Drucksache 17 / 16 870 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2015) und Antwort Baumpflege in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist in Berlin für die Baumpflege zuständig ? Antwort zu 1: Für die Pflege ist jeweils die Eigentümerin /der Eigentümer des betreffenden Baumes zuständig . Frage 2: a) Wie viele Bäume gibt es in Berlin? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) Antwort zu 2 a): Dem Senat liegen keine vollständigen Daten über sämtliche Bäume im Stadtgebiet vor, die sich auf privaten und öffentlichen Grundstücken befinden. Übersichten zu dem von den bezirklichen Straßenund Grünflächenämtern (SGÄ) unterhaltenen Baumbestand an öffentlichen Straßen (komplett) sowie in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (teilweise) werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Internet unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /stadtbaeume/bestand/index.shtml veröffentlicht. Ferner sind die aktuellen Daten (Sach- und Geodaten) abrufbar über das Geodatenportal der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter: http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp Darüber hinaus gibt es Bäume auch auf weiteren öffentlichen und privaten Flächen, u.a. auf Friedhöfen, auf Freiflächen an Wohngebäuden, an Privatstraßen, in Siedlungsgärten , auf Betriebsgeländen, auf Sportanlagen, auf Flächen von Freibädern und Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes, in Kleingärten einschließlich Rahmengrün , in Außenanlagen an öffentlichen Einrichtungen, im Botanischen Garten oder im Zoologischen Garten und Tierpark. Zur Anzahl dieser Bäume liegen keine statistischen Erhebungen vor. b) Welche Ressourcen stehen für die Baumpflege zur Verfügung? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) Antwort zu 2 b): Eine umfassende Aussage darüber, welche Ressourcen für die Baumpflege in Berlin auf privaten und öffentlichen Grundstücken insgesamt zur Verfügung stehen, lässt sich nicht treffen. Der nachfolgenden Tabelle können jedoch die vom Senat zugewiesenen Mittel sowie die von den Bezirken eingesetzten Mittel für die Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume entnommen werden. Über den Einsatz der zugewiesenen Beträge entscheiden die Bezirke im Rahmen ihrer Globalsummenverantwortung. Bei der Analyse ist zu beachten, dass die Budgetberechnung auf den von den Bezirken eingesetzten Mitteln (Kosten) des VorVorjahres basiert. Steigender Mitteleinsatz führt somit (mit zweijähriger Verzögerung) zu steigenden Budgets (und andersherum). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 870 2 Produkt 64951 Straßenbäume - Pflege / Unterhaltung Bezirke (Werte in T€) 2014 Bruttobudget Kosten (gesamt) Abweichung von Zuweisung / Ist Mitte 1.246,1 1.130,1 -116,0 Friedrichshain-Kreuzberg 730,1 620,1 -109,9 Pankow 2.058,8 2.294,0 235,2 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.057,5 2.450,4 392,9 Spandau 1.352,7 1.566,6 213,9 Steglitz-Zehlendorf 2.944,2 2.752,6 -191,6 Tempelhof-Schöneberg 1.717,3 1.644,2 -73,1 Neukölln 947,3 1.062,0 114,7 Treptow-Köpenick 1.980,6 2.372,0 391,5 Marzahn-Hellersdorf 2.004,7 1.982,4 -22,2 Lichtenberg 1.408,9 1.565,0 156,1 Reinickendorf 2.028,6 1.646,9 -381,7 Summe 20.476,8 21.086,5 609,7 c) Kann mit den vorhandenen Ressourcen eine angemessene Baumpflege gewährleistet werden? Wenn ja, inwieweit kann dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2 c): Der Senat geht davon aus, dass den Eigentümerinnen und Eigentümern von Bäumen in Berlin die Bedeutung einer angemessenen und fachgerechten Baumpflege zur Erhaltung der Baumfunktionen und damit der von den Bäumen ausgehenden Wohlfahrtswirkungen sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bewusst ist und mit den vorhandenen Ressourcen unter Beachtung von Natur- und Artenschutz alle zwingend notwendigen baumpflegerischen Maßnahmen durchgeführt bzw. veranlasst werden. d) Welche Umstände verhindern ggf. eine adäquate Baumpflege und welche Maßnahmen müssten diesbezüglich getroffen werden? Antwort zu 2 d): An einer Spekulation über mögliche Gründe, die eine adäquate Baumpflege verhindern, und diesbezüglich zu treffende potenzielle Maßnahmen wird sich der Senat nicht beteiligen. Frage 3: a) Inwieweit und wo können Bürger einen Baumschnitt beantragen? Antwort zu 3 a): Soweit notwendig, können Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung der geltenden naturschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere Bundesnaturschutzgesetz , Berliner Naturschutzgesetz und Baumschutzverordnung ) einen Baumschnitt bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirks beantragen. b) Unter welchen Voraussetzungen dürfen Bürger einen Baumschnitt vornehmen? Antwort zu 3 b): Unter besonderer Beachtung des Schnittverbots in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gemäß § 39 Absatz 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bürgerinnen und Bürger an Bäumen in ihrem Eigentum, die nicht den Bestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen, einen Baumschnitt vornehmen. Hierbei ist aber zu beachten, dass keine Bruten von Vögeln gefährdet oder Lebensstätten von Vögeln und anderen besonders geschützten Tierarten beseitigt werden. Mehr Informationen finden sich im Internet unter : http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturs chutz/baumschutz/ Frage 4: a) Darf die Berliner Feuerwehr einen Baumschnitt vornehmen, wenn sie feststellt, dass mögliche Löscheinsätze aufgrund des Baumbewuchses erschwert werden, so wie es beispielsweise am 11.10.2014 in der Fregestraße 77 der Fall gewesen ist? Wenn ja, inwieweit darf die Feuerwehr einen Baumschnitt vornehmen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4 a): Die Feuerwehr darf im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Gefahrenabwehr, Brandlöschung und/ oder Lebensrettung einen Baumschnitt im erforderlichen Umfang vornehmen. Dabei sollten Handlungsalternativen gewählt werden, die sich möglichst gering auf den vorhandenen Straßenbaumbestand auswirken. b) Wurden Schlussfolgerungen bzgl. der Baumpflege nach dem Feuerwehreinsatz in der Fregestraße gezogen? Wenn ja, wie sehen diese aus und wann werden sie umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 870 3 Antwort zu 4 b): Im Hinblick auf den oben genannten Einsatz in der Fregestraße sieht der Senat keine weitergehenden Handlungserfordernisse. Berlin, den 04. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2015)