Drucksache 17 / 16 850 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 21. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2015) und Antwort Neubesetzung der Stelle der/s Landespsychiatriebeauftragten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist die Stelle des Landesbeauftragten für Psychiatrie vakant und seit wann wusste der Senat von der Beendigung der Tätigkeit des bisherigen Landesbeauftragten ? 2. Warum erfolgte die Ausschreibung der Stelle erst Ende Juni 2015? 3. Hat sich das Profil der Anforderungen, Aufgabenstellungen und erwarteten Qualifikationen der Stellenbesetzung mit der jetzigen Ausschreibung im Vergleich zur letzten verändert und wenn ja, in welcher Hinsicht und warum? Zu 1. bis 3.: Das Aufgabengebiet „Leitung des Referats Psychiatrie, Sucht und Gesundheitsvorsorge; zugleich Landesbeauftragte/Landesbeauftragter für Psychiatrie“ ist seit dem 01.02.2015 vakant. Das Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers war ungeplant. Die Beendigung der Tätigkeit des bisherigen Stelleninhabers wurde mit dem Zugang des Rentenbescheides vom 22.12.2014 in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales am 05.01.2015 bekannt. Unter Beachtung des zu diesem Zeitpunkt gültigen Senatsbeschlusses – einen Personalbestand für die Berliner Verwaltung von 100.000 Vollzeitäquivalente (VZÄ) anzustreben – musste zunächst eine Entscheidung über die Nachbesetzung getroffen werden. Das Aufgabengebiet war bisher mit einem Tarifbeschäftigten besetzt. Da die Stellenausschreibung auch für verbeamtete Dienstkräfte geöffnet werden sollte, war zuvor eine Dienstpostenbewertung erforderlich. Darüber hinaus war das Anforderungsprofil zu aktualisieren. Die Aufgabenstellung hat sich nicht geändert. Das Anforderungsprofil wurde zum einen entsprechend des MasterAnforderungsprofils für Führungskräfte (Referatsleiterinnen und Referatsleiter) aktualisiert, zum anderen wurden die erwarteten Qualifikationen (Studienabschlüsse) konkretisiert . Darüber hinaus wurden die formalen Anforderungen um die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für beamtete Dienstkräfte ergänzt. An den vorgenannten Maßnahmen sowie an der Stellenausschreibung waren jeweils die Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretungen zu wahren, so dass eine Veröffentlichung der Stellenausschreibung erst Ende Juni 2015 erfolgen konnte . 4. Wie viele Bewerbungen sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingegangen und wie viele davon entsprechen formal dem geforderten Profil? (Bitte mit Angabe, wie viele davon sind Frauen, Menschen mit Behinderungen w/m bzw. Menschen mit Migrationshintergrund m/w? Zu 4.: Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind insgesamt 12 Bewerbungen (davon 5 Bewerbungen von Frauen und 7 Bewerbungen von Männern) eingegangen. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen liegen nicht vor. Soweit dies aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht , hat sich eine Bewerberin mit Migrationshintergrund beworben. Die Vorauswahl ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine Aussage, wie viele Bewerberinnen und Bewerber dem formal geforderten Profil entsprechen, ist derzeit nicht abschließend möglich . Hierzu muss u. a. Einsicht in Personalakten genommen werden, die bisher noch nicht vollständig vorliegen. Darüber hinaus sind die Beschäftigtenvertretungen an der Vorauswahl zu beteiligen. 5. Bis wann werden durch wen Einstellungsgespräche geführt und bis wann soll eine Entscheidung fallen? 6. Inwieweit wurde bzw. wird der Psychiatriebeirat bei der Entscheidungsfindung einbezogen und falls nicht, warum nicht? Zu 5. und 6.: Die strukturierten Auswahlgespräche können erst nach einer abgeschlossenen Vorauswahl terminiert werden. Eine Aussage ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Psychiatriebeirat wird bei der Entscheidungsfindung nicht einbezogen, da es für eine Beteiligung keine rechtliche Grundlage gibt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 850 2 7. Wer hat in der Übergangszeit bis zur Neubesetzung die Aufgaben des Landesbeauftragten wahrgenommen bzw. nimmt diese wahr? Zu 7.: In der Übergangszeit und bis zur Nachbesetzung der Stelle nimmt der Abteilungsleiter der Abteilung Gesundheit die vakante Referatsleitung in Personalunion wahr. Berlin, den 07. September 2015 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2015)