Drucksache 17 / 16 872 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 19. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2015) und Antwort Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? - Einsatz von fest installierten Lesegeräten in Berliner Bussen - Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: a) Wann wurde die Entscheidung getroffen, fest installierte Lesegeräte in Berliner Bussen einzusetzen? b) Wer hat diese Entscheidung getroffen? c) Zu wann sollte diese Entscheidung erstmals umgesetzt werden und wann wurde damit begonnen, Busse mit fest installierten Lesegeräten auszurüsten? Antwort zu 1a: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Systementscheidung ist die logische Fortsetzung des kontrollierten Vordereinstiegs auf elektronischer Basis. Die Entscheidung wurde in der Projektkonzeption vorbereitet und im Aufsichtsrat im Jahr 2005 beschlossen. Weiterhin erfolgte in 2008 die Genehmigung des BVGVorstandes zur Projektdurchführung.“ Antwort zu 1b: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Siehe 1.a)“ Antwort zu 1c: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei Projektbeginn war eine Ausstattung mit elektronischen Prüfgeräten ab 2012 vorgesehen. Da jene in direkter Abhängigkeit mit der Modernisierung der BusBordrechner und Fahrscheindrucker (OBU/FSD 1 ) steht, begann die Ausrüstung der Omnibusflotte im dritten Quartal 2014.“ 1 OBU/FSD: OnboardUnit/Fahrscheindrucker Frage 2: a) Wie viele Busse sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits mit einem solchen Lesegerät ausgestattet und wie viele Busse werden noch damit ausgerüstet? b) Bis wann sollen alle Busse mit einem Lesegerät ausgestattet sein? c) Wie teuer ist ein solches Lesegerät und wie lange dauert es, es in einem Bus zu installieren? d) Welcher Aufwand entsteht bei der Reparatur eines Lesegeräts? e) Welche Firma stellt die verwendeten Lesegeräte her? f) Welche Gründe haben dazu geführt, dass sich die BVG für die Geräte der unter e) genannten Firma entschieden hat? Antwort zu 2a: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Aktuell sind ca. 820 Fahrzeuge mit der Prüfhardware ausgestattet. Es werden alle Fahrzeuge, die für die BVG im Einsatz sind, ausgerüstet.“ Antwort zu 2b: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die aktuelle Planung sieht den Abschluss der Fahrzeugausrüstung bis Ende 2015 vor.“ Antwort zu 2c: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das Prüfsystem besteht aus drei Komponenten, dem Kartenleser, einem Softwaremodul und einer Schnittstelle zur Systemanbindung. Das eingesetzte Prüfgerät hat einen Einzelpreis von 796,00 EUR. Die Installation erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen der Fahrzeuge (OBU/FSD Modernisierung).“ Antwort zu 2d: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Geräte werden derzeit sukzessive installiert, so dass hier noch keine Informationen zum Praxisbetrieb vorliegen.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 872 2 Antwort zu 2e: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Den Zuschlag für die Lieferung und Leistung der OBU/FSD sowie die EFS 2 Komponenten erhielt die ATRON electronic GmbH.“ Antwort zu 2f: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die erforderlichen EFS-Komponenten wurden bereits im Jahr 2005 im Rahmen der Beschaffung von neuen Fahrzeugrechnern/Fahrscheindruckern (OBU/FSD) optional ausgeschrieben.“ Frage 3: a) Welche Rückmeldungen gab es seitens der Busfahrer und Busfahrerinnen? b) Welche Probleme traten beim Einsatz der fest installierten Lesegeräte bisher auf? c) Wie oft kam es a) zu Fehlfunktionen und b) zu Ausfällen ? d) Inwieweit beeinträchtigt der Einsatz von solchen Lesegeräten die Einhaltung des Fahrplans z. B. durch Fehlfunktionen etc.? e) Wie soll sich der Fahrgast gegenüber dem Fahrer in einer Situation verhalten, in der das Gerät eine fehlerhafte Karte ausweist, obwohl die Karte gültig und funktionstüchtig ist? Antwort zu 3a: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Umrüstung ist noch nicht abgeschlossen. Die Busfahrerinnen und Busfahrer erwarten von dem System die notwendige technische Unterstützung bei der Durchführung des kontrollierten Vordereinstiegs. Rückmeldungen aus dem Fahrbetrieb werden in das Projekt mit einfließen .“ Antwort zu 3b: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Siehe 2.d)“ Antwort zu 3c: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Siehe 2.d.“ Antwort zu 3d: Die BVG hat hierzu übermittelt: „In der aktuellen Entwicklungsphase liegt keine Beeinträchtigung vor, es ist davon auszugehen, dass dies sich in der produktiven Phase nicht verändert.“ Antwort zu 3e: Hierzu ist in § 8 „Ungültige Fahrausweise “ Absatz 1a des VBB3-Tarifs Teil A geregelt: „Fahrausweise, die als Chipkarte mit EFS ausgegeben werden und zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht lesbar oder sonst verändert sind, können durch das Kontrollpersonal zur Prüfung durch das Verkehrsunternehmen eingezogen werden. In diesem Fall wird eine Quittung ausgestellt, die im Rahmen des Tarifes als Fahrtberechtigung gilt. Sie berechtigt zur Beendigung der Fahrt bis zum Verlassen des benutzten Fahrzeugs. 2 EFS: elektronischer Fahrausweis 3 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Wird die Chipkarte vom Kontrollpersonal nicht eingezogen , ist die/der Kundin/Kunde verpflichtet, die Chipkarte innerhalb einer Woche bei dem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung vorzulegen. Über den Einzug der Chipkarte entscheidet ausschließlich das Kontrollpersonal. Die Überprüfung durch das Verkehrsunternehmen hat innerhalb von 14 Tagen ab Einzug bzw. Übergabe durch die/den Kundin/Kunden zu erfolgen. Nach der Überprüfung wird dem Kunden vom vertragsführenden Unternehmen gemäß Anlage 5 Punkt 9 eine Ersatz-Chipkarte übersandt oder der/dem Kundin/Kunden zur Abholung bereitgestellt.“ Berlin, den 04. September 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2015)