Drucksache 17 / 16 845 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2015) und Antwort Fachkräfteanteil in stationären Pflegeeinrichtungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer erfasst wann jährlich in Berlin den Fachkräfteanteil in den stationären Pflegeeinrichtungen und wann erfolgte durch wen die letzte Zusammenfassung und Auswertung? (Bitte Anzahl der Einrichtungen und der davon zuletzt erfassten) 2. Wie hat sich seit 2010 der Fachkräfteanteil in den stationären Pflegeeinrichtungen entwickelt und wie viele und welche Einrichtungen hatten bzw. haben eine Quote von unter 50%? (Bitte Angabe der Einrichtungen mit Trägerschaft) Zu 1. und 2.: Die Heimaufsicht fordert zum 15.10. eines jeden Jahres die Einrichtungsträger sämtlicher stationärer Pflegeeinrichtungen auf, den Personalbestand aller zur Pflege und Betreuung eingesetzter Personen mitzuteilen , um auf diesem Wege die Realisierung der den Einrichtungsträgern obliegenden Anzeigepflicht nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 Wohnteilhabegesetz (WTG) gebündelt und möglichst unbürokratisch sicherzustellen. Dem kommen die Einrichtungsträger nach. Aufgrund der Stichtagsmitteilungen nimmt die Heimaufsicht je Einrichtung auch eine einzelfallbezogene Überprüfung der Einhaltung der maßgeblichen Fachkraftquote vor. Zusätzlich wird durch die Heimaufsicht die Einhaltung der Fachkraftquoten in unregelmäßigen Abständen im Rahmen von Regelprüfungen und anlassbezogenen Prüfungen überprüft. Dabei wird keine gesonderte Erfassung nur von Pflegefachkräften vorgenommen. In die Bestimmung der Fachkraftquote werden nämlich - wie bundesweit üblich - sämtliche eingesetzten Kräfte der Pflege und Betreuung einbezogen, sowohl die aus dem Bereich der Pflege als auch den Bereichen der Therapie und sozialen Betreuung. Wie der Einrichtungsträger das Pflege- und Betreuungspersonal auf die Bereiche Pflege, Therapie und soziale Betreuung verteilt, obliegt nach den geltenden Regelungen seiner eigenen Verantwortung. Die Ergebnisse der einzelfallbezogenen heimordnungsrechtlichen Überprüfungen der Fachkraftquoten werden nicht in einer zentralen Liste hinterlegt. Die Heimaufsicht führt somit keine zentrale Liste über die langjährige Entwicklung des Fachkräfteanteils bzw. der Einhaltung der Fachkraftquoten in den stationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin. Dennoch kann festgestellt werden, dass die heimaufsichtlichen Prüfungen der Personalausstattung in den stationären Pflegeeinrichtungen in den letzten Jahren nur in wenigen Fällen temporäre Unterschreitungen der Fachkraftquoten ergeben haben. In diesen Fällen wurde bei den Einrichtungsträgern bislang erfolgreich auf eine Erfüllung hingewirkt, indem die Heimaufsicht den betroffenen Einrichtungsträger angehört, ihn beraten und aufgefordert hat, diesen Mangel durch geeignete personelle Maßnahmen wie etwa Neueinstellungen von Personal zeitnah zu beheben. Ferner überprüfen die Pflegesatzparteien (Pflegekassen und Träger der Sozialhilfe) regelmäßig im Rahmen von Pflegesatzverfahren nach den §§ 84 und 85 SGB XI sowie bei aktuellen Beschwerden die Personalausstattung und Fachkraftquote aller stationären Pflegeeinrichtungen auf die Einhaltung der in den Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI vereinbarten Personalschlüssel. Die Prüfungen der Personalausstattung in den stationären Pflegeeinrichtungen haben nur in wenigen Fällen Unterschreitungen der Fachkraftquoten ergeben. In diesen Fällen wurde bei den Einrichtungsträgern bislang erfolgreich auf eine Erfüllung hingewirkt. Bei Einrichtungen, die die Fachkraftquote nicht erfüllen, erfolgt eine Anhörung des Einrichtungsträgers durch die Kostenträger, um schnellstmöglich die Einhaltung der Fachkraftquote zu erreichen. Es wird auch auf die Möglichkeit von Kürzungen der vereinbarten Pflegevergütung im Rahmen des § 115 Abs. 3 SGB XI hingewiesen. Die Entwicklung der Personalausstattung wird bei diesen Einrichtungen engmaschig fortlaufend überprüft. Der Fachkräfteanteil in stationären Pflegeeinrichtungen wird auch hier nicht zusammenhängend statistisch erfasst und ausgewertet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 845 2 Im Ergebnis kann gegenwärtig keine zusammenfassende statistische Aussage über die Entwicklung des Fachkräfteanteils bzw. der Einhaltung der sog. Fachkraftquote in den stationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin getroffen werden. Die Heimaufsicht wird künftig die im Rahmen ihrer Prüfungen festgestellten Fachkraftquoten in stationären Pflegeeinrichtungen - beginnend mit dem Jahr 2015 - statistisch zentral erfassen und auswerten. 3. Hat der Senat zur Kenntnis genommen, dass Betriebsräte von Pflegeeinrichtungen zunehmend auf eine Unterversorgung mit Pflegefachkräften aufmerksam machen , wie von ver.di bekannt gemacht wurde? Zu 3.: Der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales liegen aktuell Hinweise von ver.di vor, wonach in Pflegeeinrichtungen die Fachkraftquote zeitweise nicht erfüllt, teilweise sogar dauerhaft unterschritten wird. Dies kann durch die Heimaufsicht nicht nachvollzogen werden. Im Rahmen ihrer Prüfungen und Beratungen nach dem WTG hat die Heimaufsicht zwar festgestellt, dass es zunehmend schwieriger geworden ist, freie Stellen zeitnah zu besetzen. Bislang konnte jedoch keine längerfristige bzw. dauerhafte Unterschreitung der Fachkraftquoten festgestellt werden, die der Anwendung eines ordnungsrechtlichen Zwangsmittels nach dem WTG bedurft hätte. 4. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat und welche Maßnahmen plant er? Zu 4.: Der Berliner Senat hat bereits 2011 mit der Einführung der Berliner Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive „Für ein gutes Leben im Alter in Berlin“ und der Initiierung des Bündnisses zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege im Frühjahr 2013 deutlich gemacht, sich mit den demographischen Herausforderungen der Fachkräftesicherung in der Pflege intensiv zu beschäftigen. Der Senat führt seit einigen Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungssituation und zur zukünftigen Fachkräftesicherung in der Pflege durch. Seit 01.01.2014 erfolgt eine Finanzierung der Praxisanleitung im Rahmen der Altenpflegeausbildung in den vollstationären Pflegeeinrichtungen, seit 01.01.2015 auch in den ambulanten Pflegeeinrichtungen. Im Jahr 2014 wurde die Kampagne „Gepflegt in die Zukunft“ zur Aufwertung des Altenpflegeberufes und zur Steigerung der Ausbildungszahlen erfolgreich durchgeführt. Die Webseite der Kampagne wird noch bis Dezember 2015 betrieben. Die Ausbildungszahlen in der Altenpflege sind in Berlin seit 2005 jährlich angestiegen. Dabei sind die Anstiege der Zahlen seit 2011 insbesondere auf die Aktivitäten im Rahmen der Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive „Für ein gutes Leben im Alter in Berlin!“ zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege in Berlin zurückzuführen. Berlin, den 07. September 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2015)