Drucksache 17 / 16 884 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 24. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2015) und Antwort Gefährdungen im Berliner Verkehr durch Telefonieren am Steuer Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verkehrsunfälle wurden in Berlin durch Telefonieren am Steuer in den letzten fünf Jahren verursacht bzw. mitverursacht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr.) Zu 1.: Die Anzahl der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle (VU) bezüglich der verbotswidrigen Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch Fahrzeugführerinnen bzw. Fahrzeugführer kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr 2015 Anzahl der VU 13 30 32 38 22 8 2. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden aufgrund Telefonierens am Steuer im Land Berlin in den letzten fünf Jahren geführt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr.) Zu 2.: Die Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr 2015 Kraftfahrerin/ Kraftfahrer 19.403 20.282 20.626 18.311 16.886 8.847 Radfahrerin/ Radfahrer 1.012 1.087 1.395 1.409 1.954 896 Gesamt 20.415 21.369 22.021 19.720 18.840 9.743 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 884 2 3. Erachtet der Berliner Senat das aktuelle Strafmaß für Telefonieren am Steuer (60 € Bußgeld und 1 Punkt) als ausreichend? Welche geeigneten Maßnahmen gibt es, um Telefonieren am Steuer zu überwachen bzw. zu dokumentieren ? Zu 3.: Der Regelsatz für Fahrzeugführende wurde mit der Neunten Verordnung zur Änderung der FahrerlaubnisVerordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2013 von 40 auf 60 Euro angehoben. Der Senat erachtet die derzeitige Regelgeldbuße in Höhe von 60 Euro im Verhältnis des Gesamtgefüges des zurzeit gültigen Bußgeldkataloges als angemessen, zumal die Geldbuße bei wiederholten Verstößen angemessen erhöht werden kann. Dass der Gesetzgeber das Telefonieren am Steuer als eine gravierende, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Verkehrsordnungswidrigkeit bewertet, kommt auch darin zum Ausdruck, dass er diese Zuwiderhandlung in der abschließenden Liste der nach Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung im Fahreignungsregister zu speichernden Verstöße mit einem Punkt im FahreignungsBewertungssystem bewertet. Eine zielgerichtete Überwachung findet sowohl im mobilen polizeilichen Streifendienst als auch im Rahmen deliktsorientierter Verkehrskontrollen statt. Im laufenden Jahr ergänzen zwei jeweils mehrtägige stadtweite Schwerpunktaktionen die vielfältigen Kontrollaktivitäten der örtlichen Dienststellen im Jahresverlauf. Dabei erfolgt an den Kontrollstellen regelmäßig eine einsatztaktisch kombinierte Überwachung der vorgeschriebenen Nutzung von Sicherheitsgurten und Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen. Darüber hinaus eröffnet die Bildauswertung der im Zusammenhang mit der Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung durch stationäre Überwachungsanlagen und Radarfahrzeuge gefertigten Beweisfotos die Option, erkennbare Verstöße gegen das „Handy-Verbot“ im Tatvorwurf ergänzend zu berücksichtigen. 4. Wie begegnet der Berliner Senat bzw. die Berliner Polizei den Gefährdungen durch Telefonieren am Steuer? Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3. verwiesen. 5. Existieren gegenwärtig Präventionsmaßnahmen oder Öffentlichkeitskampagnen zu der Problematik in Berlin? Zu 5.: Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung werden durch die Arbeit der 72 polizeilichen Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater ergänzt, die im Rahmen vielfältiger Ansätze der Verkehrsunfallprävention die relevanten Zielgruppen hinsichtlich der Gefahren der verbotenen Nutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr sensibilisieren. Hierfür stehen ihnen beispielsweise themenbezogene polizeiliche Informations-Flyer zur Verfügung, die auch interessierten Fahrzeugführerinnen bzw. Fahrzeugführern bei Verkehrskontrollen ausgehändigt werden. Auch auf den Websites der Polizei Berlin im Internet ist ein umfängliches Informationsangebot zum Thema „Ablenkung/Handy am Steuer “ eingestellt. Die bundesweite Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas“ des Bundes-verkehrsministeriums (BMVI) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) nimmt sich in diesem Jahr des Themenschwerpunkts „Ablenkung im Straßenverkehr“ an. Auf einer innerstädtischen Plakatstaffel wird hierzu auch in Berlin mit verschiedenen Motiven anschaulich vor den z. B. aus Handynutzung, lauter Musik und ablenkenden sonstigen Handlungen in Fahrzeugen resultierenden Gefahren gewarnt. Berlin, den 09. September 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2015)