Drucksache 17 / 16 837 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2015) und Antwort PC-Ausstattung an Berliner Schulen – Aktuelle Zahlen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Schulen wurden zu welchem Zeitpunkt (im Zeitraum vom Schuljahr 2013/2014 bis heute) wie viele PCs verteilt? (Bitte pro Schuljahr, pro Schulform und pro Bezirk auflisten). Zu 1.: Zuständig für die Ausstattung mit IT und ITPeripherie (Regelausstattung), deren Wiederbeschaffung, Vernetzung und technische Betreuung („Wartung“) ist in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich der Schulträger. Angaben darüber, an welchen Schulen im Rahmen dieser Zuständigkeit PC´s verteilt wurden oder darüber, was die Schulen in eigener Verantwortung beschafft haben, liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) nicht vor. SenBildJugWiss unterstützt öffentliche allgemein bildende Berliner Schulen im Rahmen der verfügbaren Mittel bei der projektbezogenen Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ (www.masterplan.be.schule.de). Voraussetzung ist dabei das Vorhandensein eines prüffähigen Medienkonzepts, das dem inhaltlich und medienkonzeptionell ausreichend begründeten Förderantrag beigelegt werden muss sowie die Bereitschaft der Schule, das kostenlose Fortbildungsangebot zu nutzen und einen entsprechenden Projektbericht über die gesammelten Erfahrungen aufzuliefern. In diesem Zusammenhang wurden seit dem Schuljahr 2005/2006 öffentliche allgemein bildende Berliner Schulen projektbezogen, in Ausnahmefällen auch auf Antrag des Schulträgers, mit PC´s sowie Notebooks und Tablet-PC´s und IT-Peripherie (Neugeräte) für den unterrichtlichen Einsatz gefördert. Die Finanzierung erfolgte größtenteils durch Drittmittel, die SenBildJugWiss zu diesem Zwecke eingeworben hat. Die nachfolgenden Tabellen stellen den Förderumfang an PCs, einschl. Notebooks und Tablet-PC´s aufgelistet nach Schuljahr, Schulform und Bezirk, dar, die über eine Vollfinanzierung durch SenBildJugWiss beschafft wurden. Beschaffung von PC´s/Notebooks/Tablets für Unterrichtszwecke (Stand: Schuljahr 2013/14) Bezirk Grundschule Sekundarschule Schule mit Förderschwerpunkt Gymnasium gesamt Mitte 1 1 Friedrichshain-Kreuzberg 41 4 45 Pankow 15 18 5 26 64 Charlottenburg-Wilmersdorf 22 23 14 12 71 Spandau 24 12 16 52 Steglitz-Zehlendorf 58 58 10 34 160 Tempelhof-Schöneberg 30 38 22 90 Neukölln 38 8 6 3 55 Treptow-Köpenick 24 19 18 37 98 Marzahn-Hellersdorf 9 11 20 40 Lichtenberg 5 5 Reinickendorf 35 19 39 93 Berlin (gesamt) 296 211 53 214 774 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 837 2 Beschaffung von PCs/Notebooks/Tablets für Unterrichtszwecke (Stand: Schuljahr 2014/Juli 2015) Bezirk Grundschule Sekundarschule Schule mit Förderschwerpunkt Gymnasium gesamt Mitte 15 15 Friedrichshain-Kreuzberg 24 20 44 Pankow 15 20 2 3 40 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Spandau 8 8 Steglitz-Zehlendorf 15 15 Tempelhof-Schöneberg 22 6 28 Neukölln 10 3 13 Treptow-Köpenick 7 2 2 11 Marzahn-Hellersdorf 12 4 16 Lichtenberg 9 9 Reinickendorf 0 Berlin (gesamt) 129 49 4 17 199 2. Wie viele der PCs wurden zu welchem Zeitpunkt an welchen Schulen zum Zweck des Einsatzes im Unterricht angeschafft und wie viele zum Zweck des Einsatzes in der Schulorganisation? Zu 2.: Die unter 1. aufgeführten PC´s wurden durch SenBildJugWiss ausschließlich zum Zweck des Einsatzes im Unterricht beschafft. Auch die Zuständigkeit für die PC-Beschaffungen zum Zweck des Einsatzes in der Schulorganisation liegt bei den Schulträgern. Zahlen zum Umfang entsprechender Lieferungen an die Schulen liegen SenBildJugWiss nicht vor. Eine Übersicht über PC-Beschaffungen zum Zweck des Einsatzes in der Schulorganisation, die im Rahmen von „eGovernment@School“ durch SenBildJugWiss erfolgt sind, ist der Anlage zu entnehmen. 3. Auf welchem technischen Stand befanden sich die PCs, die zum Zweck des Einsatzes im Unterricht angeschafft wurden zum Zeitpunkt der Verteilung? Zu 3.: Die PC´s, die durch SenBildJugWiss zum Zweck des Einsatzes im Unterricht angeschafft wurden, befanden sich zum Zeitpunkt der Verteilung auf dem jeweils neuesten Stand der Technik. 4. Wann wurde an welcher der aufgelisteten Schulen in den letzten zwei Schuljahren neue PCs angeschafft, um sie mit den älteren PCs auszutauschen? 5. An welcher der aufgelisteten Schulen besteht zurzeit ein Bedarf an der Neuanschaffung von PCs? Zu 4. und 5.: Solche Daten werden durch SenBildJugWiss nicht quantifziert erhoben, da die Regelausstattung der Schulen mit Informations- und Kommunikationstechnik (IT) zu den originären Regelaufgaben des zuständigen Schulträgers gehört. 6. Wo sind die Mittel für die Verteilung der PCs im Haushalt 2016/2017 etatisiert? Zu 6.: Gemäß Schulgesetz von Berlin, § 7, Abs. 5, Nr. 1 und 2 erhalten die Schulen die erforderlichen Sachmittel für Lernmittel sowie für Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnik . Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 stehen für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen gem. Veranschlagungsleitlinie „Lehr- und Lernmittel“ jeweils 33.061.908 € zur Verfügung. Daraus müssen die oben genannten Sachaufwendungen finanziert werden. 7. Welche Sponsoren haben sich zu welchem Zeitpunkt an der Verteilung von PCs an Schulen seit dem Schuljahr 2013/2014 beteiligt? Zu 7.: An der projektbezogenen Förderung von Schulen im Zusammenhang mit der Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ durch kostenlose Überlassung von PC´s haben sich in Kooperation mit SenBildJugWiss folgende Sponsoren beteiligt: 2013: Fa. ACER 2014: Fa. Pfizer Berlin, den 27. August 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2015) Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/16 837 (Quelle I Ltr. eGov) S17-16837 S1716837-Anlage