Drucksache 17 / 16 842 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2015) und Antwort Themenbezogene Informationsveranstaltungen zu „Linksextremismus“ an Berliner Gymnasien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Beträge beliefen sich jeweils jährlich seit dem Jahr 2010 die Kosten für das Projekt „Wissen und Bildung als Schutzfaktor gegen Linksextremismus“, das der Polizeiliche Staatsschutz in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz an Berliner Gymnasien in Form einer Themenbezogenen Informationsveranstaltung (TIV) anbietet und welche Summe ist laut Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 dafür vorgesehen? (Bitte Titel, Kapitel und Summe angeben) Zu 1.: Es sind lediglich Personalkosten entstanden. Diese Ausgaben sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die benannten Behörden eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. 2. Wie viele Mitarbeiter*innen des Polizeilichen Staatsschutzes und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung II (Verfassungsschutz) waren jeweils in den Jahren seit 2010 in die Durchführung der TIV eingebunden ? Zu 2.: Das Präventionsprojekt „Wissen und Bildung als Schutzfaktor gegen Linksextremismus“ wurde durch jeweils eine Dienstkraft der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II, sowie des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt (LKA) Berlin erstellt und den dafür vorgesehenen Schulen angeboten. 3. Ist die Teilnahme an der TIV für Schüler*innen freiwillig oder verpflichtend? Zu 3.: Die Entscheidung, ob und in welcher Form das Projekt an der jeweiligen Schule durchgeführt wird, obliegt grundsätzlich der jeweiligen Schulleitung. Die Durchführung dieser „Themenbezogenen Informationsveranstaltungen (TIV)“ ist innerhalb des regulären Schulunterrichts geplant. 4. Wie viele TIV mit jeweils wie vielen teilnehmenden Schüler*innen haben Staatsschutz und Verfassungsschutz an welchen Gymnasien in den Jahren seit 2010 durchgeführt ? (Bitte eine Einzelaufstellung nach Anzahl, Jahr, Gymnasium, Anzahl der Teilnehmer*innen) Zu 4.: Das Projekt war als Angebot an insgesamt 15 Schulen (Gymnasien) in den Bezirken FriedrichshainKreuzberg , Mitte und Prenzlauer Berg als Ortsteil des Bezirkes Pankow gedacht und wurde den Schulleitungen mit Schreiben vom 8. September 2010 bekannt gemacht. Es erfolgte keine Resonanz von den angeschriebenen Schulen, sodass bis zum heutigen Tag keine TIV zu diesem Projekt durchgeführt worden ist. 5. Welchen zeitlichen Umfang hat die TIV in Minuten ? Zu 5.: Gemäß Konzept sind zwei Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 842 2 6. Welche Veranstaltungsinhalte werden den Schüler *innen im Rahmen der TIV mit welchen genauen Methoden (Präsentation, Rollenspiel etc.) im Einzelnen vermittelt ? (Bitte Lehrplan bzw. Ablaufplan, etc. im Original beifügen.) Zu 6.: Das Konzept sieht vor, dass die erste Unterrichtseinheit durch eine Dienstkraft der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II, gehalten werden soll und beinhaltet folgende Themen:  Ideologie des Linksextremismus  Personenpotenzial  Linksextremistische Gruppierungen  Ziele und Aktionsformen des Linksextremismus. Die zweite Unterrichtseinheit soll durch eine Dienstkraft des Polizeilichen Staatsschutzes gehalten werden mit folgenden Themen:  Begriffe und Merkmale des Linksextremismus  Erarbeiten des Begriffs der „Freiheitlichen demokratischen Grundordnung“  Befassung mit ausgewählten Grundrechten (insbesondere Versammlungsfreiheit)  Aufzeigen der Grenze zwischen erlaubtem Protest und Gewaltstraftaten  Gewaltstraftatbestände und ihre Begehungsweisen  Konsequenzen durchgeführter Gewaltstraftaten  Medien der „linken Szene“. Die TIV sollte auch auf aktuelle Vorfälle eingehen und muss daher nicht alle genannten Themen beinhalten. Sie kann vielmehr nach Themen, Wünschen und Bedürfnissen der Schule, des Lehrpersonals oder der Schülerschaft ausgerichtet werden, soll aber den Schwerpunkt linksextremistischer Gewaltstraftaten beibehalten. Folgende Methoden sollen bei der TIV angewendet werden:  Vorträge vor der Klasse  Erteilen von Arbeitsaufträgen an die Schülerschaft mit anschließender Vorstellung oder Diskussion  Sammlung von Fragen und Ideen der Schülerschaft sowie deren Aufarbeitung und Erläuterung. 7. Erstellt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport regelmäßige eigene Evaluationen der TIV? (Falls ja, bitte gegebenenfalls im Original anfügen.) Zu 7.: Die Angebote der Polizei Berlin trafen bei den angefragten Schulen auf keine Resonanz. Eine Evaluation hat daher nicht stattgefunden. 8. Nach welchen Kriterien wird die TIV nur an Gymnasien angeboten? Zu 8.: In der Konzeptionsphase wurde festgelegt, dass das Projekt zunächst nur den Gymnasien in den unter 4. benannten Bezirken beziehungsweise Ortsteilen angeboten wird, um der Komplexität der Thematik zielgruppenorientiert zu entsprechen. Daher wurden die TIV auch erst ab Klassenstufe 9 konzipiert. 9. Wie bewertet der Senat die Erfolge und Auswirkungen der TIV hinsichtlich ihrer Zielsetzung „weitere linkspolitisch motivierte Gewaltstraftaten zu verhindern und vorzubeugen“ bzw. eine „Nachwuchsgewinnung für linksextremistische Bestrebungen“ einzudämmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Bericht „Politisch Motivierte Kriminalität 2014 in Berlin“ die Zahl der von der Polizei so kategorisierten Fälle im Phänomenbereich links von 821 (2010) auf 1.350 Fälle (2014) und laut Verfassungsschutzberichte das sogenannte „linksextremistische Personenpotenzial“ von 2.260 (2010) auf 2.560 (2014) angestiegen sein sollen? Zu 9.: Mögliche Auswirkungen auf die Lageentwicklung können nicht bewertet werden, da das Angebot durch die angeschriebenen Schulen bisher nicht in Anspruch genommen wurde und insofern auch keine entsprechenden TIV durchgeführt wurden. Berlin, den 01. September 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2015)