Drucksache 17 / 16 839 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2015) und Antwort Weiterentwicklung der Leitstellen von Feuerwehr und Polizei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde die Projektgruppe „kooperative Leitstelle Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr“ eingerichtet, welche Organisationseinheiten der Polizei bzw. Feuerwehr sind in der Projektgruppe vertreten und inwieweit sind der zentrale Beirat für den Rettungsdienst und Beschäftigtenvertreter involviert? Welche weiteren Organisationen sind einbezogen? Zu 1.: Das Projekt wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Jahre 2012 initiiert, um die Zusammenarbeit der Behörden weiter zu vereinfachen, Synergieeffekte zu nutzen und insbesondere die Bearbeitung der Notrufe auf einen einheitlichen Stand im Hinblick auf Qualität und Technik zu bringen. Die Voruntersuchung schloss nach Prüfung verschiedener Varianten mit dem Ergebnis ab, dass die Einführung einer einheitlichen Technik mit einem gemeinsamen Leitstellenverfahren und die Beibehaltung der Leitstellen an getrennten Standorten in getrennten Organisationen den höchsten Nutzwert bringen. Im April 2014 erging der Auftrag zur Einleitung der Hauptuntersuchung. Die Projektleitung setzt sich gleichberechtigt aus jeweils einem Beamten des höheren Dienstes der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr zusammen . Die Projektgruppe besteht seitens der Polizei Berlin aus Angehörigen der örtlichen Direktionen, der Direktion Zentrale Aufgaben und der Zentralen Serviceeinheit. Seitens der Berliner Feuerwehr sind die Serviceeinheiten Informationstechnik und der Einsatzlenkung Leitstelle personell vertreten. Weitere Organisationseinheiten beider Behörden werden im Rahmen von Workshops anlassbezogen einbezogen. Die Beschäftigtenvertretungen werden als Mitglieder der Abstimminstanz unter Leitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über den Projektfortschritt informiert und zeitgerecht beteiligt. Darüber hinaus fanden erste Abstimmungsgespräche über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Kooperativen Leitstelle und externen Netzwerkpartnern statt. Eingeladen wurden die Bundespolizei, die Polizei des Landes Brandenburg, die Polizei des Deutschen Bundestages , die bezirklichen Ordnungsämter, die Regionalleitstellen für den Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Rettungsdienst des Landes Brandenburg, Vertreterinnen und Vertreter von Hilfsorganisationen, Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs, Versorgungsbetriebe, Kliniken, die Kassenärztliche Vereinigung und einige Werksfeuerwehren . Neben der Frage der Anbindung über bidirektionale Schnittstellen wurde der Ist-Stand der heutigen Zusammenarbeit analysiert. Weitere Gespräche sind in der Phase der Detailplanung vorgesehen. Darüber hinaus sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine intensivere Zusammenarbeit im Rahmen eines noch zu erstellenden Datenschutzkonzepts zu prüfen. Eine Einbeziehung des zentralen Beirats für den Rettungsdienst ist zum derzeitigen Stand des Projekts nicht erfolgt. 2. In welchem Planungsstadium befindet sich das Projekt und welche Kosten sind bis jetzt dafür eingesetzt worden? Zu 2.: Das Projekt befindet sich in der Phase der Hauptuntersuchung. Das Bedarfsprogramm für die beabsichtigten Baumaßnahmen wurde am 13. Mai.2015 unterzeichnet . Im Rahmen des vorgesehenen Prüfprozesses wird es derzeit überarbeitet. Die Vergaben für die Projektsteuerung und den Generalplaner Bau werden von der Hochbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorbereitet. Das Jahr 2015 wird mit der Erstellung ausschreibungsfähiger Unterlagen für den IT-Teil des Vorhabens beendet. In 2016 sind die Vergabeverfahren für die Auswahl des IT-Realisierers und für die