Drucksache 17 / 16 838 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2015) und Antwort Lehrkräftemangel in Berlin: Verteilung der Quereinsteiger*innen im Schuljahr 2015/16 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 Quereinsteiger*innen neu eingestellt ? Bitte Anzahl und Anteil an der Gesamtzahl der neu eingestellten Lehrkräfte nennen. Zu 1.: Zum Schuljahresbeginn konnten 1.504 Lehrkräfte eingestellt werden (Stand 21.08.2015). Aufgrund der Inanspruchnahme von Ermäßigungsstunden beim Quereinstieg sowie durch Teilzeit und Beurlaubung werden wie in jedem Jahr mehr Personen eingestellt als VZE im Einstellungskontingent zur Verfügung stehen. Die 1.504 Personen entsprechen ca. 1.280 Vollzeiteinheiten (VZE). Von den 1.504 Einstellungen waren 318 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger (21 %.). Davon werden 191 sofort den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren, da sie zwei anerkannte Studienfächer nachweisen, während 127 zunächst noch zwei Jahre berufsbegleitende Studien absolvieren müssen. 2. Wie viele der an Berliner Schulen neu eingestellten Quereinsteiger*innen haben ein Lehramtsstudium mit der 1. Staatsprüfung bzw. dem lehramtsbezogenen Abschluss „Master of Education“ abgeschlossen ? Zu 2.: Von den 318 eingestellten Bewerberinnen und Bewerbern haben 23 ein Lehramtsstudium mit der 1. Staatsprüfung bzw. dem lehramtsbezogenen Master of Education abgeschlossen. 3. Wie verteilen sich die in Berliner Schulen neu eingestellten Quereinsteiger*innen auf die Grundschulen, auf die Integrierten Sekundarschulen, auf die Gymnasien, auf die sonderpädagogischen Förderzentren, auf die beruflichen und auf die zentral verwalteten Schulen? Bitte die jeweilige Anzahl pro Schulform und den jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der neu eingestellten Lehrkräfte nennen bzw. die Tabellen in den Schriftliche Anfragen 17/14455 und 17/15526 aktualisieren. Zu 3.: Die Verteilung der neu eingestellten Lehrkräfte auf Schularten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Einstellungen gesamt (1.504) Quereinstieg (318) Schulart Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Berufliche/zentral verwaltete Schule 141 9,4 % 36 11,3 % Grundschule 732 48,7 % 170 53,5 % Integrierte Sekundarschule 360 23,9 % 61 19,2 % Sonderschule 48 3,2 % 10 3,1 % Gymnasium und Kolleg 223 14,8 % 41 12,9 % Gesamtergebnis 1.504 100,0 % 318 100,0 % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 838 2 4. Stellt der Senat fest, dass in bestimmten Schulformen der Anteil der Quereinsteiger*innen wesentlich höher ist, als in anderen Schulformen? a) Wenn ja, an welchen Schulformen? b) Wenn ja, wie begründet der Senat die Unterschiede? Zu 4.: Signifikante Unterschiede beim Anteil der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Vergleich zu der jeweiligen Gesamtzahl der Einstellungen sind in den jeweiligen Schularten nicht feststellbar. 5. Wie verteilen sich die in Berliner Schulen neu eingestellen Quereinsteiger*innen auf die in Berlin angebotenen Schulfächer (Bitte die Tabelle in der Schriftlichen Anfrage 17/15667 aktualisieren)? Zu 5.: Die eingestellten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger teilen sich wie folgt auf (nur Erstfach). Fach/Fächer (Quereinstieg) Anzahl Berufliche Fächer 29 Physik, Chemie, Biologie, Informatik 95 Mathematik 34 Sport 72 Musik 55 Sonderpädagogische Fachrichtungen 7 Wirtschaft-Arbeit-Technik 4 Sonstige Fächer *) 22 Gesamtergebnis 318 *) zumeist Drittfach beim Lehramt an Grundschulen (neben den Pflichtfächern Mathematik und Deutsch 6. Stellt der Senat fest, dass zu Beginn des Schuljahres 2015/16 bei bestimmten Schulfächern der Anteil der neu eingestellten Quereinsteiger*innen wesentlich höher ist, als bei anderen Schulfächern? a) Wenn ja, bei welchen Schulfächern b) Wenn ja, wie begründet der Senat die Unterschiede? Zu 6.: Der Anteil der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ist in bestimmten Fächern höher als in anderen Fächern. Es handelt sich grundsätzlich um die bundesweiten Mangelfächer, bei denen keine ausreichende Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung zur Deckung des Lehrerbedarfs vorhanden ist bzw. für die geplanten Einstellungen nicht zur Verfügung steht: Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Biologie, Arbeitslehre/Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT), Sport, Musik sowie einige berufliche Fächer und sonderpädagogische Fachrichtungen. 7. Wie verteilen sich die in Berliner Schulen tätigen Quereinsteiger*innen insgesamt auf die Bezirke? (Bitte die Tabelle in der Schriftlichen Anfrage 17/15526 aktualisieren) Zu 7.: Die Einstellungen verteilen sich regional wie folgt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 838 3 Einstellungen gesamt (1.504) Quereinstieg (318) Region Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % 01 Mitte 145 9,6 % 41 12,9 % 02 Friedrichshain-Kreuzberg 107 7,1 % 16 5,0 % 03 Pankow 127 8,4 % 36 11,3 % 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 97 6,4 % 20 6,3 % 05 Spandau 137 9,1 % 23 7,2 % 06 Steglitz-Zehlendorf 126 8,4 % 14 4,4 % 07 Tempelhof-Schöneberg 118 7,8 % 19 6,0 % 08 Neukölln 135 9,0 % 21 6,6 % 09 Treptow-Köpenick 60 4,0 % 12 3,8 % 10 Marzahn-Hellersdorf 72 4,8 % 23 7,2 % 11 Lichtenberg 119 7,9 % 23 7,2 % 12 Reinickendorf 120 8,0 % 34 10,7 % 13 Berufliche/zentral verwaltete Schulen 141 9,4 % 36 11,3 % Gesamtergebnis 1.504 100,0 % 318 100,0 % 8. Stellt der Senat fest, dass in bestimmten Bezirken der Anteil der neu eingestellten Quereinsteiger*innen wesentlich höher ist, als in anderen Bezirken? a) Wenn ja, in welchen? b) Wenn ja, wie begründet der Senat die Unterschiede? Zu 8.: Signifikante Unterschiede beim Anteil der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Vergleich zu der jeweiligen Gesamtzahl der Einstellungen sind in den jeweiligen Regionen nicht feststellbar. Berlin, den 27. August.2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2015)