Drucksache 17 / 16 864 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 24. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2015) und Antwort Denkmalschutz für das ICC? – Hintergrund und Auswirkungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand hat das von Stadtentwicklungssenator Geisel angekündigte Verfahren zur Aufnahme des ICC in die Berliner Denkmalliste und wann ist hierzu eine Entscheidung zu erwarten? Antwort zu 1: Das Landesdenkmalamt bereitet in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Eintragung in die Berliner Denkmalliste vor. Eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung steht noch aus. Diese wird in engem zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 30. Juni 2015 zur Nachnutzung des Internationalen Congresszentrums Berlin (ICC) vorgenommen . Frage 2: Welche denkmalfachlichen Gründe sprechen aus der Sicht des Senats für eine Unterschutzstellung des ICC? Antwort zu 2: Das ICC ist eines der auch international bekanntesten Bauwerke Berlins. Das ICC ist ein in Ästhetik und Funktion gleichermaßen programmatisches Bauwerk. Es ist mit seiner Hightech-Architektur ein markantes und bewusst platziertes Symbol des Fortschritts, der Modernität und Internationalisierung Berlins. Dieser Großbau steht in einer Reihe mit dem zeitgleich entstandenen Centre Pompidou in Paris oder dem Lloyds in London , die als Denkmale verzeichnet sind oder als nationales Kulturgut gelten. Der Landesdenkmalrat erinnerte am 5.12.2014 an seine Empfehlung vom 23. April 2014 zum Internationalen Congress Centrum, in der er die besondere Schutzwürdigkeit der Anlage betont hat. Frage 3: Welche dieser Gründe sind so neu, dass nicht schon vom früheren Stadtentwicklungssenator Michael Müller eine Prüfung der Denkmalwürdigkeit des ICC eingeleitet wurde? Antwort zu 3: Das Prüfverfahren für das ICC wurde auf Veranlassung von Senator Müller im Rahmen einer landesweiten Untersuchung von Großbauten der 1970er und 1980er Jahre im Sommer 2014 eingeleitet. Frage 4: Was sprach aus der Sicht des Senats bisher gegen die Aufnahme des ICC in die Berliner Denkmalliste ? Antwort zu 4: Die Haltung gegenüber Bauten der 1970er und 1980er Jahre bezüglich zu schützender Objekte hat sich erst seit kurzer Zeit herausgebildet (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 5: Welche technischen Konsequenzen ergeben sich für die Sanierung und Ertüchtigung des ICC als Kongressstandort , sollte das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden? Frage 6: Welche Auswirkungen auf die Sanierungskosten erwartet der Senat, sollte das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden? Frage 7: Welche Auswirkungen hätte eine Unterschutzstellung auf die Wirtschaftlichkeit der für das ICC angestrebten späteren Kongressnutzung? Antwort zu 5, 6 und 7: Die technischen Konsequenzen , die Auswirkungen auf die Sanierungskosten und die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der für das ICC angestrebten teilweisen Kongressnutzung werden im Rahmen von Untersuchungen zur Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 30. Juni 2015 zurzeit geprüft und das Landesdenkmalamt wird in die diesbezüglichen Erörterungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einbezogen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 864 2 Frage 8: Ist der Denkmalschutz ein geeignetes Instrument , einen möglichen Abriss des ICC dauerhaft auszuschließen ? Antwort zu 8: Der Denkmalschutz soll als Rechtsinstrument den Erhalt eines Bauwerkes gewährleisten. Über den weiteren Umgang ist dann in Abwägung mit anderen öffentlichen und privaten Belangen zu entscheiden. Berlin, den 09. September 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2015)