Drucksache 17 / 16 871 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2015) und Antwort Hilfe für betroffene Anwohner nach dem Feuerwehreinsatz in der Fregestraße 77 am 11.10.2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat hat zu dem Vorgang keine eigenen Erkenntnisse . Die Beantwortung erfolgt aufgrund der Zulieferung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, in dessen Zuständigkeit die bezirkliche Aufgabe liegt. 1. In der Anfrage 17/14729 „Feuerwehreinsatz in der Fregestraße 77 am 11.10.2014“ steht in der Antwort auf Frage 6: „Die Betreuung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner wurde dort vom Personal des Sozialamtes wahrgenommen, dessen Aufgabe auch darin besteht, im Bedarfsfall entsprechende Hilfen zur Unterkunftsversorgung zu unterstützten oder einzuleiten. Im hier vorliegenden Fall bedurfte es jedoch keiner direkten Unterkunftsbeschaffung durch das Bezirksamt, da es den Betroffenen möglich war, selbst Alternativen zu organisieren.“ a) Welche Hilfen wurden konkret angeboten? b) Wie wurde festgestellt, dass es keiner direkten Hilfe bzgl. einer Unterkunftsbeschaffung bedurfte? c) Warum wurde davon ausgegangen, dass sich alle Betroffenen selber eine Alternative organisieren konnten? d) Fand eine Nachversorgung statt bzw. hat man sich wenige Tage nach dem Brand bei den Betroffenen über deren Verbleib erkundigt? Wenn ja, inwieweit ist dies geschehen, wenn nein, warum nicht? e) Wurde den Betroffenen langfristig geholfen? Wenn ja, inwieweit ist dies geschehen, wenn nein, warum nicht? Zu 1. a, b und c: Am Morgen - gegen 7.00 Uhr - des 11.10.2014 (Samstag) wurde in der nahe dem Brandort gelegenen Seniorenfreizeitstätte in der Stierstraße eine Anlaufstelle für die vom Brand betroffenen Mieter eingerichtet . Es kamen im Laufe des Tages 12 Personen dorthin. Die Anlaufstelle wurde eingerichtet, um betroffene Menschen in eine sichere, trockene und ggf. beheizte Umgebung zu bringen, wo es möglich ist, sich zu sammeln, sich zu beruhigen und weitere Informationen abzuwarten. Hierzu waren drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg vor Ort. Die betroffenen Personen wurden zunächst beruhigt, mit Getränken und teilweise mit Decken (es regnete) versorgt. Im Laufe des Tages, nachdem die Aussage der Feuerwehr vorlag, dass eine Rückkehr in die Wohnungen teilweise nicht möglich war, wurde den Anwesenden hinsichtlich einer Unterbringung erläutert, dass keine bezirkseigenen Wohnungen oder Unterkünfte zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes haben angeboten, bei der Suche einer vorübergehenden Unterbringung in Ferienwohnungen, Pensionen, notfalls in einer Obdachlosenunterkunft behilflich zu sein und - sollte nicht genügend eigenes Geld vorhanden sein - eine Kostenübernahme auszusprechen. Es wurde weiter erklärt, dass dies nur Notbehelfe sind und eine mögliche Eigenversorgung mit selbst zu beschaffendem Wohnraum vorgeht. Dazu sind die Kosten für die notfallmäßige Unterbringung von den Betroffenen selbst zu tragen, sofern entsprechendes Einkommen vorhanden ist. Für die Recherche nach Unterkünften wurden die PC´s in der Freizeitstätte genutzt. Einige Betroffene haben selbst im Internet recherchiert, mit der Absicht - sofern notwendig - eine Unterkunft in unmittelbarer Nähe ihres Wohnhauses zu finden. Alle Betroffenen haben Freunde, Bekannte oder Verwandte angerufen, die sie dann auch teilweise abgeholt haben. Die Betroffenen wurden vor Verlassen der Freizeitstätte befragt, ob sie eine Unterkunft haben. Alle haben dies glaubhaft versichert. Die Betroffenen machten einen gefassten Eindruck. Bei keinem war zu vermuten, dass sie oder er nicht in der Lage war, die Situation zu bewältigen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 871 2 Allen Betroffenen wurden auch weiterführende Hilfen im Rahmen der sozialhilferechtlichen Möglichkeiten angeboten. Sie wurden aufgefordert, sich ggf. Montag früh im Sozialamt im Rathaus Tempelhof einzufinden. Eine Nachfrage im Laufe der nächsten Woche durch die vor Ort gewesene Mitarbeiterin des Amtes in dem entsprechenden Arbeitsbereich ergab, dass sich keiner der Betroffenen gemeldet hat. Zu 1. d und e: Eine Nachversorgung oder langfristige Hilfen waren nicht notwendig, da alle Personen sich selbst versorgen konnten. Eine Nachfrage im Einzelfall bei den Betroffenen erschien nicht notwendig, da die Betroffenen anscheinend Unterstützung durch Freunde und Angehörige gefunden hatten. Keiner machte den Eindruck, als wenn er weitere Hilfen benötigen würde. 2. Wie erklärt es sich, dass laut Aussage der Hauseigentümerin und der betroffenen Mieter keine entsprechenden Hilfen zur Unterkunftsversorgung angeboten wurden? Zu 2.: Zur Hauseigentümerin hat zu keiner Zeit Kontakt bestanden. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter haben die Freizeitstätte eigeninitiativ verlassen. Sie haben sich nicht - wie angeboten - beim Sozialamt gemeldet. Damit ist der Eindruck entstanden, dass sie keine weiteren Hilfen benötigen. Eine Erklärung dieser Aussage kann daher nicht erfolgen. Berlin, den 07. September 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2015)