IT- Qualitätssicherung vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 839 2 Für die Planung des Projekts sind im Doppelhaushalt 2014 / 2015 in den Kapiteln 0553 (Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -) und 0565 (Berliner Feuerwehr – Service -) im Titel 68260 (Zuschüsse für Bauvorbereitungsmittel an Dritte) jeweils 750.000 € pro Jahr veranschlagt worden. Somit stehen für die Planungsphase bis Ende 2015 insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung. Davon sind bisher folgende Aufträge finanziert worden : Zweck Auftragsvolumen in € 2014 2015 Zusammenstellung von Grundlagen der technischen Infrastruktur auf dem Gelände Gallwitzallee in Lankwitz 1.991,45 1.991,45 Projektvereinbarung mit der BIM GmbH* für eine Machbarkeitsuntersuchung zur Errichtung eines Einsatzleit- und Lagezentrums der Polizei Berlin auf dem Gelände an der Gallwitzallee in Lankwitz 307.496,60 296.496,60 11.000,00 Projektvereinbarung mit der BIM GmbH* für die Erstellung eines Durchführungs- und Kostenkonzepts zur Ertüchtigung (Umbau) der Leitstelle der Berliner Feuerwehr am NikolausGroß -Weg 84.621,28 76.511,95 8.109,33 Vertrag mit einer Fachplanungsfirma zur Unterstützung des technischen Planungsprozesses 1.581.986,00 136.850,00 796.467,00 Begleitende, konstruktive Qualitätssicherung und Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit durch das Fraunhofer Institut FOKUS 221.913,72 71.329,41 41.434,37 Summe: 2.198.009,05 583.179,41 857.010,70 * Berliner Immobilienmanagement GmbH Noch nicht abgerechnete Aufträge sind hier nicht enthalten . Die offenen Restbeträge werden bis zum Jahresende abgerechnet. 3. Welchen inhaltlichen Mehrwert für die Innere Sicherheit , für die Brandbekämpfung oder den Rettungsdienst sieht der Senat in der Einrichtung einer solchen „gemeinsamen Leitstelle für die Einsätze von Polizei und Feuerwehr“? Welche Kosteneinsparungen sind zu erwarten ? Zu 3.: Der Fokus der Optimierung liegt darin, der Bevölkerung durch ein gemeinsames, leistungsfähiges und hochverfügbares Einsatzleitsystem eine unverzügliche und je nach Anlass zwischen den beiden Behörden bereits abgestimmte Hilfeleistung bei Ereignissen zu gewährleisten , die eine schnelle Intervention erfordern. Es ist des Weiteren auch für die Polizei Berlin geplant, durch die automatische Ermittlung des nächstgelegenen Einsatzmittels die für den Einsatzort schnellste und bestmögliche Hilfe für die Bevölkerung zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die Vernetzung des Leitstellensystems insbesondere mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die Zusammenarbeit weiter vereinfachen. Die Polizei Berlin benötigt schon deshalb eine moderne Leitstelle, um die Möglichkeiten des Digitalfunks vollständig nutzen zu können. Der Modernisierungsbedarf ist besonders dringlich, weil vorherige Planungen jeweils mit dem Hinweis auf die zeitnahe Bereitstellung der kooperativen Leitstelle zurückgestellt wurden. Die Redundanz von zwei Standorten (Gallwitzallee und Nikolaus-Groß-Weg) ermöglicht zukünftig auch dann einen stabilen Betrieb, wenn einer der Standorte vollständig ausfällt. Eine gemeinsame Hardware-Infrastruktur und BasisSoftware kann durch einen zentralen, behördenübergreifenden Betriebsdienst wirtschaftlicher betreut werden als zwei inhaltlich ähnliche, im Detail jedoch deutlich unterschiedliche Systeme. Die Planung der kooperativen Leitstelle berücksichtigt Innovationen insbesondere im Bereich Informationstechnik und der Arbeitsformen. Die Architektur des Systems wird mit Hilfe vom Fraunhofer Institut Fokus zukunftsoffen ausgelegt, um von weiteren Innovationen profitieren zu können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 839 3 4. Welche Maßnahmen müssten für eine solche „kooperative Leitstelle“ ergriffen werden und welchen Kosten - und Zeitrahmen