Drucksache 17 / 16 858 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 21. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2015) und Antwort Giftköder gefunden – was nun? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Funde von sogenannten Giftködern sind dem Senat seit 2011 bekannt? Zu 1.: Dem Senat liegen dazu keine gesicherten Daten vor. Eine aktuelle Abfrage der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter (VetLeb) und der Polizei ergab, dass auch dort keine systematische und statistisch belastbare Erfassung gemeldeter Funde erfolgt. Die meisten VetLeb berichten über vereinzelte Verdachtsmeldungen, die sich überwiegend nicht bestätigten. 2. Welches Vorgehen rät der Senat den Findern von Giftködern? Zu 2.: Illegale, verdächtige Köderauslagen sollten möglichst nicht in der Öffentlichkeit belassen werden. Vor Entfernung ist es sinnvoll, den Auslageort für eine spätere Beweisführung zu fotografieren. Im Falle eines dringenden Verdachtes sollte die Finderin oder der Finder den Fund bei der Polizei oder beim örtlich zuständigen Ordnungsamt anzeigen und zur Einleitung weitergehender Untersuchungen abgeben. Selbstredend ist zu verhindern, dass ein mitgeführter Hund am Fundort Zugang zum Köder erlangt. Die Aufnahme des verdächtigen Köders zur Abgabe bei der Polizei oder dem Ordnungsamt sollte unter Beachtung des persönlichen Schutzes mit Handschuhen und sehr vorsichtig erfolgen. Hat ein Hund einen verdächtigen Köder aufgenommen , sollte schnellstmöglich ein praktizierender Tierarzt aufgesucht werden. 3. Werden womöglich gifthaltige Köder zum Zwecke der Spurensicherung von der Polizei, den Veterinär- oder auch den Ordnungsämtern entgegengenommen und untersucht ? Zu 3.: Die Polizei Berlin und die Ordnungsämter gewährleisten in ihrem Verantwortungsbereich die konsequente Verfolgung von Straftaten und treffen erforderlichenfalls die damit verbundenen Maßnahmen zur Beweissicherung . 4. Wie beurteilt der Senat den Fall, indem ein Polizeiabschnitt einen Köder nach der Anzeigenaufnahme zum Zwecke der Analyse erst entgegennahm und dem Hundebesitzer einige Tage später auf Nachfrage mitteilte, dass man den Köder nicht weitergeleitet, sondern vernichtet habe? Zu 4.: Bei dem beschriebenen Sachverhalt wurde ein Stück Mettwurst mit eingerissener Kunstdarmverpackung der Polizei übergeben. Diese wurde zum Zwecke kriminaltechnischer Untersuchungen sichergestellt. Aufgrund eines Versehens während der Vorgangsbearbeitung wurde der Untersuchungsgegenstand noch vor der geplanten Begutachtung vernichtet. 5. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung von ausgelegten Giftködern in der Stadt? Zu 5.: Jeder ausgelegte Giftköder stellt eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Unter Hinweis auf die Antwort zur Frage 1 kann mangels entsprechender Daten keine gesicherte Aussage zur Entwicklung der Auslage von Giftködern getroffen werden. Eine steigende Tendenz können Polizei und VetLeb nicht bestätigen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 858 2 6. Welche Schritte unternimmt der Senat, um die Sicherheit der Tiere in der Stadt zu gewährleisten? Zu 6.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin werden sowohl im Rahmen ihrer Ausbildung als auch anlassbezogen zum Umgang mit Verstößen gegen das Tierschutzgesetz geschult. Die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte der Bezirke verfügen über die erforderliche Qualifikation, um sachgerecht auf entsprechende Vorkommnisse zu reagieren. Bei Hinweisen auf verdächtige Köder richten Außendienstmitarbeiter bei Streifengängen ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche um die Fundorte. Das Ordnungsamt eines Bezirkes warnt Bürgerinnen und Bürger bei bekannten Auslagebereichen durch Hinweisschilder über die Gefahr. In Zusammenarbeit mit dem Tierschutzbeauftragten wird zurzeit die Erstellung eines Giftköderatlasses zur Veröffentlichung im Internet erarbeitet. Berlin, den 11. September 2015 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2015)