Drucksache 17 / 16 844 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2015) und Antwort Können blinde Menschen in Berlin ohne Diskriminierung Blut spenden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Können in Berlin blinde Menschen (unabhängig vom Grad ihrer vorhandenen Sehkraft) Blut spenden oder werden, - wie z.B. in Baden-Württemberg bekannt geworden -, in der Praxis Grenzen gesetzt und damit Blutspendewillige auf Grund ihrer Behinderung abgewiesen? 2. Falls es Ausgrenzungen gab oder gibt, wie sehen diese mit welcher Begründung aus? Zu 1. und 2.: Grundsätzlich besteht in Berlin die Möglichkeit für blinde Menschen, Blut zu spenden. Lediglich bei dem Blutspendedienst Haema AG ist dies nicht möglich . Die Firma legt folgende ärztliche Begründung für ihr zurückhaltendes Verhalten hinsichtlich der Zulassung u. a. von blinden/stark sehbehinderten Spendern dar: In etwa 1 % aller Blutspenden treten Komplikationen, in der Regel Kreislaufreaktionen, auf, die in Folge der Spende zu kurzzeitigem Bewusstseinsverlust, zu Desorientierung sowie zu Stürzen und infolge dessen zu Verletzungen bei der Spenderin oder beim Spender führen. Gerade bei Spenderinnen und Spendern mit einer körperlichen Beeinträchtigung wie z. B. Blindheit/starker Sehbehinderung wird die Gefahr noch größerer Komplikationen seitens des Blutspendedienstes vermutet und führt zum Ausschluss der Spenderin bzw. des Spenders mit dem Ziel, dass die Blutspende für die Spenderin bzw. den Spender kein unangemessen hohes Risiko darstellt. 3. Gibt es den von allen BlutspenderInnen zu beantwortenden Fragebogen auch in Brailleschrift? 4. Wenn nein, sieht der Senat hier einen Handlungsbedarf ? Zu 3. und 4.: Nach Auskunft der ortsansässigen Blutspendedienste gibt es aktuell keine Fragebögen in Brailleschrift . Ein Blutspendedienst verfügte in der Vergangenheit darüber, stellte dessen Verwendung jedoch aufgrund der zu geringen Nachfrage wieder ein. Konkrete Interessenbekundungen von blinden/stark sehbehinderten Menschen an einer Blutspende stellen nach Aussage der Blutspendedienste lediglich Einzelfälle dar. Trotz der geringen Fallzahlen/Nachfrage ist der Senat der Auffassung, dass die Fragebögen auch in Brailleschrift vorliegen sollten. So kann die Gleichstellung von blinden/stark sehbehinderten Menschen befördert werden. Berlin, den 07. September 2015 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2015)