erwartet der Senat? Zu 4.: Ein verbindlicher Projektzeitplan kann erst mit Beauftragung einer Projektsteuerin oder eines Projektsteuerers und einer Generalplanerin oder eines Generalplaners für die Baumaßnahmen erstellt werden. Folgende Meilensteintermine zeichnen sich derzeit ab: Teilprojekt/Meilenstein Zeitraum Gallwitzallee Baudurchführung am Standort Gallwitzallee 2. Q* 2018 – 4. Q 2020 Übergabe des Standorts Gallwitzallee 1. Q 2021 Inbetriebnahme am Standort Gallwitzallee 2. Q 2021 – 3. Q 2021 Betriebsaufnahme der Leitstelle am Standort Gallwitzallee 3. Q 2021 Nikolaus-Groß-Weg Baudurchführung für den Erweiterungsbau am Nikolaus-Groß-Weg 2. Q 2018 – 2. Q 2020 Übergabe des Erweiterungsbaus am Nikolaus-Groß-Weg 3. Q 2020 Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus am Nikolaus-Groß-Weg 1. Q 2021 – 2. Q 2021 Betriebsaufnahme des Erweiterungsbaus am Nikolaus-Groß-Weg 3. Q 2021 Baudurchführung für den Umbau der heutigen Leitstelle am NikolausGroß -Weg 3. Q 2021 – 3. Q 2023 Übergabe des Umbaus der heutigen Leitstelle am Nikolaus-Groß-Weg 4. Q 2023 Inbetriebnahme des Umbaus der heutigen Leitstelle am Nikolaus-GroßWeg 2. Q 2024 – 3. Q 2024 Betriebsaufnahme des Umbaus am Nikolaus-Groß-Weg 4. Q 2024 * Q = Quartal Für den Doppelhaushalt 2016 /17 sind Investitionsmittel im Kapitel 1250 eingeplant. Die Finanzierungsplanung berücksichtigt sowohl Mittel für Baumaßnahmen als auch für die Beschaffung und Einführung der Technik: Kapitel 1250 / MG 05 / Titel 701 60 2016 2017 2018 2019 ab 2020 Polizei und Feuerwehr: Neubau einer kooperativen Leitstelle auf dem Gelände Gallwitzallee. Feuerwehrleitstelle Nikolaus-Groß-Weg. Errichtung eines Erweiterungsbaus und Sanierung der Bestandsgebäude -- 4,5 Mio. € 18,5 Mio. € 13,5 Mio. € 47,4 Mio. € 5. Inwiefern sind der Neubau einer neuen Leitstelle der Polizei und die Sanierung der Leitstelle der Feuerwehr Teil dieses Konzeptes? Sind dieses Maßnahmen, die vor dem Hintergrund des Sanierungsstaus bei den Liegenschaften von Polizei und Feuerwehr ohnehin notwendig sind? Falls ja: seit wann ist dem Senat der Sanierungsbedarf an den bestehenden Liegenschaften bekannt? Zu 5.: Der Standort der heutigen Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin am Platz der Luftbrücke stellt wegen des Sanierungsstaus ein erhebliches Problem dar, das aktuell durch Arbeiten an der Klimatisierung, den Fenstern und den Brandschutzklappen zumindest minimiert wird, um den Betrieb bis zum Einzug in den Neubau an der Gallwitzallee baulich sicherzustellen. Die Durchführung einer weiteren kostenintensiven Sanierung des Objekts , insbesondere des Daches, ist in Abhängigkeit von dessen Nachnutzung mit der Tempelhof Projekt GmbH zu erörtern. Die Arbeitsplätze der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin sind in einem großen Betriebsraum untergebracht, der den aktuellen ergonomischen Anforderungen nicht genügt (u.a. hoher Geräuschpegel im Betriebsraum, Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie diverse nachträgliche Aufbauten). Deutliche Anteile der Systemtechnik weisen ein zum Teil hohes Betriebsalter auf und bedürfen einer Erneuerung. Auf Grund der vorgefundenen baulichen Gegebenheiten ist eine volle Redundanz bei einigen technischen Teilsystemen nicht gegeben. Insbesondere die räumliche Trennung im Sinne eines durchgehenden Brandschutzkonzepts konnte nicht lückenlos umgesetzt werden. Auch bei der Berliner Feuerwehr gibt es einen unabweisbaren Erneuerungsbedarf in technischer und baulicher Hinsicht. So ist u.a. die Ergonomie der Arbeitsplätze (Entlüftung, Abwärme, Geräuschpegel, Beleuchtung, Sonneneinstrahlung) deutlich verbesserungsbedürftig, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 839 4 6. Ist es korrekt, dass das Besondere der „kooperativen Leitstelle“ im Wesentlichen die Nutzung gemeinsamer