandlung besonders sensibler Themen, wie z. B. Sexualstraftaten, ist ausschließlich den bearbeitenden Fachdienststellen vorbehalten. Auch andere Aktionen, wie z. B. Fahrradcodierungen für Schülerinnen bzw. Schüler, Eltern und Lehrerinnen bzw. Lehrer, finden an Berliner Schulen statt. Berlin, den 03. September 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2015)