Drucksache 17 / 16 892 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 27. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. September 2015) und Antwort „Piss in“ in Moabit - keine barrierefreien Toiletten in der Arminiushalle Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt der Senat sicher, dass der Markthallenbetreiber der Arminiusmarkthalle in Moabit rollstuhlgerechte Toiletten einbaut, was baulich möglich wäre, und Rollstuhlfahrer*innen nicht länger diskriminiert ? Antwort zu 1: Die Arminiushalle liegt im Rechtsbereich des Bezirksamtes Mitte. Der Senat sieht grundsätzlich bei Umnutzung einer Verkaufsstätte in eine Versammlungsstätte den Bedarf eines Genehmigungsverfahren gem. § 65 Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Die Belange der Menschen mit Behinderung sind zu berücksichtigen. Bei einmaligen Veranstaltungen kann hier noch Ermessen ausgeübt werden, soweit diese Umnutzungen erkennbare Regelmäßigkeit haben aber nicht mehr. Der Senat ist im Rahmen von Beschwerden sowie der Aktion „Piss in“ gemeinsam mit dem Bezirk aktiv geworden , um diesen Grundsatz auch in der Arminiushalle umzusetzen. Derzeitig werden nach Aussage des Bezirksamts (BA) Mitte rechtliche Prüfungen dazu angestellt. Die Ergebnisse sind noch nicht bekannt. Frage 2: Hat der Senat Kenntnis darüber, ob die Kosten für den Einbau rollstuhlgerechter Toiletten wirklich unzumutbar sind? Antwort zu 2: Eine konkrete Überprüfung zur finanziellen Zumutbarkeit liegt dem Senat nicht vor. Nach gemeinsamer Besichtigung vor Ort durch Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des BA Mitte werden räumliche und finanzielle Möglichkeiten als machbar angesehen. Frage 3: Was kann der Senat tun, um die von vielen Berliner Behindertenorganisationen beanstandeten Missstände der fehlenden Toiletten zu beheben, um der Verpflichtung nachzukommen, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen? Antwort zu 3: Allgemeine Missstände zu fehlenden barrierefreien Toiletten sind dem Senat nicht bekannt. Seit Jahren werden in Umsetzung von Gesetzen und Standards barrierefreie Toiletten in Neubauten bzw. bei Umbauten erstellt. Ebenso werden z.B. selbst bei Betreiberwechsel von gastronomischen Einrichtungen entsprechende Forderungen gestellt. Bei Bekanntwerden von zu beanstandenden Missständen geht der Senat im Rahmen seiner Zuständigkeit diesen Fällen nach. Frage 4: Bewertet der Senat Denkmalschutz höher als das in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte Recht auf gleichberechtigte Teilhabe? Antwort zu 4: Der Senat bewertet Denkmalschutz und Barrierefreiheit gleichrangig. Die gesetzlichen Grundlagen stehen auf gleicher Stufe. Daher sind Lösungen im Einzelfall angemessen hinsichtlich beider Forderungen zu entwickeln. Betroffene sollen daher besonders bei denkmalgeschützten Projekten in die Planung einbezogen werden. Um ggf. bestehende Auffassungsdifferenzen abzubauen hat das Landesdenkmalamt gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Barrierefreies Bauen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 892 2 Umwelt einen Leitfaden „Barrierefreies Denkmal“ publiziert und an die Fachgremien verteilt. Die Internetfassung wird in aller Kürze im Netz barrierefrei öffentlich zugänglich sein (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/landesde nkmalamt/de/neuerscheinungen/index/shtml). Berlin, den 16. September 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2015)