Drucksache 17 / 16 879 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 26. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2015) und Antwort Breitbandausbau in Berlin-Blankenfelde Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer entscheidet über die Verteilung der Fördersumme aus der Frequenzauktion 2015 in den einzelnen Bezirken und Ortsteilen und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen und wann erfolgt die Verteilung der Fördermittel? 2. Nach welchen Kriterien wird entschieden, in welche Bezirke und Ortsteile die Fördergelder fließen? 3. Ist bereits jetzt absehbar, welche Ortsteile in Pankow bei dem Ausbau des Breitbandes berücksichtigt werden ? a. Wenn ja, wie lange wird der Breitbandausbau in diesen Ortsteilen dauern? b. Wird der Ortsteil Blankenfelde bei der Verwendung der Fördergelder für den Glasfaserausbau berücksichtigt und wenn ja, wann beginnen die Arbeiten dazu; wenn nein, warum wird der Ortsteil nicht berücksichtigt? Zu 1. - 3.: Das Land Berlin erhält in den Jahren 2015 bis 2017 voraussichtlich ca. 31,6 Mio. Euro aus der jüngsten Auktion der Bundesnetzagentur von Frequenzen. In den Eckpunkten der Bund-Länder-Einigung zur Sicherstellung der terrestrischen Fernsehversorgung über DVB-T2 und zur zukünftigen Nutzung der Frequenzen der Digitalen Dividende ll für den Breitbandausbau im Kontext des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 11. Dezember 2014 ist festgeschrieben: „Die Mittel werden für den Breitbandausbau und die Digitalisierung (z.B. smart cities, WLAN-Netze) eingesetzt. Die Fördermaßnahmen zum Breitbandausbau basieren auf den Beihilferegeln der EU (z.B. AGVO) oder auf einer genehmigten beihilferechtlichen Regelung des Bundes bzw. eines Landes .“ Für Berlin sind zur konkreten Verwendung und deren Umsetzung noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden. Berlin, den 04. September 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2015)