Drucksache 17 / 16 852 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 21. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2015) und Antwort Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen Landesverrats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. War das Land Berlin in die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen Journalisten von Netzpolitik.org involviert? Zu 1.: Am 30. März 2015 wurde durch die Poststelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) eine EMail an das Landeskriminalamt Berlin übersandt, die als Anlage eine auf den 25. März 2015 datierte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Veröffentlichung von teilweise als „vertraulich/geheim“ eingestuftem Material in dem Internetblog „netzpolitik.org“ enthielt. Durch das zuständige Dezernat in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des LKA Berlin wurde die Strafanzeige aufgrund des angezeigten Sachverhalts noch am 1. April 2015 der originär zuständigen Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof übersandt. Mit Datum vom 16. April 2015 erstattete das BfV, wiederum per E-Mail, aber in diesem Fall direkt an den Polizeilichen Staatsschutz gesandt, eine zweite Strafanzeige wegen neuerlicher, anderer Veröffentlichungen von als „geheim“ eingestuftem Material auf der in Rede stehenden Internetplattform „netzpolitik.org“. Das Schreiben wurde an das zuständige Kommissariat des Polizeilichen Staatsschutzes weitergeleitet und nach Eingang dort am 17. April 2015 ebenfalls an die Generalbundesanwaltschaft zum bestehenden Vorgang übersandt. 2. Liegen gegen den Bundesjustizminister Strafanzeigen bei den Berliner Ermittlungsbehörden wegen der Ermittlungen bzw. Einstellung des Verfahrens wegen Landesverrats gegen die Journalisten von Netzpolitik.org vor? Wenn ja, sind Ermittlungsverfahren bei der Berliner Staatsanwaltschaft dazu eröffnet worden? Ggf. wegen welcher Vorwürfe und auf welcher Grundlage kam es zur Eröffnung der Ermittlungsverfahren? Zu 2.: Gegen den Bundesjustizminister sind bei der Staatsanwaltschaft Berlin bislang mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen erstattet und demgemäß im JsRegister eingetragen worden, mit denen der Vorwurf erhoben wird, Herr Maas habe im August 2015 durch Einflussnahme auf das seinerzeit gegen Journalisten von Netzpolitik.org beim Generalbundesanwalt geführte Ermittlungsverfahren die Tatbestände der Strafvereitelung im Amt (§ 258 a Strafgesetzbuch) und/ oder der Rechtsbeugung (§ 339 Strafgesetzbuch) erfüllt. Die Prüfung des Anfangsverdachts dauert an. Berlin, den 08. September 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2015)