IT ist? Zu 6.: Die bestehenden Aufgaben der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin sowie der Leitstelle der Berliner Feuerwehr sollen zukünftig von identisch ausgestatteten, multi-funktionalen Leitstellenarbeitsplätzen durchgeführt und von einem gemeinsamen IT-Verfahren (Einsatzleitsystem mit erforderlicher Kommunikationstechnik) unterstützt werden. Dies ermöglicht einen wesentlich höheren Freiheitsgrad in der Besetzung und Nutzung der Leitstellenarbeitsplätze , d.h. die für den Leitstellenbetrieb notwendigen Funktionen werden rechte- und rollenbasiert und unabhängig von der geografischen Position des Arbeitsplatzes bereitgestellt. Dies wird durch die Mandantenfähigkeit des Systems umgesetzt. Diese beinhaltet eine unabhängige Anwendungsumgebung für die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr, so dass die Nutzerinnen und Nutzer eines Mandanten keinen Einblick in die Daten des anderen Mandanten erhalten. Die darunter liegende Systemtechnik wird vereinheitlicht und voll redundant sowohl innerhalb der Standorte Gallwitzallee bzw. Nikolaus -Groß-Weg als auch standortübergreifend (georedundant ) aufgebaut. Dies gewährleistet, dass bei einem Wegfall eines Standortes (Szenario: weder der Betriebsraum noch die Technik sind an einem Standort weiter nutzbar), die Leitstelle kurzfristig in die bestehenden Räumlichkeiten der anderen Behörde verlagert werden kann. Die technischen Voraussetzungen, bestehend aus dem verfügbaren ITVerfahren , aktuellen Daten sowie Arbeitsplätzen, werden dort ständig vorgehalten. Weiterhin besteht die Möglichkeit , abgesetzte Standorte, z.B. Polizeiabschnitte und Feuerwachen, mit einem angepassten Zugang zum System einzubinden, so dass diese besser in die Abläufe integriert werden können. Seitens der Polizei Berlin ist vorgesehen, die heutige Einsatzleitzentrale und das Lagezentrum einschließlich der Landesbefehlsstelle in die zukünftige Kooperative Leitstelle zu integrieren und organisatorisch bei der zukünftigen Direktion Einsatz anzubinden. Darüber hinaus sollen aus Effizienzgründen weitere Dienststellen, die bisher parallel im Dauerdienst Leitstellenfunktionen wahrgenommen haben, in der zukünftigen Kooperativen Leitstelle zusammengeführt werden. Damit verbunden ist auch die Auflösung der Fernmeldebetriebszentralen in den örtlichen Direktionen. Weiterhin ist in Absprache mit der Bundespolizei vorgesehen , die Gemeinsame Leitstelle Bund/ Berlin, die derzeit abgesetzt in der Kruppstraße in Moabit untergebracht ist, in die Kooperative Leitstelle zu integrieren. Durch diese organisatorischen Entscheidungen und die zentrale Unterbringung der Dienststellen an einem Standort können Arbeitsprozesse erheblich verkürzt und derzeitige Schnittstellen beseitigt werden. Die Aufgabenfelder der Kooperativen Leitstelle an der Gallwitzallee umfassen zukünftig somit alle Tätigkeiten der stadtweiten Lagebewertung und -steuerung, die Bewältigung von Einsatzlagen aus besonderem Anlass (einschließlich der Sofortlagen), des Leitstellenbetriebs im Rahmen des Täglichen Dienstes sowie die objektbezogene Administration, Pflege und Sicherstellung des Betriebes der gemeinsamen IT-Systeme und –Verfahren. 7. Inwieweit ist die aktuell laufende Erneuerung des Einsatzleitsystems IGNIS der Berliner Feuerwehr auf eine zukünftige mögliche gemeinsame Leitstelle abgestimmt? Zu 7.: Der seitens der Berliner Feuerwehr eingesetzte Projektleiter für die Kooperative Leitstelle ist parallel mit der Ertüchtigung des Einsatzleitsystems IGNIS* beauftragt worden. Die Berliner Feuerwehr hat die im Zusammenhang mit der zukünftigen Einführung von „IGNIS* Plus“ erarbeiteten Anforderungen zusammengefasst und sieht diese auch für das Einsatzleitsystem der Kooperativen Leitstelle als Mindestvoraussetzungen vor. Erfahrungen aus dem Echtbetrieb von „IGNIS* Plus“ können somit in die Entwicklung des zukünftigen kooperativen Einsatzleitsystems einfließen. * lateinischer Begriff für Feuer, der für den Systemnamen genutzt wurde. 