Drucksache 17 / 16 851 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 21. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2015) und Antwort Wie bewertet der Senat den „Aufbauplan zur Qualitätssicherung der Berliner Musikschulen“ des Musikschulbeirats? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den vom Musikschulbeirat am 24. Juni 2015 beschlossenen „Aufbauplan zur Qualitätssicherung der Berliner Musikschulen“? 2. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dieser Bewertung? Welche konkreten Handlungsschritte erwägt der Senat hierzu noch im Rahmen dieser Legislaturperiode , also auch bezüglich des zu beschließenden Haushalts 2016/17? 3. Welche weiterführenden Handlungsschritte sieht er hierzu über die Legislaturperiode hinaus? Zu 1. - 3.: Nach Nummer 2 Absatz 1 der Ausführungsvorschriften über die Aufgaben und die Tätigkeit des Beirats für die Berliner Musikschulen (AV Musikschulbeirat ) vom 21.01.2014 berät der Musikschulbeirat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Angelegenheiten des Musikschulwesens. Wesentliche Bestandteile des Beschlusses des Musikschulbeirates vom 24.06.2015 betreffen die Bezirke als Träger der Musikschulen und als Dienst- und Fachaufsicht für die Musikschulen. Daher wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Vorlage mit den für Weiterbildung und Kultur zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten in der nächsten Sitzung des Steuerungsgremiums zur gemeinsamen Wahrnehmung bildungspolitischer Verantwortung von Senat und Bezirken beraten. 4. Ist der Senat bereit, die im Aufbauplan vorgeschlagene Erstellung eines vergleichenden Gutachtens über die Möglichkeiten einer Reorganisation der Berliner Musikschulen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage in Auftrag zu geben, insbesondere zur Prüfung, ob Aufbau- und Ablauforganisation , Personal-/ Ressourcensteuerung, Ressourcenverantwortung und Leistungserbringung für Berliner Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer zu verändernden Rechtsträgerschaft optimiert werden können? Zu 4.: Das Gutachten, dessen Beauftragung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erwartet wird, betrifft in wesentlichen Teilen die bezirklichen Zuständigkeiten. Hinsichtlich der Rechtsträgerschaft der Musikschulen ist abzuwarten, ob die Bezirksverwaltungen bereit sind, eine solche Abwägung vorzunehmen. Daher wird auch diese Frage Gegenstand der Beratung des Steuerungsgremiums am 18.09.2015 sein. Anschließend wäre, eine Vereinbarung vorausgesetzt, der Hauptausschuss zu unterrichten. 5. Ist der Senat bereit, nach sechs Jahren lähmender Blockadehaltung (der Abschlussbericht der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen wurde im Juli 2009 vorgelegt!) in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Bezirken endlich konkrete und nachhaltige Schritte zur Sicherung von zukunftsfähigen Musikschulen in öffentlicher Verantwortung vorzunehmen? Zu 5: Weder Lähmungserscheinungen noch eine Blockadehaltung können hier festgestellt werden. Vielmehr wurde u.a. der Bezirksplafonds 2016 durch die Senatsverwaltung für Finanzen in der Position „Freie Mitarbeiter “ im Zuge einer Neuberechnung zwischenzeitlich an die Ist-Ausgaben 2014 angepasst. Im Rahmen der Fortschreibung 2017 ist eine Anpassung an die Ist-Ausgaben Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 851 2 2015 vorgesehen. Damit fließen alle zusätzlichen Honorarausgaben , die die Musikschulen im Zuge der vom Abgeordnetenhaus gewünschten Angebotserweiterung geleistet haben, plafondserhöhend und somit dauerhaft in die Zuweisung ein. Aus Sicht des Senats spricht die Leistungsfähigkeit der Berliner Musikschulen, die u.a. in einem bundesweit überdurchschnittlichen Versorgungsgrad an Musikschulen zum Ausdruck kommt, gegen jeden Zweifel an der Zukunftsfähigkeit dieser bezirklichen Einrichtungen. Berlin, den 07. September 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2015)