Drucksache 17 / 16 840 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2015) und Antwort Berliner Feuerwehr: Einsatzkonzept 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird der Senat das im Feuerwehrbericht 2014 angekündigte Einsatzkonzept 15 (EK 15) vorlegen? In welchem Erarbeitungsstadium befindet sich dieses und wann werden Parlament und Öffentlichkeit informiert? Zu 1.: Das Projekt Einsatzkonzept 15 (EK 15) befindet sich in der abschließenden Projektphase. Der Ergebnisbericht wird derzeit durch die Projektleitung gefertigt und durch die Berliner Feuerwehr spätestens Ende 2015 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorgelegt, so dass Öffentlichkeit und Parlament voraussichtlich im ersten Quartal 2016 informiert werden können. 2. Ist es zutreffend, dass – wie im Feuerwehrbericht 2014 (S. 47) berichtet – als Basis der Berechnungen für Personalfaktor sowie Fahrzeug- und Funktionsverteilung ein Schutzziel im Rettungsdienst mit einer Hilfsfrist von 10 Minuten statt bisher 8 Minuten gewählt wurde? Wenn ja: wann wurde eine neue Schutzzielvereinbarung getroffen und wann hat der Senator diese Entscheidung der Öffentlichkeit und dem Parlament mitgeteilt? Wenn nein: Wann ist mit einer Entscheidung über eine neue Schutzzielvereinbarung zu rechnen? Zu 2.: Ja, im Rahmen des EK 15 wurden Vorschläge für neue Schutzziele durch die Berliner Feuerwehr entwickelt , die sich an den Schutzzielen anderer Kommunen orientieren und damit auch eine Vergleichbarkeit ermöglichen . Diese wurden dem Senator für Inneres und Sport vorgestellt. Eine Entscheidung über eine neue Schutzzielvereinbarung steht noch aus, da für den Bereich des Rettungsdienstes ein externes Gutachten beauftragt wurde, welches sich eben auch mit der Fragestellung der künftigen Schutzziele befasst. 3. Ist es zutreffend, dass sich – wie im Feuerwehrbericht 2014 (S. 47) berichtet - für die Einhaltung der aktuellen Schutzziele im Rettungsdienst ein finanzieller Mehraufwand von 17 Millionen Euro pro Jahr ergibt? Wenn ja: wie schlüsselt sich dieser Mehraufwand auf Personal-, Sach- und Investitionskosten auf? (Bitte Investitionen zusätzlich nach Wagen, Wachen und sonstigen Bedarfen aufschlüsseln) Inwieweit wurde diese notwendigen Mehrausgaben im vom Senat dem Abgeordnetenhaus vorgelegten Haushaltsplan 2016/2017 berücksichtigt ? Zu 3.: Eine Entscheidung über eine neue Schutzzielvereinbarung steht noch aus, insofern wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Bei dem im Jahresbericht genannten Mehraufwand handelt es sich um eine grobe Schätzung der Berliner Feuerwehr. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016/ 2017 wurden Mehraufwände in Hinblick auf das gesteigerte Einsatzaufkommen und die Einhaltung der Schutzziele grundsätzlich berücksichtigt. 4. Wann ist mit der Einführung eines neuen Dienstplanes unter Berücksichtigung einer einheitlichen, reduzierten Wochenarbeitszeit von 44h im Rettungsdienst zu rechnen und welche Auswirkungen auf den Personalbedarf der Berliner Feuerwehr hat diese Reduktion? Inwieweit ist diese Maßnahme im vom Senat dem Abgeordnetenhaus vorgelegten Haushaltsplan 2016/2017 berücksichtigt ? Zu 4.: Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr, die ausschließlich im Rettungsdienst eingesetzt sind, arbeiten bereits jetzt mit einer Wochenarbeitszeit von 44 Stunden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 840 2 5. Welche Planungen für Änderungen in der Fahrzeug - und Funktionsverteilung gibt es im EK 15 oder auch in anderen Planungszusammenhängen der Berliner Feuerwehr aktuell und wann ist jeweils mit einer Umsetzung zu rechnen? Zu 5.: Die Planungen für eine Änderung der Fahrzeug - und Funktionsverteilung werden derzeit bei der Berliner Feuerwehr erarbeitet und danach mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgestimmt. Insofern können sich hier noch Veränderungen ergeben. Sicher ist, dass zum 01.12.2015 sechs weitere Rettungswagen (RTW) der Hilfsorganisationen sowie drei zusätzliche RTW der Feuerwehr in Dienst genommen werden. Berlin, den 03. September 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2015)