8. Inwiefern wird in Zukunft auch die Polizei dem „Standardisierten Notfallabfrage Protokoll“ der Berliner Feuerwehr unterworfen? Zu 8.: Nach gemeinsamer Analyse des technischen Fachplaners, des Fraunhofer Instituts FOKUS und des Projektleiters der Polizei Berlin bietet der Markt derzeit noch kein ausgereiftes Protokoll für die deutsche Polizei an. Zusammen mit einem Hersteller von standardisierten Notrufabfrageprotokollen, der auch die Berliner Feuerwehr beliefert, hat sich die Polizeidirektion Oldenburg vertraglich bereit erklärt, Anpassungen an einer ersten deutschen Version vorzunehmen und diese zu testen. Die Ergebnisse werden der Projektgruppe nach Abschluss des Probelaufs zur Verfügung gestellt. 9. Inwieweit sollen mit der gemeinsamen Leitstelle auch gemeinsame Einsätze etwa im Bereich von Verkehrsunfällen folgen? Inwieweit sind Änderungen der organisatorischen Eigenständigkeit und Verantwortung von Polizei und Feuerwehr geplant? Zu 9.: Mit dem technischen Fachplaner ist ein Konzept entworfen worden, nachdem das zukünftige Einsatzleitsystem in der Lage sein soll, bei Vorliegen eines bestimmten Einsatzstichwortes einen gemeinsamen Einsatz zu generieren, so dass Einsatzkräfte und – mittel der jeweils anderen Behörde angefordert und Lageinformationen ausgetauscht werden können. Auf diesem Weg soll Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 839 5 eine koordinierte und schnelle Hilfeleistung, beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen, sichergestellt werden. Die rechtliche Zulässigkeit des mandantenübergreifenden Zugriffs auf personenbezogene Daten bei ausgewählten Einsatzstichwörtern wird im Rahmen des noch ausstehenden Datenschutzkonzepts zu prüfen sein. Änderungen der sachlichen Zuständigkeit der beiden Behörden oder deren organisatorische Eigenständigkeit sind nicht Gegenstand der Prüfung. 10. Welchen inhaltlichen Mehrwert sieht der Senat in einer gemeinsam von Berliner Feuerwehr, Krankentransportunternehmen , Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen betriebenen Krankentransportleitstelle? 11. Welche Initiativen hat der Senat nach dem 31. August 2012 (vgl. RN 0602) unternommen, um eine gemeinsam von Berliner Feuerwehr, Krankentransportunternehmen und Krankenkassen betriebene Krankentransportleitstelle zu errichten? 12. Sieht der Senat mit diesen Bemühungen die an ihn gerichtete Erwartung des Berliner Abgeordnetenhauses (vgl. Drs. 17/0362 Nr. 3) und des Rechnungshofes (vgl. Drs. 16/4164 Nr. 109) sich für eine solche Leitstelle einzusetzen als erfüllt an? Zu 10 - 12.: Nach § 8 Absatz 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Berlin (RDG) in der Fassung vom 8. Juli 1993 sollten die Einsätze des Krankentransportes von der Krankentransportleitstelle gelenkt werden, die der Leitstelle der Berliner Feuerwehr angeschlossen ist. Nach Absatz 3 konnte die für den Rettungsdienst zuständige Senatsverwaltung den Anschluss aller (auch der privaten) Aufgabenträger des Rettungsdienstes nach pflichtgemäßem Ermessen verlangen. Das sollte allerdings erst nach Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschehen. Fernziel des Gesetzgebers war die zentrale Steuerung aller Krankentransporte . Dieses Ziel hat der Gesetzgeber mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes vom 24. Juni 2004 aufgegeben. Als Konsequenz der gesetzgeberischen Festlegung, den Krankentransport in privatrechtlicher Form durchführen zu lassen, wurde die Entscheidung über die Einrichtung einer zentralen Krankentransportleitstelle in die Hände der beteiligten Aufgaben- und Kostenträger gelegt. Auf die gesetzliche Festschreibung eines Anschlusszwangs privater Krankentransportunternehmen an eine zentrale Leitstelle hat der Gesetzgeber wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken im Hinblick auf Artikel 12 des Grundgesetzes verzichtet. So kann gemäß § 8 Absatz 2 RDG für die Lenkung des Krankentransportes nach wie vor eine Krankentransportleitstelle eingerichtet werden, die mit der Leitstelle der Berliner Feuerwehr räumlich und technisch verbunden werden kann. Dies hängt aber allein vom Willen der beteiligten Aufgaben- und Kostenträger ab, der Senat hat hier keine Regelungsbefugnis mehr. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat, um den Erwartungen des Abgeordnetenhauses und des Rechnungshofs von Berlin zu entsprechen, am 12. September .2011 in einer Sitzung des Beirats für den Rettungsdienst die Einrichtung einer Krankentransportleitstelle ausführlich erörtert. Beteiligt waren insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen , der Verbände der Ersatzkassen und der privaten Krankenversicherungen sowie des Landesverbandes Private -Rettungsdienste-Berlin e. V., als auch Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Feuerwehr und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst der Sanitätsorganisationen im Land Berlin. Die fachliche Diskussion dieses Themas im Beirat für den Rettungsdienst erschien zweckmäßig, da es gemäß § 8a Absatz 2 RDG Aufgabe ist, das für den Rettungsdienst zuständige Senatsmitglied in grundsätzlichen Fragen einer leistungsfähigen, fachgerechten und wirtschaftlichen Durchführung des Rettungsdienstes zu beraten. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat im Verlauf der Erörterung die Erwartungen des Abgeordnetenhauses und des Rechnungshofs dargestellt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die beteiligten Kosten- und Aufgabenträger auf der Grundlage von § 8 RDG unterstützen würde, wenn diese die Einrichtung einer Krankentransportleitstelle für erforderlich hielten. Sowohl die Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassenverbände als auch des Landesverbandes PrivateRettungsdienste -Berlin e. V. sahen hierfür jedoch keinen Bedarf. Die in der Sache entscheidenden Aufgaben- und Kostenträger sind gemeinsam zu der Auffassung gelangt, auch unter wirtschaftlichen oder qualitativen Gesichtspunkten keine Krankentransportleitstelle einzurichten. Der Senat hat mit dieser Beiratsbefassung den ihm nach der RDG-Novelle vom 24. Juni 2004 verbliebenen Handlungsspielraum ausgeschöpft. 13. Wie viele Leitstellen von Krankentransportunternehmen zur Disposition von Krankentransportern gibt es in Berlin? Zu 13.: Wer Krankentransport betreibt, bedarf nach § 3 Absatz 1 RDG der Genehmigung, die vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erteilt wird. Nach Ziffer 3 der Nebenbestimmungen dieser Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten muss jedes Krankentransportunternehmen eine Auftragsannahme haben, die während der Betriebszeit ständig mit einem qualifizierten Mitarbeiter besetzt ist. 14. Inwieweit hat der Senat geprüft, ob eine Übernahme des beispielsweise in München eingesetzten Programmes IVENA („Interdisziplinärer Versorgungskapazitäten -Nachweis“) – also eine Vernetzung von Krankenhäusern und Leitstelle des Rettungsdienstes zur besseren Koordination freier Kapazitäten – für Berlin möglich wäre? Wenn ja: welche Ergebnisse hatte diese Prüfung? Wenn nein: wieso nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 839 6 Zu 14.: Der Senat hat eine Übernahme des IVENAProjektes mit dem Ergebnis geprüft, dass eine Einführung und Anwendung des Projektes befürwortet wird. Dazu sind Ausführungen im Krankenhausplan 2016 enthalten und Entscheidungen mit dem Beschluss zum Haushalt 2016/2017 vorgesehen. Berlin, den 03. September 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2015)